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Reservierung von Heimbach bis Obermaubach

April   2024

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 Anmeldung möglich/erforderlich
 Weniger als 10 Boote verfügbar
 Keine Bootsplätze mehr frei / Anmeldung nicht mehr möglich
 Anmeldung nicht erforderlich
Befahrungsverbot / Befahrung nicht möglich



Hinweise zum Kanufahren auf der Rur
im Naturschutzgebiet Ruraue
von Heimbach bis Obermaubach

Kanufahren auf der Rur ist erlaubt:in der Zeit vom
15.07. bis zum 30.09. von 9.00 - 19.00 Uhr
01.10. bis zum 28.02. von 9.00 - 18.00 Uhr


  • wenn ab Staubecken Heimbach mindestens 7 cbm Wasser je Sekunde abgelassen werden, bzw. der Wasserstand an der Bruchsteinbrücke in Heimbach die grüne Pegelmarkierung erreicht;
  • nach vorheriger Anmeldung der Fahrt beim
    Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen;
  • mit einer Kennzeichnungskarte, die während der gesamten Fahrt deutlich sichtbar sein muss.

Ungeübte Fahrer dürfen nur in fachkundig geleiteten Gruppen fahren. Der Gruppenleiter ist unter Angabe seiner Qualifikation im Kanusport zu benennen.

In der Zeit vom 15.07. bis zum 31.10. dürfen maximal 100 Boote je Werktag und 120 Boote je Samstag, Sonntag oder Feiertag fahren.
In der Zeit vom 01.11. bis zum 28.02. dürfen bis zu 20 Boote je Tag fahren.

Die Fahrten sind mit Ausnahme von kurzen Zwischenstopps ohne größere Unterbrechungen durchzuführen. Möglichkeiten zur Rast bestehen ausschließlich im Bereich der Anlegestellen in Blens, Abenden und Zerkall (s. Skizze).

Das Staubecken Obermaubach darf im Rahmen einer Rurbefahrung ab Heimbach einmal durchfahren werden.
Dabei ist darauf zu achten, dass die am linken Ufer mit grünen Tonnen und am rechten Ufer mit roten Tonnen begrenzten Schutzzonen für Wasservögel nicht befahren werden dürfen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung beim Abstellen der Kraftfahrzeuge und Bootsanhänger zu beachten sind. Die Parkplätze am Nationalpark-Infopunkt in Zerkall können nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen genutzt werden. Ein weiterer Parkplatz befindet sich ca. 200 Meter von der Anlegestelle entfernt auf der linken Seite der Straße Richtung Zerkall.

Bei widrigen Witterungsverhältnissen, z.B. Glatteis und Schnee, ist insbesondere das Gelände der Anlegestelle in Blens nicht zu benutzen. Hier erfolgt kein Streudienst.

Das Vorbringen oder Nachholen der Fahrzeuge ist auf diesem Streckenabschnitt sehr gut mit der Rurtalbahn zu bewerkstelligen, die parallel zum Fluss fährt und in der Nähe der Bootseinsetzstellen hält. Unter dem Link sind die Fahrtzeiten einsehbar.

Bitte überprüfen Sie vor jeder Fahrt, ob sich auf der Strecke eine aktuelle Gewässerbaustelle befindet. Wir veröffentlichen Gewässerbaustellen auf unserer Homepage unter Service - Gewässer - Gewässerbaustellen.
Dies ist der Link



Das Befahren der Rur mit Flössen, Schlauchbooten und Stand-Up-Boards ist verboten!
Im übrigen gilt die Verordnung über das Naturschutzgebiet Ruraue vom 29. November 2000.


Anmeldeverfahren

Alle Fahrten sind der Geschäftsstelle des Kanu-Verbandes Nordrhein-Westfalen per Online-Anmeldung zu melden. Nur in Ausnahmefällen ist eine telefonische Anmeldung unter der Rufnummer 0203/7381653 werktags von 9.00 bis 12.00 Uhr möglich. Bitte teilen Sie uns mit, an welchem(n) Tag(en) wie viele Boote mit wie vielen Personen fahren möchten. Geben Sie den Namen des Veranstalters der Fahrt bzw. Ihres Vereines an. Die Anmeldung und Befahrungsgebühr bezieht sich auf Paddler mit eigenen Booten, eine Bootsleihe beim Kanu-Verband ist nicht möglich, auch nicht vor Ort.

An den Wochenenden in den Monaten Juli bis Oktober werden in Ausnahmefällen telefonische Anmeldungen ab 9.30 Uhr von unserer Mitarbeiterin in Heimbach unter der Rufnummer 0163-6989669 entgegengenommen.

Für die Befahrung benötigen Sie eine Kennzeichnungskarte. Diese ist in den Sommermonaten (Juli-September) Samstag und Sonntag bei unserem(r) Mitarbeiter(in) an der Holzbrücke in Heimbach erhältlich. Ebenfalls an Samstagen im Oktober.

An allen anderen Tagen erhalten Sie die Kennzeichnungskarten im Büro des Rureifel Tourismus in Heimbach, An der Laag 4 (ab 10 Uhr, Mittagspause 13.00-13.30 Uhr).

