Geschäftsstelle teilweise auch telefonisch wieder erreichbar

Schrittweise Öffnung der Geschäftsstelle in Duisburg

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Angesichts der rasanten Entwicklungen in der Corona-Pandemie hatten wir unsere Geschäftsstelle in Duisburg, einschließlich der Kanuschule NRW, geschlossen, alle Mitarbeiter haben im Homeoffice weitergearbeitet.

Nun sind alle unsere Kollegen wieder in der Geschäftsstelle, jedoch derzeit noch im täglichen Wechsel und zu verschiedenen Zeiten. Telefonisch sind wir deshalb momentan leider noch sporadisch (vorzugsweise täglich von 09.00 - 12.00 Uhr) zu erreichen. Per Email sind natürlich alle zu erreichen und gerne melden wir uns auch telefonisch zurück. Von Besuchen der Geschäftsstelle bitten wir momentan noch Abstand zu nehmen.

Bei "Wir über uns" sind alle Email-Adressen zu finden.

Neue Verordnung angekündigt - neue Lockerungen für unsere Vereine

Was müssen unsere Vereine wissen und beachten?
Coronaschutzverordnung ab 30. Mai 2020

Aktualisierungen nach Rückmeldung vom LSB vom 30.05. sind im Text vermerkt

Die Landesregierung hat nun die nächste Coronaschutzverordnung veröffentlicht, die ab dem 30.05. in Kraft tritt.
Weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen stehen im Mittelpunkt. Zu den derzeit schon bestehenden Gruppen, die sich im öffentlichen Raum treffen dürfen (enge Familie, zwei Haushalte), kommen nun Gruppen von bis zu 10 Personen hinzu. Bekannte Abstands- und Hygieneregeln bleiben bestehen.

Grafik Land NRW Kontaktsportarten
Auch für den Sport hat diese Regelung weitreichende Folge, denn damit wird auch der nicht-kontaktfreie Sport für 10 Personen möglich, ohne dass sie aus zwei Haushalten kommen oder in einem engen Verwandtschaftsverhältnis stehen. Wichtig ist, dies muss zwingend im Freien geschehen, für Hallensport jeglicher Art ist weiterhin der kontaktfreie Sport vorgeschrieben.

Sicherlich steht jedoch wie bei der ersten Öffnung in den Vereinen die Vorsicht und Sorgfalt an erster Stelle, es geht um die schrittweise verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Sports. Hier sollte jeder Verein eigenverantwortlich überprüfen, was neue Möglichkeiten bieten und ob alles auch sogleich umgesetzt werden muss.

Weiter Neuerungen der Verordnung ab 30.05.:

- Dusch- und Waschräume, Umkleiden, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen unter den bekannten Auflagen nun ebenso wie die Toilettenanlagen geöffnet werden (§ 9)

- Außerhalb sportlicher Betätigungen dürfen Personen im Verein zusammenkommen, die aus den dann üblichen Größen bestehen   (enge Familie, zwei Haushalte, 10 Personen), des weiteren bleiben Sitzungen von Gremien im Sportverein erlaubt (§ 10 und 13)


- Unten den bekannten Abstands- und Hygieneregeln dürfen nun auch wieder bis zu 100 Zuschauer eine Sportanlage betreten (§ 9). Der Zusatz, dass Kinder bis 14 Jahren von einer Person begleitet werden dürfen, entfällt damit.


- Wettbewerbe im Freizeit- und Breitensport im Freien sind wieder zugelassen (§ 9). Besonders wichtig ist hier, dass in diesem Zusammenhang der neue § 2b beachtet werden muss. Diese Veranstaltungen können nur stattfinden, wenn ein Hygienekonzept bei den örtlichen Behörden vorgelegt wird. Das Gesundheitsamt kann eine Nachbesserung oder Ergänzung verlangen. abgesegnet ist.

Was die Abgrenzung zu Sportfesten und ähnlichen Sportveranstaltungen betrifft, die bis 30.08. verboten bleiben, müssen wir auf eine Klarstellung warten. Wir werden dann an dieser Stelle berichten. Die Wettbewerbe, die im Freien erlaubt sind, beziehen sich laut LSB ausdrücklich auf die 10-Personen-Regelung, also z.B. Spiel 5 gegen 5. Alles Weitere bleibt untersagt.

