Weitere Lockerungen nicht nur im Sport mit neuer CoronaSchVO
Neue Verordnung ab 28. Mai 2021
Einteilung in drei Inzidenzstufen - Sport im Freien und Wettkämpfe
Die neue Corona-Schutzverordnung gilt ab morgen und bringt abermals weitreichende Lockerungen und auch Perspektiven, wie es im Sommer weitergeht. Die Lockerungen beziehen sich auch auf den Sportbereich, der nun im Paragraph 14 zusammengefasst sind. Ebenfalls gibt es Änderungen bei den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (Ferienfreizeiten) im § 12 und bei Veranstaltungen und Versammlungen im § 18.
Die neue CoronaSchVO ist hier nachzulesen. Der LSB NRW wird sicher zeitnah die neuen Regelungen zusammenfassen und wir werden Euch gerne auf dem Laufenden halten.