Neuste Beiträge & DKV News

Verordnung zum Schutz vor dem Corona-Virus

Weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie
Pressemitteilung und neue Verordnung der Landesregierung NRW

Mit heutigem Tag, 17.04.2020, informiert die Landesregierung über die Verlängerungen und Veränderungen für die Bürger des Landes NRW in Bezug auf die Corona-Pandemie. Weitere Maßnahmen zum Umgang hiermit sind mit der neuen Verordnung, die ab dem 20. April in Kraf tritt, beschlossen worden.

Die teilweise neue Regelungen betreffen aber in keinster Weise das bisher geltende Kontaktverbot oder den generellen Sportbetrieb. Dieser sowie alle Zusammenkünfte in Sportvereinen bleiben leider verboten.
Die Verordnung gilt zunächst bis zum 03. Mai 2020 und ist hier nachzulesen (ebenso die neueste Fassung, die ab dem 27.04. in NRW gilt: Land NRW, aber ebenso keine Änderung im Sportbereich nach sich gezogen hat).

Aus der Pressemitteilung der Landesregierung:

"Das Landeskabinett hat am Donnerstag, 16. April 2020, weitere Maßnahmen zum Umgang mit der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat die Änderung der Coronaschutzverordnung unterschrieben, die ab dem 20. April in Kraft tritt.

Ministerpräsident Armin Laschet: „Bund und Länder haben sich am Mittwoch gemeinsam auf einen Weg in eine verantwortungsvolle Normalität geeinigt. Dass wir diese ersten Schritte jetzt gehen können, verdanken wir in erster Linie den Bürgerinnen und Bürgern: Jeder Einzelne hat durch sein persönliches Verhalten, durch das Einhalten von Regeln, durch den schmerzhaften Verzicht auf soziale Kontakte dazu beigetragen, dass die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt wurde. Dieser starke Zusammenhalt in unserer Gesellschaft beeindruckt mich und ich möchte mich dafür von Herzen bedanken. Jetzt gilt es, die erreichten Erfolge bei der Eindämmung der Pandemie beizubehalten und gleichzeitig verantwortungsvolle und konzentrierte Schritte zu gehen, um das öffentliche Leben langsam wieder entstehen zu lassen. Abstand und Schutz werden weiterhin Maßstab und Regel unseres Alltags bleiben.“

Wo gibt es rechtliche Infos für Vereine?

LSB und DOSB Führungsakademie informieren
Vereinsrecht zu Zeiten der Corona-Pandemie

Noch immer erreichen uns alle täglich eine Vielzahl von neuen Informationen zum Thema "Corona". Die Themen können unsere Vereine auf unterschiedliche Art betreffen und sind oftmals neu für die zuständigen Ehrenamtlichen. Kreativ gehen viele unserer Vereine mit den Einschränkungen um und bieten beispielsweise neue, virtuelle Angebote an. Dazu kommen abgesagte Veranstaltungen oder mögliche Anträge für Soforthilfen. Unter dem # "Corona-Virus" stellen wir alle wichtigen Neuigkeiten zeitnah zur Verfügung.

Für den richtigen Überblick speziell bei rechtlichen Infos empfehlen wir die FAQ´s, die der LSB - Corona auf seinen Seiten zusammengestellt hat. Hier werden die wichtigsten Fragen der Sportvereine gesammelt und beantwortet, zudem gibt es zahlreiche weiterführende Links.

Darüber hinaus gibt es eine neue Broschüre der DOSB Führungsakademie. Hier werden u.a. Themen wie
-  Handlungsfähigkeit des Vorstands
-  Durchführung von (virtuellen) Mitgliederversammlungen
-  Beschlussfassung der Mitglieder im Umlaufverfahren ohne MV
-  Durchführung von Vorstandssitzungen oder
-  Absagen von Veranstaltungen
-  Kurzarbeitergeld
-  Versicherungsfragen behandelt.
Die Broschüre kann für 12,50 Euro direkt online bestellt werden. Hier gibt es den Link zur Homepage der DOSB Führungsakademie.

Privates Paddeln auf öffentlichen Gewässern vs. Sportstättennutzung

Stellungnahme der Bezirksregierung zur Anfrage des KV NRW
Öffentliche Gewässer sind keine Sportstätten im Sinne der Corona-Verordnung - Kontaktverbot aber dringend einzuhalten

Die Bezirksregiegierung Düsseldorf hat uns bestätigt, dass das individuelle Paddeln auf öffentlichen Gewässern nach wie vor erlaubt ist. Natürlich ist auch hier die dringende Einhaltung des Kontaktverbotes zu beachten. Dies gilt beispielsweise auch für Fahrten auf der Ruhr von Bochum bis Mülheim, auf denen der Baldeneysee durchfahren wird. Die Einschränkungen der Stadt Essen können sich nur auf die städtischen, vereinseigenen und sonstigen Sportanlagen am Baldeneysee beziehen und darauf, dass Vereinssport auf dem See aktuell nicht zulässig ist. Bitte hier unseren neuen Artikel vom 20.04.2020 beachten.

