Neuste Beiträge & DKV News

Orientierungshilfe des LSB zu aktuellen Coronaregeln

Was gilt derzeit für den Vereinssport?

Wir möchten Euch die neusten Informationen weiterleiten, die der LSB veröffentlicht hat. Das angehängte Chart mit der Übersicht zu den „Regeln für den Sportbetrieb 3.5.2021“ dürfte für etwas mehr Aufklärung sorgen. Alle Regelungen, die ab dem 03.05.2021 gelten findet Ihr direkt beim LSB.

Nach wie vor gilt die dringende Bitte sich in Bezug auf weitergehenden Beschränkungen durch lokale Allgemeinverfügungen bei den zuständigen Stadt- oder Kreissportbünden zu informieren.

Foto Orientierungshilfe Vereine Mai 2021 1Foto Orientierungshilfe Vereine Mai 2021 2


Bleibt achtsam und gesund!

„Die Finals 2021 Berlin | Rhein-Ruhr“ - 03.-06. Juni 2021

Kanu-Rennsport, Kanu-Polo und SUP der Extraklasse an der Regattabahn in Duisburg
18 Sportarten, 140 Deutsche Meistertitel und mehr als 25 Stunden Live-Berichterstattung

16x9 Landkarten NRW

Nach 2019 in Berlin wird das mediale Großereignis "Die Finals" in 2021 auf unterschiedliche Standorte in NRW und Berlin verteilt. Alle deutsche Meistertitel gibt es live bei ARD und ZDF zu sehen. Leider sind Zuschauer vor Ort in diesem Jahr pandemiebedingt nicht zugelassen. Es lohnt sich aber allemal live mitzufiebern.

Der Kanusport ist im Sportpark Duisburg an der Regattabahn gleich dreimal vertreten. In den Sparten Kanu-Rennsport, Kanu-Polo und SUP dürfen wir spannende Rennen verfolgen und natürlich drücken wir grade unseren NRW-Athleten kräftig die Daumen. Allen voran Max Rendschmidt (KG Essen), der an dem Wochenende der "Finals" gleich auch noch zu seinem Einsatz auf der Europameisterschaft kommt. Auf der gestrigen Presskonferenz zu den "Finals" hat er jedoch auch schon über seine Freude über den Einsatz in Duisburg gesprochen:
Max Rendschmidt, Kanute, zweimaliger Olympiasieger, viermaliger Weltmeister, fünfmaliger Europameister, 29-maliger Deutscher Meister und Finals-Starter: „Ich bin hoch motiviert zum zweiten Mal bei den Finals zu starten und nach Berlin 2019 freut es mich besonders, dass die Finals 2021 in Duisburg und in meinem Heimatbundesland stattfinden.“

Alle Details zu den "Finals" gibt es beim DKV oder direkt hier. Wir halten auf dem Laufenden.

"Recht und Versicherung" online für unsere Trainer und Übungsleiter

Weiterer Online-Themenabend im April – 27.04.2021, 18.30 – 20.30 Uhr
„Recht und Versicherung“ in der Sportpraxis

Foto Online LSB Andrea Bowinkelmann
Foto: © LSB NRW, Andrea Bowinkelmann

Für den Online-Themenabend am 27. April haben wir uns ein wichtiges Thema für alle ausgesucht, die Sport- und Betreuungsangebote für Kinder- und Jugendliche oder Erwachsene im Verein durchführen. Das können Übungsleiter-C, Jugendleiter, Trainer-C, Fahrtenleiter oder sonstige Betreuer sein.
Als Expertin für den Abend haben wir die VIBSS-Beraterin Karin Schulze-Kersting des LSB NRW eingeladen, die unseren Vereinen das Wichtigste zum Themengebiet „Recht und Versicherung“ näherbringt. Die Schulung beginnt am Dienstag, 27. April um 18.30 Uhr und dauert bis ca. 20.30 Uhr.
Die oft im Raum stehenden Fragen wie „Wo ist der Unterschied zwischen Aufsichtspflicht und Fürsorgepflicht“ und „Worüber und in welchen Situationen bin ich als Übungsleiter versichert“, sollen unter anderem beantwortet werden. Natürlich dürfen aktuelle Fragestellungen gerne vorgebracht werden.
Der Themenabend gibt damit allen die Sicherheit, als Übungsleiter oder Betreuer die richtigen Handlungen auszuführen und das bereits einmal erworbene Wissen zum Thema aktuell aufzufrischen.

