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Fluss Ems
 
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Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 01.04.2024
Anmeldeschluss: 01.04.2024 - 01:01
Info:

Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!

Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 02.04.2024
Anmeldeschluss: 02.04.2024 - 01:01
Info:

Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!

Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 03.04.2024
Anmeldeschluss: 03.04.2024 - 01:01
Info:

Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!

Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 04.04.2024
Anmeldeschluss: 04.04.2024 - 01:01
Info:

Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!

Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 05.04.2024
Anmeldeschluss: 05.04.2024 - 01:01
Info:

Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!

Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 06.04.2024
Anmeldeschluss: 06.04.2024 - 01:01
Info:

Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!

Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 07.04.2024
Anmeldeschluss: 07.04.2024 - 01:01
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Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!

Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 08.04.2024
Anmeldeschluss: 08.04.2024 - 01:01
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Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!

Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 09.04.2024
Anmeldeschluss: 09.04.2024 - 01:01
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Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!

Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 10.04.2024
Anmeldeschluss: 10.04.2024 - 01:01
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Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!

Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 11.04.2024
Anmeldeschluss: 11.04.2024 - 01:01
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Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!

Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 12.04.2024
Anmeldeschluss: 12.04.2024 - 01:01
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Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!

Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 13.04.2024
Anmeldeschluss: 13.04.2024 - 01:01
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Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!

Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 14.04.2024
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Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!

Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 15.04.2024
Anmeldeschluss: 15.04.2024 - 01:01
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Ems | 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8 |
Termin: 16.04.2024
Anmeldeschluss: 16.04.2024 - 01:01
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Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!
Reservierung von 2. Telgte KM 26,2 bis Brücke der Kreisstraße 45 KM 10,8

April   2024

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 Anmeldung möglich/erforderlich
 Weniger als 10 Boote verfügbar
 Keine Bootsplätze mehr frei / Anmeldung nicht mehr möglich
 Anmeldung nicht erforderlich
Befahrungsverbot / Befahrung nicht möglich

Kanusport auf der Ems im Naturschutzgebiet Emsaue
von Warendorf bis Rheine

Das Naturschutzgebiet Emsaue reicht von der Straßenbrücke Neue Mühle an der Kreisgrenze Warendorf/Gütersloh bei Flusskilometer 44 bis zum Beginn der Ems als Bundeswasserstraße an der Eisenbahnbrücke Rheine - Osnabrück bei Flußkilometer 44,8 (Gewässerführer: km -44 bis 44,8).

Auf der Grundlage der Naturschutzverordnung der Bezirksregierung Münster und der Festlegungen in den Landschaftsplänen der Kreise Steinfurt und Warendorf bzw. der kreisfreien Stadt Münster gelten für das Kanufahren auf der Ems folgende Regelungen:

Das Betreten der Uferflächen ist nur an den ausgewiesenen Ein- und Ausstiegsstellen bzw. Rastplätzen erlaubt. (siehe 8. Auflage Gewässerführer NRW, S.299) Das Betreten der Sandbänke ist grundsätzlich verboten.

Auf keinem Abschnitt der Ems dürfen mehr als 100 Boote am Tag fahren. Das Naturschutzgebiet erfasst die Ems auf einer Streckenlänge von ca. 97 Kilometern. Diese Strecke wird in 6 Befahrungsabschnitte unterteilt. Das Befahren der Ems mit Stand-Up-Paddling Boards ist im gesamte Naturschutzgebiet Emsaue (s.o.) im Regierungsbezirk Münster (LKR Warendorf, LKR Steinfurt, Stadt Münster)verboten! Stand-up Boards fallen unter das Verbot, dass die Ems nicht mit Wasserfahrzeugen/Booten jeglicher Art befahren werden darf. Die bestehende Ausnahmeregelung / Kontingentierung gilt explizit nur für die Befahrung mit Kanus.

In der Zeit vom 1. Mai bis zum 31. Oktober eines Jahres ist an Wochenenden und Feiertagen eine Anmeldung für die Abschnitte 2 und 5 vor Antritt der Kanufahrt erforderlich. Für Mitglieder von Kanu- und Rudersportvereinen und für DKV-Einzelmitglieder steht je Flußabschnitt und Tag samstags ein Kontingent von 30 Booten, sonntags von 50 Booten und feiertags von 40 Booten zur Verfügung.

Je Anmeldung und Verein bzw. Gruppe können nicht mehr als 15 Boote berücksichtigt werden. Größere Fahrtengruppen wenden sich bitte an unserer Geschäftsstelle in Duisburg.

Sollten die zur Verfügung stehenden Kontingente ausgebucht sein, können Sie in eine Warteliste aufgenommen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob kurzfristig über die Verkehrsvereine im Münsterland aus deren Kontingent noch Plätze zur Verfügung gestellt werden können.

Aus Rücksicht auf andere Kanu- und Rudersportler bitten wir darum, nur soviele Plätze zu buchen, wie tatsächlich gebraucht werden. Sollten Sie erkennen, dass gebuchte Plätze nicht benötigt werden, bitten wir umgehend um Stornierung.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Boote ordnungsgemäß mit Bootsnamen, Vereinsnamen und Verbandsstander gekennzeichnet sind.

Im Naturschutzgebiet Emsaue ist ein besonders rücksichtsvolles und naturschonendes Verhalten notwendig, damit es nicht zu Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt kommt. Fragen zur Befahrungsregelung im Naturschutzgebiet Emsaue beantwortet gern Ihr

Kanu-Verband NRW
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Telefon 0203/7381653




Bitte überprüfen Sie vor jeder Fahrt, ob sich auf der Strecke eine aktuelle Gewässerbaustelle befindet. Wir veröffentlichen Gewässerbaustellen auf unserer Homepage unter Service - Gewässer - Gewässerbaustellen.
Dies ist der Link

 
 



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