Der LSB NRW fasst auf seinen Seiten stets die neuesten Änderungen zusammen. Viele Fragen können anhand der ständig aktualisierten FAQ´s schnell beantwortet werden. Den Link zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs samt FAQ´s gibt es hier.
Dort finden sich auch die stets aktualisierten Checklisten für Vereine.

Außerdem findet Ihr hier bei uns die aktuelle CoronaSchVO und die dazu gehörende Anlage zu Hygiene- und Infektionsschutzstandards:

Land NRW Coronaschutzverordnung ab 30.05.2020
Anlage Hygiene- und Infektionsschutzstandards

Bei Fragen stehen wir wie gewohnt unter der Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung. Bleibt gesund und achtsam!

Wiedereinstieg in unseren Sportvereinen - Teil 2

Nächste Corona-Schutzverordnung gültig vom 11. Mai bis 25. Mai 2020

Mit dem schrittweisen Wiedereinstieg in den Vereinssport beginnt nun eine neue Phase der Verantwortung. Jeder Sporttreibende und natürlich jeder Verein muss nun die neu aufgelegten Regeln kennen und umsetzen. Nicht immer ist es leicht, den Überblick zu behalten und wir informieren Euch gerne zeitnah. Generell gilt auch nach den Lockerungen, dass es kommunale Unterschiede geben kann, natürlich sind diese zu beachten (z.B. Rücknahmen der Lockerungen aufgrund von zu hohen Infektionszahlen). Außerdem behalten natürlich der Mindestabstand und die Hygienemaßnahmen ihre Wirksamkeit.

Mit dem heutigen Tag (11.05.) ist die nächste Coronaschutzverordnung  in NRW gültig. Der wichtigste Paragraph (9,4) für die Vereine bezieht sich ab heute auf den "kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb auf und in öffentlichen oder privaten Sportanlagen sowie im öffentlichen Raum".

Eine weitere CoronaSchVO ist am 16.05. veröffentlicht worden: Land NRW, es kam aber zu keinen weiterreichenden Änderungen.)

Es ist nun möglich, analog zu den gewerblichen Fitnessstudios, auch kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb nicht nur im Freien, sondern auch in öffentlichen oder privaten Sportanlagen durchzuführen. Eigene Hygiene- und Infektionsschutzstandards sind von der Landesregierung als Anhang mit veröffentlicht worden (siehe Hinweise Fitnessstudios). Besonders die Auflagen des Desinfektionsschutz sind hoch und jeder Verein muss auch hier genauestens für sich entscheiden, was möglich und sinnvoll ist.

Erlaubt sind nun auch wieder Sitzungen von satzungsgemäßen Gremien (§ 13,(3),2).

Die Begleitung von Kindern und Jugendlichen auf das Vereinsgelände von einer Person ist auf das Alter 14 Jahre erhöht worden (zunächst 12 Jahre).

Nach den ersten Lockerungen bezüglich des Sports vom vergangenen Donnerstag haben uns zwei Fragen häufiger erreicht: die nach der Nutzung der Toilettenanlagen und die der Trainingsgrößen. Wir haben die Antworten hier noch einmal zusammengefasst.

"Sanitäranlagen“:

In NRW ist die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt, Toilettenräume/Sanitäranlagen gehören ausdrücklich zum Hygienekonzept. „In den Sanitäranlagen gibt es eine ausreichende Menge an Handdesinfektionsmitteln, Flüssigseife und Papierhandtüchern. Der Abfall sollte in geschlossenen Behältern kontaktfrei entsorgt werden.“

Viele kommunale Sportanlagen gehen momentan leider derzeit dazu über die Anlagen komplett zu schließen, hier müsste man sich ggf. nochmals mit den entsprechenden Behörden in Verbindung setzen, um Lösungen im Sanitärbereich zu erarbeiten.

„Trainingsgruppen“:

Hier ergibt es derzeit ein etwas uneinheitliches Bild. Laut CoronaSchVO gibt es keine Vorgaben bezüglich der Gruppengröße. Seitens des Sports gibt es folgende Empfehlungen: Beim DKV heißt es max. 5 Personen (vier Sportler + 1 Trainer) in einer Trainingsgruppe. Der LSB empfiehlt den Richtwert: wenigstens 10m² pro Person. Wichtig sind hier auf jeden Fall die einzuhaltenden Kontaktabstände mind. 1,5 – 2,0 m!