Der kostenlose Themenabend findet wie immer über MS Teams statt, Anmeldungen aus unseren Vereinen sind bis zum 26.04. möglich. Eine Mail mit Namen und Vereinszugehörigkeit an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! genügt. Eine Einladung zur Veranstaltung geht dann zeitnah zu.

Erster Einstieg in die Modulreihe der KanuJugend NRW
„Sporthelfertätigkeiten“ für Erwachsene

Der Online-Themenabend „Recht und Versicherung“ kann außerdem ein erster Einstieg in eine Helfertätigkeit im Verein sein. In den Jugendabteilungen unserer Vereine gibt es beispielsweise Eltern oder Großeltern, die gerne unterstützen würden, aber unsicher sind, ob und was sie dürfen. Die KanuJugend NRW bietet mit unterschiedlichen Einstiegsmodulen das nötige Wissen für diesen Personenkreis, um zukünftig eine wichtige Stütze im Verein zu werden.
Das Thema „Recht und Versicherung“ steht am Anfang der Modulreihe, die spätestens im Sommer 2021, vorzugsweise als Präsenzveranstaltungen, fortgesetzt werden soll. Für den Themenabend „Recht und Versicherung“ gibt es eine Teilnahmebescheinigung über 3 Lerneinheiten.
Weitere Module für die Helfer / Betreuer werden sich mit den Themen Bootsmaterial, Sicherheit im Kanusport und Methodik + Didaktik beschäftigen.

Neue CoronaSchVO in NRW ab dem 29.03.2021

Die Corona-Notbremse in NRW

Seit heute, 29.03.2021, gilt die nächste CoronaSchVO, sie regelt u.a., dass der Sportbetrieb möglich bleibt!

Neue Regelungen sind beispielsweise:

- die Regelungen bei einer Überschreitung der Inzidenzwertschwelle von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen (siehe LSB- Info / Link unten)
- die einfache Nachverfolgbarkeit bei der Durchführung des Gruppensports für Kinder.

Seit heute ist die CoronaSchVO um die "Corona-Notbremse" - § 16 erweitert worden. Diese gilt in Landkreisen ab einer 3-Tage-Inzidenz von über 100 und bringt weitere Einschränkungen als die der vorangegangenen Paragraphen der Verordnung mit sich. Stand heute gibt es 31 Städte und Kreise in NRW, in denen dies wirksam wird. Die Einschränkungen beziehen sich unter anderem auf die Sportausübung mit Kindergruppen bis 14 Jahren, aber auch auf den Sport der Erwachsenen (Individualsport).

Der LSB NRW hat wie gewohnt alles hier zusammengefasst.

Wichtig: Mittlerweile haben einige Kommunen allerdings bereits eigenständig lokale Allgemeinverfügungen in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium NRW erlassen, die die Sportausübung ganz unterschiedlich regeln. Das begrenzt leider unsere Möglichkeiten, allgemeine Hinweise für ganz NRW zu geben. An dieser Stelle möchten wir erneut darum bitten bei weiteführenden Fragen die Stadt- und Kreissportbünde sowie im Zweifel die Ordnungsämter zu konsultieren.
Die Allgemeinverfügungen können in Hinblick auf eine gut organisierte Teststrategie im Kreis oder der Stadt auch wieder den erweiterten Sportbetrieb wie bei einer Inzidenz von unter 100 erlauben.

Näheres zur "Corona-Notbremse" in 31 Städten und Kreisen gibt es u.a. direkt beim Gesundheitsministerium NRW:

MAGS Coronanotbremse.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung mit den Änderungen in gelb markiert gibt es hier: Lesefassung 29.03.2021.

