Erste vorsichtige Lockerungen für den Sportbetrieb ab 22.2.2021

Neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW ermöglicht wieder kleine Schritte hin zur Normalität
Betroffen sind die Sportanlagen unter freiem Himmel, das wieder mögliche Einzeltraining und die Ausweitung beim Kadertraining

Foto Land NRW Sport ab dem 22. februar2021
Foto: Land NRW

Am 19.02. erreichte uns die erfreuliche Nachricht, dass die ab Montag (22.02.2021) geltende CoronaSchVo des Landes NRW Lockerungen in Bezug auf den Sportbetrieb auf Sportanlagen unter freiem Himmel enthält!!! Die ausfühliche Meldung des LSB NRW dazu findet Ihr hier: Sportfreianlangen können ab 22.02. öffnen.

Die wichtigsten Punkte haben wir hier aus der neuen CoronaSchVO übernommen und zusammengefasst:

CoronaSchVO NRW ab 22.02.2021

§ 9 (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.

Weiterhin kommt es auch zu positiven Änderungen in Bezug auf den Sportbetrieb an Landes- und Bundesstützpunkten. Neu ist hier die Ausdehnung auf Landeskader, alle Sportartentypen und die verbandszertifizierten Leistungszentren.

§ 9 (1. c): „… das Training der offiziell gelisteten Sportlerinnen und Sportler der Bundes- und Landeskader in den olympischen, paralympischen, deaflympischen und nicht-olympischen Sportarten an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten, Landesleistungsstützpunkten und an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren …“

Die neue CoronaSchVO findet ihr hier: CoronaSchVO ab 22.02.2021 - Änderungen in gelb markiert.

Wir freuen uns mit unseren Vereinen, bitte um eine verantwortungsvolle Umsetzung der Lockerungen und um Beachtung etwaiger kommunaler Bestimmungen.