Auch genehmigte Fahrten sind nur bei ausreichendem Wasserstand möglich (siehe oben). Auskunft über den aktuellen Wasserablass erhalten Sie unter

Pegeldienst Kanu-NRW


Gebühren:
Die Gebühr für eine einmalige Befahrung der Rur zwischen Heimbach und Obermaubach beträgt für ein Boot

ab 16 Jahre
unter 16 Jahre
mit 1 - 2 Personen in einem Boot
7,00 Euro
3,50 Euro
mit 3 - 4 Personen in einem Boot
14,00 Euro

7,00 Euro

mit 5 - 6 Personen in einem Boot
21,00 Euro
10,50 Euro
mit 7 - 8 Personen in einem Boot
28,00 Euro
14,00 Euro
mit 9 - 10 Personen in einem Boot
35,00 Euro
17,50 Euro


Für eine Zehnerkarte 50,00 Euro. Die Zehnerkarte gilt für 10 Fahrten an 10 verschiedenen Tagen für max. 2 Personen in einem Boot. Sie kann nicht von Gruppen oder gewerblichen Anbietern in Anspruch genommen werden.

Wichtig!
Für den Zeitraum 01.11. bis 28.02. sind keine Gebühren zu entrichten, jedoch muss jede Fahrt vor Beginn wie oben beschrieben angemeldet werden. Auch die Kennzeichnungskarten entfallen.

Mitglieder des Deutschen Kanu-Verbandes ab 16 Jahre erhalten vom Kanu-Verband NRW einen Zuschuss in Höhe von 50 % der Befahrungsgebühr (Nachweis durch Vorlage des Mitgliedsausweises). Für Schulsportgruppen, die regelmäßig Kanufahren auf der Rur als Schulsport betreiben, gelten besondere Bedingungen, die beim Kanu-Verband NRW zu erfragen sind.


Stornierung von Kanufahrten auf der Rur im Naturschutzgebiet Ruraue

Werden angemeldete Fahrten auf der Rur wieder abgemeldet,

- fallen keine Stornogebühren an, wenn die Abmeldung spätestens am 29. Tag vor der Fahrt vorgenommen wird. (Fahrten z. B. am Samstag müssen spätestens vier Wochen vorher am Freitag abgemeldet werden.)

- berechnen wir fünfzig Prozent der Befahrungsgebühr als Stornokosten, wenn die Abmeldung spätestens am vierten Tag vor der Fahrt vorgenommen wird. (Fahrten z. B. am Samstag müssen spätestens am Dienstag abgemeldet werden.)

- berechnen wir 95 Prozent der fälligen Befahrungsgebühr als Stornogebühr, wenn die Abmeldung später als am vierten Tag vor der Fahrt vorgenommen wird. (Abmeldungen z. B. für Samstag werden ab Mittwoch mit Stornokosten in Höhe von 95 Prozent der Befahrungsgebühr berechnet.)

Bei Abmeldungen auf der Homepage des Kanu-Verband NRW wird der Abmeldezeitpunkt protokolliert. Bei Abmeldungen per E-Mail, Telefax oder Briefpost gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Abmeldung auf der Geschäftsstelle des Kanu-Verband NRW.
Naturbewusst Kanu fahren

Zum umweltorientierten Selbstverständnis aller Kanusportler sollte es gehören, die folgenden Regeln einzuhalten:

  • Bewusst auswählen. Bereits bei der Fahrtenplanung Umweltgesichtspunkte berücksichtigen. Fahrtentermine soweit wie möglich von Hauptreisezeiten abkoppeln, Übernützte Gewässer meiden, das Verhältnis von gefahrenen Auto- zu Paddel-km überdenken. Flüsse, Seen und Meere als Naturraum begreifen, nicht als "Action-Center".
  • Öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Fahrtengemeinschaften bilden. Öfter mal per Rad zur Einsatzstelle zurückkehren.
  • Gewässerinformationen einholen. Nur bei ausreichendem Wasserstand losfahren. Nur auf im Flusswanderführer beschriebenen Gewässern paddeln. Verbote aus Naturschutzgründen respektieren.
  • Richtig Kanu fahren lernen. Sein Sportgerät beherrschen lernen, einschließlich dazu nötiger Naturregeln.
  • Sensibilität für naturverträgliche Gruppengröße entwickeln. Nur an umweltverträglichen Kanuveranstaltungen teilnehmen.
  • Abfall vermeiden oder ordnungsgemäß entsorgen.
  • Tiere und Pflanzen schützen. Flachwasserbereiche, Schilf- und Uferzonen als Brut- und Aufzuchtgebiete sind tabu. Sich einschränken und zu Brutzeiten auf Befahrungen verzichten.
  • Vorhandene Ein- und Aussatzstellen nutzen. Auf dem Weg dorthin Ge- und Verbote achten. Privatgrundstücke und landwirtschaftliche Flächen dürfen nicht betreten werden. Beim Ein- bzw. Aussetzen der Boote dürfen keine Schädigungen der Ufervegetation verursacht werden. Fahrzeuge sind so abzustellen, dass weder die Landschaft beeinträchtigt wird, noch andere Personen behindert, noch Rechte Dritter verletzt werden. Auch längere Tragewege für Boote und Ausrüstung sind zumutbar. Auf Zelten und Feuermachen in der freien Landschaft ist zu verzichten.
  • Naturerlebnis über sportliche Extremleistung stellen. Stress vermeiden. Nicht lärmen.
  • Wassersportler nehmen Rücksicht auf andere Erholungssuchende, auf Tiere und Pflanzen.
 
 



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