Neuste Beiträge & DKV News

Coronaregeln am 19.02.2022 in NRW geändert

3 G wieder bei kontaktfreiem Sport möglich

Der LSB NRW informiert:

Seit Samstag,19.02.2022 gilt eine neue CoronaSchVO. Sie ist hier zu finden:

Coronaschutzverordnung 19.02.2022

Die wichtigste Änderung für den Sport:

Kontaktfreier Sport draußen jetzt auch mit 3G möglich

Eine Änderung der Verordnung betrifft die Differenzierung des Sporttreibens draußen. Demnach gilt für Sport draußen nicht mehr durchgehend 2G, sondern für kontaktfreien Sport reicht 3G. Der entsprechende Satz der Verordnung lautet, dass für immunisierte oder getestete Personen draußen Folgendes erlaubt ist: „… die gemeinsame oder gleichzeitige Ausübung von im Sinne dieser Verordnung kontaktfreiem Sport (wie zum Beispiel Leichtathletik, Tennis oder Golf)“. Kontaktfreier Sport ist unter Bezugnahme auf weitere Passagen der Verordnung und ihre Anlagen solcher Sport, bei dem durchgehend ein Abstand von wenigstens 1,5 Metern eingehalten wird.

Für immunisierte Personen ändert sich nichts. Draußen ist für sie jeglicher Sport möglich.

Zuschauerregelungen

Die Höchstzahl der zulässigen Zuschauer wurde nicht verändert. Es gibt lediglich den Zusatz, dass freie Platzkapazitäten dazu genutzt werden sollen, angemessene Abstände zwischen den Besuchern sicherzustellen.

Nächste Änderung der CoronaSchVO

Corona-Schutzverordnung ab 09.02.2022

- Auch 16- und 17-jährige gelten als immunisiert, aber nur wenn sie getestet sind!
- Status „getestet“ gilt für alle Schüler unabhängig vom Alter!
- 2G+ für Sport in Innenräumen bleibt bestehen!

Informationen vom LSB zusammengefasst:
Seit heute, 09.02.2022, gilt eine aktualisierte Fassung der Corona-Schutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:

 - Kinder/Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).
- Schülerinnen und Schüler gelten unabhängig von ihrem Alter als getestet.

Bitte lassen Sie sich nicht von Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW von gestern ist noch gestern Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!

Zur Frage, wer als geboostert gilt, hat sich durch eine entsprechende Veröffentlichung des RKI eine Änderung ergeben. Die entsprechenden Übersichten sind im Download hinterlegt.


Nächster Online-Themenabend "Daten - Bilder - Internet" am 21.02.2022

Was müssen Vereinsvorstände wissen?
Rechtliche Hintergründe zum großen Thema des Datenschutzes bei Bildern, Vereinsauftritten usw.

Foto Online Themenabend Daten Bilder InternetSpätenstens seit der Einführung der DSGVO tauchen in den Vereinen immer wieder Fragen zur rechtlichen Situation rund um Bildmaterial, Internetauftritten und social-media-Accounts auf. Informationen zu Bildrechten, Urheberrechten oder Widerrufsrechten wirbeln manchmal durcheinander, doch es lohnt sich pragmatisch an die Umsetzung heranzugehen und die wichtigsten Fallstricke zu vemeiden.

Bei rechtlichen Themengebieten hat uns bereits im letzten Jahr die VIBSS-Beraterin des LSB NRW, Karin Schulze Kersting, wertvolle Tipps gegeben. Nun wird sie am Montag, 21. Februar um 18.30 Uhr erneut auch in dieses Thema einführen: Brennpunkte des Vereinsrechts: Daten - Bilder - Internet. 

Anmeldungen zum kostenlosen Online-Themenabend sind wie immer per Email an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich. Bitte unter Nennung des Vereins und des Themas "Daten - Bilder - Internet". In der Bestätigungsmail gibt es den Zugang und kurze Hinweise zur Nutzung von Microsoft Teams.