Den gesamten Wortlaut der Bezirksregierung Düsseldorf haben wir hier abgedruckt:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen verbietet in § 3 jeglichen Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen bzw. als Angebot von Freizeitaktivitäten sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Öffentliche Gewässer sind keine „Freizeit- und Sportanlagen“ im Sinne des §3 CoronaSchVO.

Die rein individuelle Nutzung von Booten (nicht vereinsgebunden, keine Vereinsanlagen betroffen) ist zulässig. Die Einschränkungen des § 12 Coronaschutzverordnung sind auch hier zu beachten, d. h. das Boot darf nicht mit mehr als zwei Personen oder ausschließlich mit den nächsten Familienangehörigen / in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen besetzt sein.

Das entbindet jedoch nicht von der Beachtung weitergehender Anordnungen/Sperrungen der örtlichen Ordnungsbehörde nach § 13 Satz 2 CoronaSchVO."

 

Bezüglich der Nutzung von Sportstätten gibt es derzeit noch keine weitreichenden Änderungen, der LSB weist noch einmal auf die aktuelle Situation hin:

"Ausnahmegenehmigungen für den Sportbetrieb:
Die Coronaschutzverordnung des Landes setzt einen engen Rahmen, nach dem die (ausschließlich unmittelbar zuständigen) lokalen Behörden entscheiden. Die Verordnung lautet im entsprechenden Absatz: „Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen. Die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständigen Behörden können Ausnahmen für das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten zulassen.“ Nur an den letztgenannten Bundesstützpunkten ist demnach (und das unter strengen Auflagen) ein Training möglich, das sich derzeit auf Olympiakader und Perspektivkader nach Definition des DOSB beschränkt."

Der LSB informiert: Neue Gelder vom Land NRW für unsere Vereine

Soforthilfeprogramm für Vereine und weitere Gelder für Übungsleiter

foto lsb infos 08.04.2020

Im heute verschickten Anschreiben des LSB weist dieser auf weitere Hilfsleistungen für unsere Vereine hin. Es gibt weitere  Details zur 10-Milionen-Euro Soforthilfe, zur Aufstockung der Übungsleiterförderung und zur allgemeinen Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige.

Ihr findet sowohl hier eine Übersicht als auch in den jeweils schon eingestellten Artikeln zum Thema:

Soforthilfeprogramm des Landes NRW für Sportvereine (10 Millionen Euro)

Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Coronakrise aktuell eine Zahlungsunfähigkeit droht. Anträge können ausschließlich online ab dem 15.04.2020 bis zum 15.05.2020 im Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite gestellt werden. Hinweise zum Verfahren werden ab dem 09.04.2020 auf der Website des Landessportbundes NRW https://www.lsb.nrw/ veröffentlicht. Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs. Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro.

Erhöhte Übungsleiterförderung (3 Millionen Euro)
Das mit 7,56 Millionen Euro ausgestattete Programm zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen („Übungsleiterförderung“), das regelmäßig von 7000 bis 8000 Vereinen in Anspruch genommen wird, wird angesichts der Coronakrise von der Staatskanzlei um 3 Millionen Euro bzw. rund 40 Prozent aufgestockt. Damit soll die Bindung der für den Vereinsbetrieb unerlässlichen (auch nebenberuflich oder als Honorarkräfte tätigen) Übungsleiter*innen unterstützt werden. Ein Vorziehen der Auszahlung (normaler Auszahlungstermin ist Oktober/ November) auf den Sommer wird angestrebt.

Anträge sind online über das Förderporttal des Landessportbundes NRW unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite möglich. Ein entsprechendes Vereinsmailing wird der LSB morgen versenden und bittet vorab darum, unsere Vereine zu informieren.

Unverändert ist außerdem eine Beteiligung von Vereinen, Bünden und Verbänden an folgenden Programmen möglich:

Soforthilfeprogramm des Bundes
Das am 27. März 2020 auf der Website des MWIDE https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 gestartete Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständigesteht auch Sportvereinen grundsätzlich offen, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Auch selbständige Übungsleiter*innen/Trainer*innen können bei Vorliegen der Voraussetzungen Anträge stellen. Genaueres ergibt sich aus den auf der Website des MWIDE veröffentlichten Informationen. Antragstellungen sind ausschließlich online möglich und können bis zum 31.05.2020 gestellt werden. Die Pauschalzuschüsse betragen 9.000,- bis 25.000,- Euro.

