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Keinerlei Einschränkungen für den Sportbetrieb in NRW

Ausführungen des LSB zur aktuellen CoronaSCHVO:
Seit dem 03.04.2022 unterliegt der Sportbetrieb (erstmals seit 2 Jahren) weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr

An die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW

Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie bekannt, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) die Corona-Schutzverordnung in NRW an die Vorgaben des bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes angepasst. Damit werden die bisher geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Nordrhein-Westfalen erheblich reduziert. Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

Somit unterliegt der Sportbetrieb erstmals seit 2 Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr.

Die aktuellen Verordnungen sind bis zum 30.04.22 gültig und hier zu finden:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Bekannt ist aber auch, dass die 7-Tages – Inzidenz in NRW nach wie vor über einem Wert von 1.000 liegt und es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.

Hierzu kann jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beitragen:

- Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
- AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
- Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!
Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“

So erhält der LSB NRW beispielsweise die 3G-Regelung für Sitzungen und Versammlungen sowie die Maskenpflicht in den öffentlichen Bereichen seiner Gebäude weiter aufrecht.

Wir hoffen, dass der Sport in NRW damit zu einer den Rahmenbedingungen angepassten Normalität zurückkehren kann!

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Sonntag 29.06.2025
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