INHALT
Grundsätze des Datenschutzes 
Veröffentlichung von Personenbildern
Grundregeln beim Vereinsauftritt im Internet auf Websites und sozialen Netzwerken
Fragen des Urheberrechts
Haftung des Vereins und des Vorstands bei Rechtsverstößen

ZIELE
Die Teilnehmer*innen kennen die Grundsätze des Datenschutzrechtes sowie die Voraussetzungen, unter denen Bilder von Personen veröffentlicht werden dürfen. Sie wissen, worauf sie beim Auftritt des Vereins im Internet, ob Homepage oder Social-Media, achten müssen und sind für Urheberrechtsfragen sensibilisiert.

Foto: © LSB NRW, Andrea Bowinkelmann

"Moderne Sportstätte" beim ESV Grün-Weiß Essen bekam Besuch

Förderprogramm „Moderne Sportstätte“ - Hoher Besuch beim ESV Grün-Weiß Essen e.V. – Kanu

Eine besondere Ehre wurde dem ESV Grün-Weiß Essen e.V. – Kanu am 17.01.2022 erwiesen. Im Rahmen des Förderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“ des Landes NRW überreichte die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz persönlich das Schild „Moderne Sportstätte 2022“ sowie eine große NRW-Torte stellvertretend an den Vereinsvorsitzenden Steffen Buschmeier. An der feierlichen Zeremonie, die unter 2G+ Bedingungen im Vereinsheim am Baldeneysee stattgefunden hat, nahmen auch der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales des Landes Nordrhein-Westfalen Stephan Holthoff-Pförtner, LSB Präsident Stefan Klett, der Oberbürgermeister der Stadt Essen Thomas Kufen sowie der Präsident des KV NRW Thomas Reineck teil.

 Foto ESV Essen Moderne Sportstätten 2022 2

Der ESV Grün-Weiß Essen e.V. – Kanu wurde stellvertretend als einer der Sportvereine im Raum Essen ausgewählt, der von dem Förderprogramm profitieren durfte. Steffen Buschmeier stellte während der Veranstaltung anhand einer kurzen Präsentation vor wie die rund 64.000 € Landesfördermittel in die Modernisierung des Vereins am Baldeneysee investiert wurden. Buschmeier lobte dabei besonders das „unkomplizierte Förderverfahren“ im Rahmen der Projektumsetzung. Dass die Fördermittel gut angelegt wurden konnten alle Beteiligten im Rahmen eines kleinen Rundgangs bestaunen. Der Verein hatte mit Hilfe des Förderprogrammes sowohl das undichte Flachdach über dem Jugendraum, als auch die gesamten Sanitäranlagen modernisiert.

Mit dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ werden in Nordrhein-Westfalen Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen in vereinseigener Trägerschaft mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 300 Mio. EUR gefördert.

Foto ESV Essen Moderne Sportstätten 2022 1

Neue CoronaSchVo ab 13.01.2022

Verbesserungen für Sportvereine bei den Zugangsbeschränkungen
LSB NRW informiert

Die neue Corona-Schutzverordnung tritt am 13. Januar 2022 in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:

 · Keine Testnotwendigkeit für geboosterte Personen bei 2G+

· Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G und 2G+

· Zulassung von Zuschauern auch bei überregionalen Sportveranstaltungen

· Stehplatznutzung für Zuschauer möglich, wenn es keine Sitzplätze gibt

· Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich

In Bezug auf die Aussagen, wer als "geboostert" gilt, wurde die CoronaSchVO am 16.01. noch einmal angepasst (aktuelle Verordnung ist oben eingepflegt). Eine Übersicht hierzu hat der LSB erstellt:

Foto Übersicht Boosterung klein 19.01.2022

Weiterlesen: Neue CoronaSchVo ab 13.01.2022

Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW

LSB fasst unterschiedliche Coronaregeln zusammen
Schultestungen starten am Montag für alle Schüler, auch für Immunisierte

Aus der Mail vom LSB vom 06.01.2022:

"Die aktuelle Verordnung gilt derzeit bis zum 12.01.22, sodass wir zu Beginn der kommenden Woche mit einer Aktualisierung rechnen. Selbstverständlich werden wir Sie mit einem Update dazu informieren.