Hinweise für Trainer/innen:Leitfaden Trainer*innen
Hinweise für Vereine: Wiedereröffnung Sportvereine
. Diese Hinweise werden laufend aktualisiert: VIBSS.

Wichtig:
Jeder Verein sollte seine Regeln und dessen Umsetzung eigenverantwortlich im Rahmen des Erlasses festlegen, kontrollieren und dokumentieren. Dabei ist es sinnvoll, den Sportbetrieb verantwortungsvoll und vorsichtig “hochzufahren“. Nehmt Euch die Zeit zur Vorbereitung. Insbesondere bei Vereinen mit großem Sportbetrieb oder örtlichen Beschränkungen (z.B. kleines Vereinsgelände etc.) sollte dies erst stufenweise passieren. Dabei ist insbesondere die Kommunikation mit den Mitgliedern nicht zu vernachlässigen.

Als Ansprechpartner bieten zudem Stadt-und Kreissportbünde den Vereinen weitere hilfreiche Informationen. Fragt gerne dort Eure Ansprechpartner.

Weitere Fragen könnt ihr natürlich jederzeit auch gerne an uns richten unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Viele weitere Infos sind aber auch schon unserem ersten Teil Wiedereinstieg in unseren Sportvereinen zu entnehmen.

Aktualisierung vom 20.05.2020

Da die Coronaschutzverordnung in NRW häufig aktualisiert wird, stellen wir an dieser Stelle ab sofort die jeweils gültige Fassung zur Verfügung. Wir bitten diese Fassung zu beachten und weisen darauf hin, dass andere Fassungen damit ihre Gültigkeit verlieren. Sollte es zu weitreichenden Veränderungen für den Sport kommen, werden wir natürlich darüber hinaus berichten:


 

Wiedereinstieg in unseren Sportvereinen

Aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW lässt Vereinssport ab heute wieder zu

Grafik Öffnung Sport land.nrw

Die neue Coronaschutz-Verordnung für das Land NRW, auf die so viele Sportvereine und ihre Mitglieder gewartet haben, ist nun online. Seit Mitte März waren die Bootshäuser geschlossen, Trainingsbetrieb und Versammlungen jeglicher Art nicht mehr möglich.

Jetzt sind einige Lockerungen vorgenommen worden und der Sportbetrieb kann schrittweise in allen unseren Vereinen (Freizeit- und Leistungssport) wieder losgehen. Der Mindestabstand von 1,5 - 2 m wird uns ebenso zunächst begleiten wie weitreichende Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen. 

Absatz 4 des § 4 der neuen Verordnung lautet wie folgt:

"Ausgenommen von Absatz 1 sind der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen sowie im öffentlichen Raum, wenn dieser kontaktfrei durchgeführt wird, geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) sichergestellt sind. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer sind bis auf weiteres untersagt; bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig."

Darüber hinaus wird es in den nächsten Wochen zu weiteren Lockerungen kommen, die die Landesregierung bereits vorgestellt hat. Der weitere Wiedereinstieg ist beim LSB nachzulesen.

Für unsere Vereine haben wir hier im Folgenden die Vorgaben und Tipps gesammelt, die DOSB, LSB und DKV für die Vereine bereithalten. Teilweise wird es noch zu Aktualisierungen und Ergänzungen kommen, diese werden wir natürlich hinzufügen (siehe hierzu: Wiedereinstieg in unseren Sportvereinen - Teil 2).

Konzept zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs des DKV:

Der DKV hat als einer der Spitzensportverbände ein Konzept erarbeitet, wie die Vereinsarbeit wiederaufgenommen werden kann. Anpassungen sind hier je nach Bundesland ev. von Nöten. Wir weisen darauf hin, dass bei der Umsetzung die Vorgaben aus NRW und des jeweiligen Landkreises zu beachten sind.
Der Link zu den "Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des öffentlichen Sportbetriebs in den Vereinen im Kanusport" des DKV ist hier zu finden. 
Nicht alle beschriebenen Bereiche sind schon nach derzeitiger Erlasslage in NRW durchführbar. Außerdem obliegt es natürlich dem Verein, die Verantwortung für seine Mitglieder zu übernehmen und ev. speziell auf das Vereinsgelände angepasste Vorgaben von sich aus zu erstellen.
In NRW ist u.a. die Nutzung von Dusch- und Waschräumen untersagt, Toilettenräume/Sanitäranlagen gehören ausdrücklich zum Hygienekonzept (bitte Wegweiser für Vereine unten beachten). Da im weiteren Verlauf der Lockerungen auch mit einer Öffnung der Duschen zu rechnen ist, weisen wir noch einmal auf die Gefahr durch Legionellen hin: Legionellengefahr bei längerer Schließung der Bootshäuser.

