Neuste Beiträge & DKV News

Diesjährige Seniorenfahrt Witzenhausen findet statt

27. Seniorenfahrt in Witzenhausen findet wie geplant statt
03.07.-10.07.2021

Foto nur Boot

Das Standquartier wird beim Witzenhäuser KC bezogen, Tagesfahrten auf Werra, Fulda und Weser sind geplant. Teilnehmeranzahl begrenzt.

Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich. Bitte bis 01.07.2021 anmelden bei: Volker Sandau Tel. 05542/5398 oder Dieter Schröer Tel.02303/86700. Eine Antigen-Testbescheinigung (nicht älter als 48 Stunden) ist notwendig, nur geimpfte oder genesene Teilnehmer sind von der Testung befreit. Entsprechende Bescheinigungen sind vorzulegen.

Die üblichen Beschränkungen wie Maske, Abstand, usw. sind zu beachten.

Wir freuen uns auf euch!
Volker Sandau und Dieter Schröer

Nachruf Karl Harenbrock aus Bezirk 9

Nachruf Karl Harenbrock †

 Trauerkarte Harenbrock

Uns erreicht die traurige Nachricht, dass Karl Harenbrock aus Rheine im Alter von 86 Jahren verstorben ist. Karl Harenbrock erhielt für sein Engagement bereits 2004 die Goldene Ehrennadel des Kanu-Verband NRW. Er war seit mehr als 40 Jahren ehrenamtlich für den Kanusport tätig. Neben seiner langjährigen Tätigkeit im Vorstand des Bezirks Westfalen-Nord sowie als Kampfrichter und Regattaleiter im Kanu-Rennsport war Karl Harenbrock auch auf nationaler und internationaler Ebene als Hauptschiedsrichter im Kanu-Slalom aktiv.

Er hat in seiner langjährigen Tätigkeit die höchste nationale Kampfrichterqualifikation als Hauptschiedsrichter bzw. Jurymitglieder erlangen können sowie war er im Besitz der internationalen ICF Qualifikation für Kanu-Slalom.

Als Höhepunkte in seiner langen Kampfrichterlaufbahn hat Karl Harenbrock an der Weltmeisterschaft 1985 im Kanu-Slalom in Augsburg und 1992 an der Olympiaqualifikation im spanischen Seo d´Urgell aktiv im Kampfrichterteam des DKV teilgenommen.
Auf internationaler Seite war er mehrmals als Hauptschiedsrichter verantwortlich für den reibungslosen Ablauf des Internationalen Slalom-Wettkampfes in Monschau sowie auf nationaler Ebene bei Deutschen Meisterschaften und Ranglistenrennen des DKV.

Mit ihm verliert der Kanu-Slalom-Sport einen engagierten Unterstützer.

Wir werden ihn sehr vermissen und denken an seine Familie.

Kanu-Verband NRW im Juni 2021

"Die Finals 2021" beginnen am 03. Juni - nun auch in Duisburg mit wenigen Zuschauern

Kanu-Wettkämpfe in Duisburg mit 500 Zuschauern
Lockerungen im Rahmen der „Finals 2021 Rhein-Ruhr | Berlin“ für Zuschauer

Für die Wettkämpfe der „Finals“ auf der Regattastrecke am Donnerstag, 3. Juni 2021, und am Sonntag, 6. Juni 2021, wurde auf Anfrage bei der Stadt Duisburg mitgeteilt, dass eine Anzahl von 500 Zuschauern zugelassen werden könne. Daraus folgend hat der Organisationsstab kurzfristig die Sicherheitsmaßnahmen neu strukturiert, sodass an diesen beiden Tagen die Kanu-Fans auf der Tribüne wieder willkommen sind.

Weiterlesen: "Die Finals 2021" beginnen am 03. Juni - nun auch in Duisburg mit wenigen Zuschauern

Zusammenfassung Lockerungen im Sport 28.05.2021

Corona-Schutzverordnung mit drei Inzidenzstufen

Mit dem heutigen Tag, 28.05.2021, ist eine neue CoronaSchVO in Kraft, die umfangreiche Lockerungen für den Sportbetrieb vorsieht!
Der Umfang der Möglichkeiten steht dabei in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen. Hier gibt sieht die Verordnung ein „dreistufiges Öffnungsmodell“ vor.

Insbesondere für den kontaktlosen Sport im Freien, aber auch für den Kontaktsport im Freien beinhaltet die neue Verordnung weitreichende Lockerungen, die einen verantwortungsvollen Sportbetrieb in den Sportvereinen wieder zulassen.

Sehr erfreulich ist auch, dass die CoronaSchVO in der aktuellen Fassung den „Sportbetrieb im öffentlichen Raum“ wieder gänzlich erlaubt und es nunmehr keine Unklarheiten mehr in Bezug auf den Ort der Sportausübung gibt!

Untenstehend findet ihr weitere Informationen, die der LSB zusammengestellt hat. Ebenso steht die Übersicht mit den aktuellen Regelungen zum Sportbetrieb, Wettkampfbetrieb und Zuschauern bei Sportwettbewerben hier im Download zur Verfügung sowie die Übersicht des LSB, wo negative Tests im Sport vorliegen müssen.