Viele Anfragen erreichten uns u.a. zu den Punkten

- Schultestungen nur noch für nicht-immunisierte Schüler*innen und

- Beaufsichtigte Selbsttests auch für Sportler*innen

Hierzu stehen wir in engem Austausch mit der Staatskanzlei und können zum Thema Schultestungen auf die heutige Schul-Mail des Schulministeriums verweisen, in der Tests auch für immunisierte Schüler*innen vorgeschrieben werden – eine Entlastung für Schüler*innen und Vereine.

Wir hoffen darüber hinaus, dass zukünftig auch die beaufsichtigten Selbsttests von Sportler*innen durch geschulte ÜL/Trainer möglich sein werden. Das kann vielleicht eine kleine Hilfe für die mit der 2G+ Regelung (für den Sport drinnen) an die Grenzen der Belastbarkeit kommenden Vereine sein."

2022 01 10 Coronaregeln klein
Tabelle vom 10.01.2022 angepasst


 

Unsere Partner

REACT EU LOGO JPG CMYK

Logo Qualitaetsbuendis Wir sind auf dem Weg

Kurse der Kanuschule NRW

Kanusport für Anfänger*innen und geübte Kanut*innen!
Jetzt im Programm 2024 stöbern und ins Kanu steigen 😊

Entdecke die Schönheit des Canadierpaddelns und verfeinere deine Technik. Die Kurse findest du ab sofort in der Rubrik Paddeln im Canadier.

Praxisnah lernst du in unseren Kursen die verschiedenen Techniken und Manöver um dich im Kajak fortzubewegen.

Jetzt SUP-Instruktor*in oder Fahrtenleiter*in werden und zukünftig spezifische Aktivitäten und Fahrten für den Verein anbieten.

In unseren Eskimotierkursen lernst du wie du das gekenterte Boot schnell und sicher wieder aufrichtest ohne auszusteigen. Herbsttermine jetzt online!

Ihr habt noch weitere Fragen? Dann meldet Euch gerne bei info@kanuschule-nrw.de.

Alle Termine unter Vorbehalt

Samstag 20.04.2024
1. Bezirksjugendfahrt
Fahrtenprogramm Bezirk 7
Samstag 20.04.2024
1. Bezirksjugendfahrt
Bezirk 7
Sonntag 21.04.2024
3. Bezirksfahrt: Sieg
Fahrtenprogramm Bezirk 8
Sonntag 21.04.2024
Frühlingsfahrt auf der Lippe
Fahrtenprogramm Bezirk 3
Freitag 26.04.2024
Frühjahrsregatta Essen
Rennsport Bezirk 8
Samstag 27.04.2024
Frühjahrsregatta Essen
Rennsport Bezirk 8
Samstag 27.04.2024
Kanu-Klassiker Treffen
Fahrtenprogramm Bezirk 10
Samstag 27.04.2024
Sicherheitskurs WW i.R. der Kanurallye NRW
Verbandsfahrten
Samstag 27.04.2024
Sicherheitsschulung
Fahrtenprogramm Bezirk 10
Samstag 27.04.2024
Vorprogramm z. 51. Int. Kanu Rallye NRW
Verbandsfahrten

NRW-Kanu-Testival

Kontakt

Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e. V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg

con tel +49 203 7381-653
 con fax +49 203 7381-650
 con address www.kanu-nrw.de
 emailButton info@kanu-nrw.de

Der KV-NRW e.V. ist Mitglied im

DKV Fahne farbig weisse schrift  lsb

             
 erecht24 siegel impressum blau    erecht24 siegel datenschutzerklaerung blau    erecht24 siegel disclaimer blau    

Impressum

-

Datenschutzerklärung

-

Disclaimer

-

Login Redakteure