Spezielle Tipps für Vereine hat der LSB zusammengestellt: Wegweiser für Vereine Leitfaden für Übungsleiter*innen und Trainer*innen. Diese werden laufend aktualisiert: VIBBS

Auch bezüglich der Haftung für Vorstände in Vereinen hat der LSB wichtige Infos hinterlegt: FAQ´s LSB NRW.

Leitplanken des DOSB:


Bei Fragen stehen wir Euch selbstverständlich gerne zur Verfügung. Bitte per Email an die Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Wieder-Aufnahme des vereinsbasierten Sports mit neuen Fair play-Regeln

Gemeinsam für den Sport
Viele „Parteien“ tauschen sich über schrittweise Wiederaufnahme des Sports aus

Wie berichtet gelten die Einschränkungen des Sportwesens auch nach dem letzten Erlass der NRW-Landesregierung weiterhin für unsere Vereine und alle ihre Mitglieder. Gemeinsame Trainingseinheiten sind ebenso verboten wie generelle Zusammenkünfte in Vereinen. Bis zum 03. Mai ist dies zunächst festgelegt, ob es danach zu weitreichenden Änderungen kommen kann, wird nicht zuletzt von den Zahlen der Neuinfizierten mit dem Corona-Virus abhängen und damit entscheidend von uns allen und wie wir im täglichen Leben ganz persönlich mit den Empfehlungen im Rahmen der Corona-Pandemie umgehen.

Solidarisch zeigt sich in diesen Tagen der Sport in seiner Gesamtheit, nichts desto trotz sind aber die Sport-Organisationen schon jetzt damit beschäftigt, wie man zukünftig mit einer verantwortungsbewussten Öffnung des vereinsbasierten Sporttreibens umgehen kann.
Der DOSB hat hierzu 10 Leitplanken entwickelt, sie sind in der Grafik abgebildet und zum Nachlesen noch einmal im unten stehenden Download verfügbar.
Die dazugehörende Pressemitteilung ist hier zu finden.

dosb leitplanken corona
Grafik: www.dosb.de

Auch unsere Landesregierung mit der Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, steht in Abstimmung mit unserem Landessportbund NRW im Austausch mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung, um die schrittweise Wiederaufnahme des Sports auszugestalten. Aus dem ServiceCenter der Landesregierung erhielten wir folgende Stellungnahme, die deutlich macht, dass die Sportministerkonferenz bereits zu dem Thema beratschlagt hat und im ständigen Kontakt ist:

„Mit den anderen Ländern in Deutschland beobachten wir täglich die Entwicklung der aktuellen Lage: So hat die Sportministerkonferenz (SMK) am 20. April gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und dem Deutschen Olympischen Sportbund über Perspektiven zur Wiederaufnahme des Sports und einen stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb im Rahmen der Corona-Pandemie-Strategie beraten:

In einem ersten Schritt soll im Breiten- und Freizeitsport – gleichermaßen für alle Sportarten – der Trainingsbetrieb wieder erlaubt werden, sofern die Sportangebote an der „frischen Luft“ stattfinden, also im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen.

Der Wettkampfbetrieb, ohne Zuschauer, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufgenommen, und auch nur dann, wenn die Einhaltung von notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln gesichert werden kann.

Zu einer abschließenden Einigung ist es aber noch nicht gekommen. In den nächsten Tagen wird die SMK einen Beschluss fassen, der rechtzeitig vor der nächsten Gesprächsrunde der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vorliegen und eingebracht werden wird. Die Länder und der Bund werden sich Ende April 2020 wieder austauschen. Wir hoffen sehr, dass danach erste Lockerungen der Beschränkungsmaßnahmen im Sport erfolgen können.“

Bis dahin heißt es für uns alle im Sinne der Gemeinschaft #stayathome und bleibt gesund!
Wir halten Euch gerne an dieser Stelle auf dem Laufenden: #Corona-Virus.

