Hilfe für unsere Vereine durch den LSB

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Übungsleitern
LSB hilft bei Nachforderungen

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Der LSB informierte in diesen Tagen, dass es in der letzten Zeit vermehrt zu rechtlichen Anfragen aus den verschiedensten Sportvereinen gekommen ist. Hier handelt es sich konkret um die Regelungen zur Bezahlung von Übungsleitern im Sportverein.
Seit 2002 gibt es eine gemeinsame Vereinbarung des DOSB mit der Deutschen Rentenversicherung und den Spitzenverbänden der Sozialversicherungsträgern bezüglich der Verträge für selbstständige Übungsleiter. Dazu gibt es auf der VIBSS-Seite des LSB einen entsprechenden Mustervertrag.

Anlässlich verschiedener Betriebsprüfungen bei Vereinen ist es nun vermehrt dazu gekommen, dass die abgesprochenen Kriterien des Mustervertrages ignoriert wurden und finanzielle Nachforderungen an den Verein gestellt wurde, die jedoch eigentlich nicht berechtigt sind.

Der LSB bittet darum, informiert zu werden, falls eine solche Prüfung und Forderung im Verein vorliegt. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter natürlich gerne mit Rat und Tat zur Seite. Für weitere Auskünfte und Informationen steht der Service Qualifizierung des LSB zur Verfügung: Tel: 0203-7381-777 oder Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Das gesamte Anschreiben zum Thema liegt hier zum Download bereit: