Beendigung der Mitgliedschaft und Kündigungsfrist

Die Mitgliedschaft eines Vereins endet durch Austritt, Auflösung, Insolvenz oder Ausschluss. Der Austritt ist durch einen eingeschriebenen Brief an die Geschäftsstelle des Kanu-Verbandes NRW zu erklären. Er kann nur mit Ablauf eines Geschäftsjahres erfolgen. Die Austrittserklärung muss spätestens bis zum 15. November eingegangen sein.