Aktuell gibt es hier eine neue Entwicklung (09.04.2020):
Antragsstellungen sind nach wie vor möglich, eine Auszahlung der Soforthilfe ist derzeit gestoppt.

Das NRW-Wirtschaftsministerium informiert:

Die Zahlung der NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe wird vorerst gestoppt. Das entschied das Wirtschaftsministerium (MWIDE) in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt am Mittwochabend. Nach ersten Hinweisen auf Fake-Webseiten, die in Suchergebnissen prominent platziert waren, hatte das MWIDE am Dienstag Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.

Das LKA hatte daraufhin mit der Zentral- und Ansprechstelle für Cyberkriminalität die Ermittlungen aufgenommen und das Ministerium gestern Abend über erste Ergebnisse informiert. Demnach haben Betreiber mit gefälschten Antragsformularen Daten abgefischt und diese mutmaßlich für kriminelle Machenschaften genutzt. Daraufhin hatte das Land die Bezirksregierungen angewiesen, die weitere Auszahlung der Gelder auszusetzen. In den kommenden Tagen wird die Ermittlergruppe ihre Recherchen fortsetzen, um betrügerische Anträge zu identifizieren.

Die Antragstellung ist davon nicht berührt: Kleinunternehmer und Selbstständige können weiterhin die NRW-Soforthilfe beantragen. Cyberexperten von Wirtschaftsministerium und LKA raten erneut dringend, dafür ausschließlich die offizielle Internetseite zu nutzen: https://soforthilfe-corona.nrw.de. Offizielle Webseiten des Landes enden stets auf der Endung „.nrw“ oder „.nrw.de“.

Antragsteller, die auf Ihre Überweisung warten, bitten wir um Verständnis und etwas Geduld. Das Ministerium wird zeitnah über die weitere Entwicklung informieren.

Weiteres Hilfsprogramm für Vereine in NRW angekündigt

Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm für den Sport in NRW

01.04.2020 | Allgemein (LSB)

Ein wichtiges Zeichen für den Sport in Nordrhein-Westfalen: Das Land NRW hat mit einem Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm nun auch gemeinnützige Sportvereine im Blick, die nicht unternehmerisch tätig sind.

In einer zweiten Videobotschaft informieren Sportstaatssekretärin Andrea Milz und Landessportbund-Präsident Stefan Klett über das vom Landtag NRW beschlossene Hilfsprogramm für den Sport in NRW in der Corona-Krise.

Darüber hinaus sagt die Sportstiftung NRW erfreulicherweise die finanzielle Förderung der olympischen und paralympischen Athlet*innen weiterhin bis zum Ende des Jahres zu. Für die paralympischen Trainer*innen, die ebenfalls von der Sportstiftung NRW gefördert werden, gilt dies sogar bis Ende 2021, über den olympischen Zyklus hinaus.

"Der Landessortbund hat zudem in Abstimmung mit der Landesregierung beschlossen, dass auch die Trainer*innen der olympischen Fachverbände über den olympischen Rhythmus hinaus - bis Ende 2021 - gefördert werden", so Stefan Klett.

Alle Infos sind nun hinzugefügt worden und sind ab dem 09.04. auf der Homepage des LSB nachzulesen:

Soforthilfeprogramm des Landes NRW für Sportvereine (10 Millionen Euro)

Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Coronakrise aktuell eine Zahlungsunfähigkeit droht. Anträge können ausschließlich online ab dem 15.04.2020 bis zum 15.05.2020 im Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite gestellt werden. Hinweise zum Verfahren werden ab dem 09.04.2020 auf der Website des LSB NRW veröffentlicht. Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs. Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro.

Quelle: LSB NRW
Foto/Video: Andrea Bowinkelmann

Rückblick auf den Verbandstag 2020

NRW-Verbandstag 2020 in Schieder-Schwalenberg unter dem Einfluss der Corona-Pandemie
Verabschiedung von Randolf Wojdowski auf seiner letzten großen Sitzung

Eine der letzten offiziellen Kanu-NRW Veranstaltungen vor dem Versammlungsverbot war der diesjährige Verbandstag am 7. März 2020 in Schieder-Schwalenberg. In diesem Jahr trafen sich zahlreiche Delegierte im beschaulichen Lipperland. Im Rathaus der Gemeinde Schieder wurden etwas weniger als 100 Delegierte und Gäste begrüßt. Unter dem Einfluss der einsetzenden Corona-Pandemie wurde dabei bereits größtenteils auf den obligatorischen Handschlag zur Begrüßung verzichtet.