Individueller Kanusport in NRW

Landesregierung bestätigt Ausübung von privatem, individuellen Kanusport
Aktualisiert am 20.04.2020

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Der Kanu-Verband NRW und seine Bezirke, aber auch viele Vereinssportler, haben mittlerweile bei verschiedenen NRW-Landesbehörden nachgefragt, ob das private, individuelle Kanufahren so wie das Radfahren oder Joggen auf Uferwegen trotz Coronaerlass zulässig ist. Inzwischen liegen uns von vier Landesbehörden dazu einhellige Informationen vor. Die Bezirksregierung Düsseldorf, die Wasserschutzpolizei, die Landespolizei NRW und die Stabsstelle "Corona" des NRW-Gesundheitsministeriums stellen unisono fest, dass individuelle, private Bootsfahrten auf öffentlichen Gewässern durch den Coronaerlass nicht untersagt werden, solange Kontaktabstände und Hygienevorschriften eingehalten werden. Auch von den Wasserverbänden in NRW sind uns keine Verbote bezüglich der Befahrung der Talsperren bekannt.

Die ausdrückliche Frage eines Kanusportlers, ob er sein Boot aus dem Clubhaus nehmen dürfe, um es über den Vereinssteg ins Wasser zu setzen, um dort zu paddeln, wurde mit dem nachfolgenden Schreiben aus dem Ministerium positiv beantwortet:

"Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zur Bearbeitung weitergeleitet wurde.
Nach unserer internen Abstimmung halten wir die von Ihnen begehrte individuelle Ausübung des Kanusports unter den von Ihnen beschriebenen Bedingungen für zulässig. Dazu dürfte insbesondere die kontaktlose Inbetriebnahme des Bootes zählen. Vereinstreffen sind im Übrigen nach der von Ihnen zitierten Vorschrift des § 3 Abs. 2 CoronaSchVO untersagt.
Mit freundlichen Grüßen
... (Gast) - Richterin am Verwaltungsgericht -
Stabsstelle Corona
Juristische Fragestellungen, Öffentliches Leben, Coronschutzverordnung, Erlasse
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen“

Wir müssen jedoch darauf hinweisen, dass die Stadt Essen weiterhin auf der Ruhr, auf dem Baldeneysee und auf dem Rhein-Herne-Kanal anders als in den Feststellungen der Landesbehörden jeglichen Wassersport untersagt (Aktualisierung zu unserem Beitrag vom 09.04. Link Artikel).

Uns ist nicht bekannt, ob auch andere Kommunen in NRW zusätzliche Einschränkungen beschlossen haben. Daher bitten wir darum, sich jeweils vor Ort zu erkundigen, ob es lokale Zusatzregelungen gibt.

Unsere Partner

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Logo Qualitaetsbuendis Wir sind auf dem Weg

Kurse der Kanuschule NRW

Kanusport für Anfänger*innen und geübte Kanut*innen!
Jetzt im Programm 2024 stöbern und ins Kanu steigen 😊

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Ihr habt noch weitere Fragen? Dann meldet Euch gerne bei info@kanuschule-nrw.de.

Alle Termine unter Vorbehalt

Samstag 20.04.2024
1. Bezirksjugendfahrt
Fahrtenprogramm Bezirk 7
Samstag 20.04.2024
1. Bezirksjugendfahrt
Bezirk 7
Sonntag 21.04.2024
3. Bezirksfahrt: Sieg
Fahrtenprogramm Bezirk 8
Sonntag 21.04.2024
Frühlingsfahrt auf der Lippe
Fahrtenprogramm Bezirk 3
Freitag 26.04.2024
Frühjahrsregatta Essen
Rennsport Bezirk 8
Samstag 27.04.2024
Frühjahrsregatta Essen
Rennsport Bezirk 8
Samstag 27.04.2024
Kanu-Klassiker Treffen
Fahrtenprogramm Bezirk 10
Samstag 27.04.2024
Sicherheitskurs WW i.R. der Kanurallye NRW
Verbandsfahrten
Samstag 27.04.2024
Sicherheitsschulung
Fahrtenprogramm Bezirk 10
Samstag 27.04.2024
Vorprogramm z. 51. Int. Kanu Rallye NRW
Verbandsfahrten

NRW-Kanu-Testival

Kontakt

Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e. V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg

con tel +49 203 7381-653
 con fax +49 203 7381-650
 con address www.kanu-nrw.de
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