Über weitere Änderungen werden wir natürlich schnellstmöglich berichten.
Bleibt achtsam und gesund!

Neuer Online-Themenabend zum eFB im April

Schluss mit dem analogen Verwalten und Führen von Fahrtenbüchern und mehr Zeit fürs Wesentliche, das Paddeln!

Foto eFB

Bereits im letzten November haben wir mit zwei Themenabenden zum eFB (elektronisches Fahrtenbuch) einigen unserer Vereine den Einstieg in die elektronische Variante des Fahrtenbuchs erleichtert.
Am Dienstag, 20. April um 18.30 Uhr möchten wir das gerne wiederholen und starten unseren nächsten Online-Themenabend zum eFB mit Mark Panek vom Oberhausener Kanu-Verein von 1928 e.V..
Wir laden alle unsere Vereine in NRW, die bereits über einen Wechsel nachdenken oder sich darüber informieren möchten, zu einer kostenlosen digitalen Schulung ein.

Besonderes Augenmerk soll auf die verschiedenen Rollen im eFB gelegt werden. Welche Aufgaben übernimmt der/die eFB-Beauftragte im Verein, an wen kann man sich bei Fragen wenden und welche besonderen Rechte hat der/die Wander-, Jugend- oder Bootswart(in)? Wir gehen unter anderem auf die Mitgliederverwaltung, Rechtevergabe, Fahrtenbuchabgabe mit Beantragung des WFA sowie der Bootsverwaltung ein und geben einen Überblick über die Verbindungen von Verein, Bezirk und Verband im eFB. Aber auch die Möglichkeiten für Mitglieder, die auf ihr Papier Fahrtenbuch nicht verzichten möchten, wird genauer eingegangen.

Neugierig geworden?

Anmeldungen zum Online-Themenabend sind formlos unter Angabe des Namens und des Vereins per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich, bitte mit einem kurzen Vermerk "Themenabend eFB". In der Bestätigungsmail gibt es den Zugang und kurze Hinweise zur Nutzung von MS Teams sowie einen Zugang zur Schulungssoftware.

Sportstätten unter freiem Himmel vs. öffentlicher Raum

Aktualisierung vom 23.03.2021 zu:
Neue Regelungen ab dem 08.03.2021

Wir möchten Euch darauf hinweisen, dass der LSB in der vergangenen Woche seine ursprüngliche Aussage zum Sportbetrieb unter freiem Himmel korrigiert hat.  Darin weist der LSB nochmals explizit darauf hin, dass…
…„die beschriebenen möglichen Sportangebote auch im „öffentlichen Raum“ unter freiem Himmel umgesetzt werden können. Diese Formulierung entspricht jedoch aktuell nicht der gültigen Verordnung! Somit bleibt der Sportbetrieb zunächst beschränkt auf die Sportanlagen unter freiem Himmel. Wir bitten um Berücksichtigung und Nachsicht für dieses Missverständnis.“ (LSB Mail vom 15.03.2021)

Wir haben uns im Anschluss dazu mit weiteren Verbänden ausgetauscht und dann zu dieser Angelegenheit mit dem LSB gesprochen, der sich dieses Problems für z.B. wassersporttreibende Vereine nun bewusst ist und versucht eine Änderung der Auslegung herbeizuführen. Ebenfalls haben wir Kontakt mit dem Gesundheitsministerium (MAGS) aufgenommen, um den Sachverhalt aufzuklären. Das Gesundheitsministerium hat dazu gestern geantwortet, aber auf die konkrete Fragestellung leider keinen direkten Bezug genommen und verweist wiederum an die jeweils zuständigen Ordnungsämter.

