Angeleitetes Training durch Trainer/Übungsleiter lt. CoronaSchVO nicht gestattet!

Der LSB hat am Freitagnachmittag explizit darauf hingewiesen, dass anders als in unserem letzten Update geschrieben – jegliche Anleitung in Präsenz beim Sporttreiben untersagt ist (also z.B. ein Tennislehrer mit einem Tennisschüler), egal um welche Art (hauptberuflich, nebenberuflich, ehrenamtlich) von Übungsleiter*in oder Trainer*in es sich handelt.“ Damit nimmt der LSB – auf Anweisung des Gesundheitsministeriums NRW - seine diesbezügliche Aussage vom 10.11.2020 zurück. Ausgenommen davon ist gemäß der CoronsSchVO nur das zulässige Training von Kadersportler*innen an den benannten Stützpunkten.

 

Genau diese Fragestellung nach dem Trainer/Athleten Gespann hat der KV NRW durch die Geschäftsstelle bereits am 02.11.2020 an den LSB gestellt, woraufhin der LSB das Verbot zunächst bestätigt hat, dann aber nach Rücksprache mit der Staatskanzlei NRW wieder aufgehoben hat. Die Information über das oben genannte Verbot wurde nun allerdings vom Gesundheitsministerium NRW (MAGS), der Behörde die die CoronaSchVO erlassen hat, Ende der vergangenen Woche in einem offiziellen Schreiben an den LSB NRW getätigt.

 

Wir bitten darum diese Information zeitnah an Vereine und Sportler weiterzuleiten, um so Schäden durch mögliche Ordnungswidrigkeiten in diesem Zusammenhang zu vermeiden.