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Hohes lokales Interesse am Verbandstag des KV NRW

Als Ehrengäste begrüßte Präsident Thomas Reineck den Bürgermeister der Stadt Schieder-Schwalenberg Herrn Jörg Bierwirth sowie den Präsident des Kreissportbundes Lippe Herrn Wilfried Starke. Ebenso hieß er den Ehrenpräsidenten des KV NRW Franz-Peter Walkowski und die Ehrenmitglieder Wolfgang Hanemann, Rolf Theiß und Ben Verhoef willkommen. Neben den offiziellen Vertretern war auch eine Journalistin der lokal ansässigen Lippischen Landeszeitung vor Ort und interviewte den Präsidenten Thomas Reineck vor der Veranstaltung. Der Artikel steht am Ende als Download bereit.

Nach der Begrüßung stellte Fachwart Thorsten Bremer in einem interessanten Vortrag die aktuellen Entwicklungen im Kanu-Slalom vor. Dabei zeigte er verschiedene Video-Sequenzen, um die rasante Entwicklung des Slalomsports aufzuzeigen.

foto 2020 verbandstag 1

 
Langjähriger Geschäftsführer Randolf Wojdowski erhält zum Abschied die silberne Ehrennadel

Die Silberne Ehrennadel des KV NRW wurden in diesem Jahr an Detlev Weinert (Kampfrichterobmann Kanu-Rennsport), Monika Beckmann (Geschäftsführerin Bezirk 4), Ilona Beerschwenger (Wildwasserrennsportwartin Bezirk 4), Ottmar Hartwig (Umweltbeauftragter Bezirk 4), Jakob Meylan (1. Jugendwart Bezirk 4), David Seehausen (Stellvertretender Jugendwart Bezirk 4 & Mitglied im Vorstand der Kanujugend des DKV) und Brigitte Verhoef (Stellvertretende Vorsitzende Bezirk 4) vom Präsidium geehrt.

Weiterhin wurde auf Grund eines Beschlusses des Präsidiums auch der ausscheidende Geschäftsführer des KV NRW Randolf Wojdowski mit der silbernen Ehrennadel ausgezeichnet. Präsident Thomas Reineck und das gesamte Präsidium bedankten sich bei ihm für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die erbrachten Leistungen für den KV NRW über fast vier Jahrzehnte.

 foto 2020 verbandstag 5Randolf Wojdowski nimmt die silberne Ehrennadel in Empfang

 foto 2020 verbandstag 7Großer Dankesapplaus von den Delegierten für die Arbeit von Randolf Wojdowski als scheidender Geschäftsführer

Die KanuJugend ist aktiv und befragt Vereine nach ihren Aktivitäten

In den Berichten des Präsidiums und der Fachwarte wurden die zahlreichen Highlights der zurückliegenden Kanusaison aufgezeigt. Jugendwart Chris Schoog zeigte im Rahmen seines Berichts eine PowerPoint Präsentation zum Thema KanuJugend NRW. Dabei stellte er aktuelle Arbeitsschwerpunkte der KanuJugend bzw. des J-Teams vor und berichtet von einer derzeit laufenden landesweiten Befragung der Vereine in Bezug auf die Aktivitäten in der Jugendarbeit. Auf diese Weise sollen die Vereine gezielter unterstützt werden.

foto 2020 verbandstag 3Unter anderem wurde Jakob Meylahn als langjähriger erster Jugendwart des Bezirks 4 der KanuJugend NRW geehrt

Weiterlesen: Rückblick auf den Verbandstag 2020

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Alle Termine unter Vorbehalt

Samstag 20.04.2024
1. Bezirksjugendfahrt
Fahrtenprogramm Bezirk 7
Samstag 20.04.2024
1. Bezirksjugendfahrt
Bezirk 7
Sonntag 21.04.2024
3. Bezirksfahrt: Sieg
Fahrtenprogramm Bezirk 8
Sonntag 21.04.2024
Frühlingsfahrt auf der Lippe
Fahrtenprogramm Bezirk 3
Freitag 26.04.2024
Frühjahrsregatta Essen
Rennsport Bezirk 8
Samstag 27.04.2024
Frühjahrsregatta Essen
Rennsport Bezirk 8
Samstag 27.04.2024
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Fahrtenprogramm Bezirk 10
Samstag 27.04.2024
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Samstag 27.04.2024
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Fahrtenprogramm Bezirk 10
Samstag 27.04.2024
Vorprogramm z. 51. Int. Kanu Rallye NRW
Verbandsfahrten

NRW-Kanu-Testival

Kontakt

Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e. V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg

con tel +49 203 7381-653
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