Aktuelles zur Lippe im Kreis Recklinghausen

Lippesperrung im Kreis Recklinghausen –Landschaftsplan vor der Entscheidung
Unterstützung erbeten durch Staatskanzlei, den Landessportbund und die IG Wassersport in NRW

foto gewsserbaustelle wupperhof

Nach der Offenlegung des Landschaftsplanes Lippe im Kreis Recklinghausen hat der Kanu-Verband NRW mit seinem Bezirk 3 und vielen Mitgliedsvereinen im Herbst 2016 gegen die geplanten Restriktionen in Form einer umfangreichen Stellungnahme protestiert. Nun hat die Kreisverwaltung den Landschaftsplan vor der Beschlussfassung des Kreistages am 27. November überarbeitet, dabei aber jedoch die gravierendsten Einschränkungen für Kanusportler nur unwesentlich reduziert.
Das ganzjährige Befahrungsverbot im zehn Kilometer langen Grenzbereich zum Kreis Coesfeld auf der südlichen Flusshälfte ist unverändert Bestandteil der Planungen. Die naturschutzfachliche Bewertung des Flusses diesseits und jenseits der Flussmitte kann jedoch aus unserer Sicht unmöglich zu vollkommen unterschiedlichen Ergebnissen führen. Auf Coesfelder Gebiet wird eine Befahrung mit Booten uneingeschränkt erlaubt und sogar eine touristische Erschließung auch für den Kanusport vorbereitet. Im Kreis Recklinghausen dagegen kommt die Bewertung zum Ergebnis, den Kanusport hier komplett verbieten zu müssen. Schon aus rechtlichen Gründen ist dieser Gegensatz nicht haltbar.

Im sogenannten Halima-Gebiet wurde das ganzjährige Befahrungsverbot jetzt auf acht Monate begrenzt. Den gesperrten Lippeabschnitt sollen die Kanuten auf dem Kanal umfahren. Von Mitte November bis Mitte Juli sollen die Sportler vor der Sperrzone ausbooten und ihre Boote samt Zubehör über 150 Meter zum Wesel-Datteln-Kanal tragen und anschließend auf einem privaten Grundstück wieder zu Wasser lassen. Sowohl die Aussetzstelle an der Lippe als auch der Weg zum Kanal sowie die Bootseinsetzstelle am Kanal sind bisher nicht vorhanden und müssen dementsprechend geplant, beantragt, bewilligt und finanziert werden. Dann wird auf einer Bundesswasserstraße mit intensiver Berufsschifffahrt auf ca. zwei Kilometern das Naturschutzgebiet umfahren, um anschließend am Clubhaus des VFL Marl-Hüls auszusetzen. Von dort aus geht es mehrfach steile Treppen herauf und wieder hinunter immer mit dem Boot und Zubehör auf der Schulter um eine Wohnsiedlung herum auf 1,2 Kilometern Fußmarsch bis zur Lippe zurück. Der Lippeeinstieg am Wasserwerk ist aber wegen der Baumaßnahmen des Lippeverbandes in den kommenden sechs bis sieben Jahren nicht erreichbar. Insgesamt ist das Umtragen und Umfahren des Naturschutzgebietes in der vorgesehenen Weise nicht zumutbar und erst in vielleicht zehn Jahren theoretisch realisierbar.

Der Kanu-Verband NRW bzw. unser Bezirk 3 hat nun noch einmal mit verschiedenen Fraktionen im Kreistag Gespräche geführt und alle Fraktionen erneut angeschrieben. Wir haben die Staatskanzlei, den Landessportbund und die IG Wassersport in NRW um Unterstützung gebeten, um die für den 27.11.17 vorgesehene Abstimmung im Kreistag zu verschieben und Gespräche unter Moderation der Landesregierung zwischen den beteiligten Parteien herbeizuführen. Denn die erstmalige Sperrung eines ganzjährig fahrbaren Wanderflusses in seinem Unterlauf würde den Kanusport massiv beeinträchtigen und die betroffenen Anliegervereine existentiell bedrohen. Dagegen werden wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln ankämpfen.