Ems | 1. Warendorf KM 44,0 bis Telgte KM 26,2 |
Termin: 20.04.2024
Anmeldeschluss: 20.04.2024 - 01:01
Info:
Bitte beachten Sie die Befahrungsregeln!!
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Anmeldung möglich/erforderlich
Weniger als 10 Boote verfügbar
Keine Bootsplätze mehr frei / Anmeldung nicht mehr möglich
Anmeldung nicht erforderlich
Befahrungsverbot / Befahrung nicht möglich
Kanusport auf der Ems im Naturschutzgebiet Emsaue
von Warendorf bis Rheine
Das Naturschutzgebiet Emsaue reicht
von der Straßenbrücke Neue Mühle an der Kreisgrenze Warendorf/Gütersloh bei Flusskilometer
44 bis zum Beginn der Ems als Bundeswasserstraße an der Eisenbahnbrücke Rheine - Osnabrück bei Flußkilometer
44,8 (Gewässerführer: km -44 bis 44,8).
Auf der Grundlage der Naturschutzverordnung
der Bezirksregierung Münster und der Festlegungen in den Landschaftsplänen
der Kreise Steinfurt und Warendorf bzw. der kreisfreien Stadt Münster gelten
für das Kanufahren auf der Ems folgende Regelungen:
Das Betreten der Uferflächen ist
nur an den ausgewiesenen Ein- und Ausstiegsstellen bzw. Rastplätzen erlaubt.
(siehe 8. Auflage Gewässerführer NRW, S. 299) Das Betreten der Sandbänke ist grundsätzlich
verboten.
Auf keinem Abschnitt der Ems dürfen
mehr als 100 Boote am Tag fahren. Das Naturschutzgebiet erfasst die Ems auf
einer Streckenlänge von ca. 97 Kilometern. Diese Strecke wird in 6 Befahrungsabschnitte
unterteilt. Das Befahren der Ems mit Stand-Up-Paddling Boards ist im gesamte Naturschutzgebiet Emsaue (s.o.) im Regierungsbezirk Münster (LKR Warendorf, LKR Steinfurt, Stadt Münster)verboten! Stand-up Boards fallen unter das Verbot, dass die Ems nicht mit Wasserfahrzeugen/Booten jeglicher Art befahren werden darf. Die bestehende Ausnahmeregelung / Kontingentierung gilt explizit nur für die Befahrung mit Kanus.
In der Zeit vom 1. Mai bis zum
31. Oktober eines Jahres ist an Wochenenden und Feiertagen eine Anmeldung
für die Abschnitte 2 und 5 vor Antritt der Kanufahrt erforderlich. Für Mitglieder von Kanu- und Rudersportvereinen
und für DKV-Einzelmitglieder steht je Flußabschnitt und Tag samstags ein
Kontingent von 30 Booten, sonntags von 50 Booten und feiertags von 40 Booten
zur Verfügung.
Je Anmeldung und Verein bzw. Gruppe
können nicht mehr als 15 Boote berücksichtigt werden. Größere Fahrtengruppen
wenden sich bitte an unserer Geschäftsstelle in Duisburg.
Sollten die zur Verfügung stehenden
Kontingente ausgebucht sein, können Sie in eine Warteliste aufgenommen werden.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zu prüfen, ob kurzfristig über die
Verkehrsvereine im Münsterland aus deren Kontingent noch Plätze zur Verfügung
gestellt werden können.
Aus Rücksicht auf andere Kanu-
und Rudersportler bitten wir darum, nur soviele Plätze zu buchen, wie tatsächlich
gebraucht werden. Sollten Sie erkennen, dass gebuchte Plätze nicht benötigt
werden, bitten wir umgehend um Stornierung.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre
Boote ordnungsgemäß mit Bootsnamen, Vereinsnamen und Verbandsstander gekennzeichnet
sind.
Im Naturschutzgebiet Emsaue ist
ein besonders rücksichtsvolles und naturschonendes Verhalten notwendig, damit
es nicht zu Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt kommt. Fragen zur
Befahrungsregelung im Naturschutzgebiet Emsaue beantwortet gern Ihr
Kanu-Verband NRW
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Telefon 0203/7381653
Bitte überprüfen Sie vor jeder Fahrt, ob sich auf der Strecke eine aktuelle Gewässerbaustelle befindet. Wir veröffentlichen Gewässerbaustellen auf unserer Homepage unter Service - Gewässer - Gewässerbaustellen. Dies ist der Link