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Fluss Lippe
 
Herzlich Willkommen zur Reservierung von Bootskontingenten.


Reservierung von 2. vom Wehr Beckinghausen bis zur Waltroper Straße (L 809) in Lünen (KM 97 – KM 85,5)

März   2014

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 Anmeldung möglich/erforderlich
 Weniger als 10 Boote verfügbar
 Keine Bootsplätze mehr frei / Anmeldung nicht mehr möglich
 Anmeldung nicht erforderlich
Befahrungsverbot / Befahrung nicht möglich

Hinweise zum Kanufahren auf der Lippe
im Kreis Unna von Werne-Stockum bis Selm

Befahrungsregelung für die Lippe im Kreis Unna
Mit Ausnahme des innerstädtischen Bereiches von Lünen liegt die Lippe vollständig innerhalb von Naturschutzgebieten. Die Lippe mit Teilen der Lippeaue erfüllt als Verbundkorridor und FFH-Gebiet eine wichtige Funktion im europäischen Schutzgebietssystem NATURA 2000.

Auf der Grundlage der Landschaftspläne "Werne-Bergkamen " , "Lünen" und "Selm" des Kreises Unna gelten für das Kanufahren auf der Lippe folgende Regelungen:

Das Befahren der Lippe mit nicht kanuspezifischen Wasserfahrzeugen (z. B. Flöße, Schlauchboote etc.) und gewerbliche Kanutouren auf der Lippe sind verboten. Das nicht kommerzielle Kanuwandern ist in der Zeit vom 01.04.* - 15.10. unter den unten beschriebenen Auflagen gestattet:
(* In Jahren, in denen Ostern vor dem 01.04. liegt, ist eine Befahrung bereits ab Karfreitag zulässig.)
Für die Befahrung ist eine vorherige Anmeldung über die Internetseite des Kanu-Verbandes NRW erforderlich. Die ausgedruckte, eigene Anmeldung ist bei der Befahrung mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Die Lippe ist mittig, zügig und in deutlichem Abstand zu Röhrichtbeständen, Uferstauden und Ufergehölzen zu befahren.

Ein Anlanden ist nur an den Ein-/Ausstiegs- sowie Umtragestellen erlaubt. Auch das Anlanden an Sand- und Kiesbänken ist unzulässig. Das Kreisgebiet ist zügig zu durchfahren, wobei nur die Fahrt in Fließrichtung erlaubt ist.

Als Ein- bzw. Ausstiegstellen sind ausschließlich zu nutzen: Wehr Stockum, Wehr Beckinghausen, Konrad- Adenauer-Straße in Lünen, Wehr Buddenburg, Waltroper Straße (L809), Haus Dahl, Vinnumer Brücke.

Das Anmeldeverfahren
Für den Zeitraum 1. April bis 15. Oktober können pro Befahrungsabschnitt insgesamt 15 Boote/Tag (aufgeteilt in maximal 5 Gruppen) über die Internetseite des Kanu-Verbandes NRW angemeldet werden.
Aus Rücksicht auf andere Kanufahrer melden Sie bitte nur so viele Boote an, wie tatsächlich benötigt werden. Ist erkennbar, dass die angemeldete Bootszahl nicht erreicht wird, ändern Sie bitte die angemeldete Bootszahl entsprechend.

Befahrungsabschnitte auf der Lippe im Kreis Unna
Die anmeldepflichtige Gesamtstrecke ist in zwei Befahrungsabschnitte aufgeteilt.
Abschnitt 1: von der Kreisgrenze im Osten (bzw. auf Hammer Gebiet gelegene Brückenquerung) bis zum Wehr Beckinghausen (KM 116 – KM 97)
Abschnitt 2: vom Wehr Beckinghausen bis zur Waltroper Straße (L 809) in Lünen (KM 97 – KM 85,5)
Weiter flussabwärts zwischen Waltroper Straße (KM 85,5) bis zur Kreisgrenze im Westen (im Abschnitt 3) gibt es keine Anmeldepflicht, allerdings eine Begrenzung der Bootszahl (max. 30/Tag). Die Begrenzung der Bootszahl bezieht sich auf die Gesamtbreite der Lippe und lehnt sich an die auf Recklinghauser Seite bestehende Vereinbarung des Kanu-Verbandes NRW mit dem Land NW an.

In den Naturschutzgebieten in der Lippeaue ist ein besonders rücksichtsvolles und naturschonendes Verhalten notwendig, damit es nicht zu Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt kommt. Tragen Sie mit Ihrem vorbildlichen Verhalten dazu bei.

Bitte drucken Sie Ihre eigene Anmeldung aus, um sie zur Fahrt mitzuführen. Dazu verwenden Sie nach der Anmeldung das Druckersymbol bei "Ihre Daten/Ihre Anmeldung".

Der Kanu-Verband NRW und der Kreis Unna wünschen Ihnen eine schöne Kanutour!

Bitte überprüfen Sie vor jeder Fahrt, ob sich auf der Strecke eine aktuelle Gewässerbaustelle befindet. Wir veröffentlichen Gewässerbaustellen auf unserer Homepage unter Service - Gewässer - Gewässerbaustellen.
Dies ist der Link

 
 



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