Lockerungen im Sport je nach Inzidenz
Neue CoronaSchVO ab 15.05.2021 mit Lockerungen für den Sport
In den Städten und Gemeinden, in denen die Bundesnotbremse aufgrund der Inzidenzzahl nicht mehr greift, gilt ab morgen eine neue NRW Corona-Schutzverordnung. Das Land hat nun neue Regelungen aufgestellt für die Städte und Kommunen, in denen die Inzidenz bereits unter 100 oder gar unter 50 liegt. Umso wichtiger bleibt für unsere Vereine und den Sportbetrieb der Austausch mit den Städten und Kommunen und den KSB´s und SSB´s, damit die Anpassungen und Möglichkeiten jeweils zeitnah geklärt werden können.
Der LSB hat im Schaubild die wichtigsten Sportregeln zusammengefasst (hier für eine Inzidenz zwischen 50 und 100, alle Schaubilder sind unten im Download zu finden), daraus ergibt sich eine neue Situation für die Kindergruppen, die nun auch ausdrücklich im öffentlichen Raum Sport treiben dürfen und auch für die Zuschauersituation.
In den FAQ´s des LSB sind bereits die neuen Regelungen ab dem 15.05.2021 übernommen: VIBSS.
Die neue CoronaSchVO mit Änderungen in gelb markiert, ist hier zu finden.