Nach der jetzigen Formulierung wäre demnach eine Ausübung des Kanusports (ebenso wie auch des Ruder- bzw. Segelsports) außerhalb von Sportanlagen nur im Rahmen der individuellen Sportausübung erlaubt! Da die meisten Gewässer, auf denen in NRW gepaddelt wird- entweder Bundes- oder Landesgewässer - hat dies besondere Auswirkungen, da es sich um einen öffentlichen Raum handelt. Betroffen ist dabei insbesondere das Gruppentraining (z.B. von Schülergruppen). Dieses wäre demnach aktuell nur erlaubt, wenn es auf einer Sportanlage (z.B. Kanustrecke, Vereinsgelände etc.) stattfindet. Dies führt leider zu dem unverständlichen Beispiel, dass eine Fußball-Jugendmannschaft mit bis zu 20 Kindern bis 14 Jahre auf einem Sportplatz in einem „Kontaktsport“ trainieren dürfte, ein Kanutrainer einige Meter weiter aber eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er eine Schülergruppe gleicher Größe auf einem Kanal/ Fluss „kontaktlos“ trainieren würde.

Weitere Fragen zum Sportbetrieb müssen daher an kommunale Institutionen gestellt werden!

Die weiterhin steigenden Inzidenzzahlen in NRW veranlassen die Kommunen derzeit weitere lokale Allgemeinverfügungen zu erlassen. So setzen die Kommunen bereits jetzt Regelungen ganz unterschiedlich um. Es gibt beispielsweise Kommunen in denen derzeit nur Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel nur mit 5 Kindern erlaubt ist, in einer anderen Stadt dürfen auf Sportanlagen unter freiem Himmel bis zu 20 Kinder trainieren, jedoch müssen alle Kinder 5m Abstand zueinander halten. Die Auslegung der kommunalen Verfügung sind bereits jetzt so unüberschaubar, dass wir als Verband diesen Überblick, insbesondere vor dem Hintergrund der Infektionsdynamik, nicht mehr abbilden können.

Aus diesem Grund bitten wir Euch mit den kommunalen Ansprechpartner Stadt- und Kreissportbünde, sowie Ordnungsämtern regelmäßig auszutauschen, um die aktuell gültigen Regelungen abzufragen.

Da vorrausichtlich ab dem 29.03. die nächste Verordnung gilt und Ministerpräsident Laschet die Einhaltung der "Notbremse" angekündigt hat, dürften weitere Einschränkungen unmittelbar bevorstehen.

Wir halten Euch dazu gerne auf dem Laufenden.
Euer Kanu-Verband NRW

Unsere Partner

REACT EU LOGO JPG CMYK

Logo Qualitaetsbuendis Wir sind auf dem Weg

Kurse der Kanuschule NRW

Kanusport für Anfänger*innen und geübte Kanut*innen!

Alle Kurse und Lehrgänge der Kanuschule NRW für 2024 werden Anfang des Jahres für Euch auf der Homepage zur Verfügung stehen. 

Wenn Ihr im gesamten Programm blättern möchtet, schaut Euch den gesamten Flyer hier an. Anmeldungen sind über die Homepage möglich.

Ihr habt noch weitere Fragen? Dann meldet Euch gerne bei info@kanuschule-nrw.de.

Alle Termine unter Vorbehalt

Freitag 29.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Freitag 29.03.2024
Wied (Burglahr - Roßbach)
Fahrtenprogramm Bezirk 4
Samstag 30.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Samstag 30.03.2024
Wied (Burglahr - Roßbach)
Fahrtenprogramm Bezirk 4
Sonntag 31.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Sonntag 31.03.2024
Wied (Burglahr - Roßbach)
Fahrtenprogramm Bezirk 4
Montag 01.04.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Montag 01.04.2024
Wied (Burglahr - Roßbach)
Fahrtenprogramm Bezirk 4
Dienstag 02.04.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Mittwoch 03.04.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5

NRW-Kanu-Testival

Kontakt

Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e. V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg

con tel +49 203 7381-653
 con fax +49 203 7381-650
 con address www.kanu-nrw.de
 emailButton info@kanu-nrw.de

Der KV-NRW e.V. ist Mitglied im

DKV Fahne farbig weisse schrift  lsb

             
 erecht24 siegel impressum blau    erecht24 siegel datenschutzerklaerung blau    erecht24 siegel disclaimer blau    

Impressum

-

Datenschutzerklärung

-

Disclaimer

-

Login Redakteure