Datenschutz in unseren Vereinen

Neues Gesetz zum Datenschutz im Mai 2018 in Kraft getreten
Regelungen beachten

Seit dem 25. Mai 2018 gilt das neue EU-Datenschutzrecht (DSGVO). Alles, was Sportvereine dazu wissen müssen, aktualisiert der Lanudessport NRW regelmäßig auf seinen Seiten. In zahlreichen Newslettern geht er auf das Thema ein. Auch wenn es ruhiger um dieses Thema geworden ist, lohnt sich ein ständiger Blick auf die neuesten Formulierungen. 

Das Wichtigste im Überblick zur DSGVO im Sportverein ist aktuell im Januar 2019 noch einmal vom LSB zusammengefasst worden: Datenschutz im Verein. Von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ist folgendes Heft mit zahlreichen Beispiel-Anlagen veröffentlicht worden: ldi.nrw.

Dazu gab es im Jahr 2018 noch eine sehr detaillierte Darstellung zum Thema vom Landesdatenschutzbeauftragten in Baden-Württemberg: Datenschutz im Verein.

foto lsb datenschutz

Sehr umfangreich hat der LSB auf der Homepage alle wichtigen Änderungen aufgelistet. Im Inhaltsverzeichnis sind alle Themenkomplexe schnell zu finden. Dazu gibt es einen eigenen Bereich mit Musteranschreiben, die man als Vorlage im Verein nutzen kann: LSB Vereinsmanagement Datenschutz.

Auch der Deutsche Kanu-Verband hat für unsere Vereine eine umfassende Themensammlung zur neuen Datenschutz-Grundverordnung aufgeschrieben. Der Artikel hier ist hier einsehbar.

Unter dem Titel "Brennpunkte des Vereinsrechts: Daten - Bilder - Internet" bietet der LSB NRW-weit Kurzseminare zum Thema an, hier der Link zu allen Veranstaltungen: Qualifizierungen im Sport.

Auf unserer Verbandstagung 2017 hatte Tiemo Krüger bereits zum Thema referiert, auch diese Einführung zum Thema ist hier noch einmal zu finden:

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Bei Fragen zum Thema Datenschutz steht unsere Geschäftsstelle jederzeit zur Verfügung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0203-7381654.