Hinweis zur Interpretation der LSB Übersicht: Die beschriebenen Regelungen in den jeweiligen Inzidenzstufen gelten zusätzlich zu den Regelungen der bereits unterschrittenen Inzidenzstufe. Das bedeutet, dass die Regelungen der Inzidenzstufe 2 (35,1 – 50) auch die Regelungen der Inzidenzstufe 3 (50,1 – 100) beinhalten usw.

Für Rückfragen stehen wir, oder Eure Stadt- und Kreissportbünde gerne zur Verfügung.
Kanu-Verband NRW

Link zur aktuellen CoronaSchVO ab dem 28.05.2021: Lesefassung 28.05.2021

Hier die Zusammenfassung des LSB:

Die CoronaSchVO ist grundsätzlich neu aufgebaut worden. Sie beinhaltet in Abhängigkeit von den regionalen Inzidenzzahlen unter 100 ein dreistufiges Öffnungsmodell. In welcher der drei Inzidenzstufen sich die einzelnen Kreise und Städte in NRW befinden, wird regelmäßig auf den Seiten des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw veröffentlicht. Die in drei Inzidenzstufen geltenden Regeln für den Sport haben wir erneut in einer Tabelle für Sie zusammengefasst, siehe Anlage. Besonders zu erwähnen sind folgende Punkte:

Wettkampfsport erlaubt
Hier können wir einen ersten Erfolg für den Verbands- und Vereinsbetrieb vermelden: Grundsätzlich ist der Wettkampfsport ab einer Inzidenz von unter 100 wieder erlaubt. Selbstverständlich gelten hierbei die jeweiligen Vorgaben in den drei Inzidenzstufen!

Sport drinnen möglich
Ab einer Inzidenz von unter 50 können Sporthallen und Fitnessstudios für den Vereinssport wieder geöffnet werden. Kontaktloser Sport und begrenzt auch Kontaktsport sind mit Tests und Rückverfolgbarkeit wieder erlaubt. Die Vereine werden ihre erfolgreichen Hygienekonzepte des vergangenen Jahres wieder verantwortungsvoll zum Einsatz bringen können.

Schwimmbäder wieder geöffnet
Endlich können nun auch die Schwimmbäder wieder ihren Betrieb aufnehmen. Lange hat der Schwimmverband NRW mit unserer Unterstützung darum gekämpft, dass auch Hallenbäder mit ihren guten Rahmenbedingungen für einen sicheren Sportbetrieb wieder geöffnet werden können. Zwar ist das diesbezügliche Regelwerk in der CoronaSchVO sehr kompliziert, aber ein Anfang ist gemacht, besonders für den Inzidenzbereich ab 50 abwärts.

Regeln für die Zulassung von Zuschauern angepasst
Ein weiterer, im letzten Update noch unklarer Punkt, wurde ebenfalls im Sinne der Sportvereine geregelt: Die generelle Sitzplatzpflicht für Zuschauer wurde aufgehoben. Die Zahl der Besucher wird nun durch absolute Zahlen bzw. durch Anteile an der Gesamtzuschauerkapazität der Sportanlagen geregelt und eine Pflicht zur festen Zuweisung von Steh- oder Sitzplätzen gilt erst ab einer bestimmten Besucherzahl. Damit herrscht auch Klarheit für Sportanlagen ohne Sitzplätze, auf denen z.B. die auf ihre Kinder wartenden Eltern sich aufhalten können.

Nun liegt der Ball wieder im Feld des organisierten Sports in NRW, mit den teilweise wiedererlangten Freiheiten verantwortungsvoll umzugehen. Dass die Vereine dazu in der Lage sind, haben sie gezeigt. Hygienekonzepte, Tests und die gesicherte Rückverfolgbarkeit müssen nun wieder aufgegriffen und bedarfsgerecht weiter entwickelt werden.

Die Verbände werden die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs sportartangepasst flexibel gestalten müssen. Zur alten Normalität ist es trotz des nun vorliegenden Stufenmodells noch ein langer Weg. Die Bünde sind einmal mehr gefordert, mit ihren Kommunen konkrete Öffnungsschritte für die öffentlichen Sportanlagen inklusive der Schwimmbäder abzustimmen und ihre Vereine entsprechend zu informieren.

Die neue CoronaSchVO beinhaltet weiterhin ausführliche Hinweise zur außersportlichen Kinder- und Jugendarbeit. Dies ist für die Sportvereine, -verbände und -bünde in NRW gerade mit Blick auf die kommenden Sommerferien von großer Bedeutung. Denn Ferienangebote und -freizeiten für Kinder und Jugendliche sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit des gemeinwohlorientierten Sports. Hierzu werden wir deshalb zusammen mit der Sportjugend NRW nächste Woche eine gesonderte, ausführliche Information für Sie zusammenstellen.

Weitere Lockerungen nicht nur im Sport mit neuer CoronaSchVO

Neue Verordnung ab 28. Mai 2021
Einteilung in drei Inzidenzstufen - Sport im Freien und Wettkämpfe

Die neue Corona-Schutzverordnung gilt ab morgen und bringt abermals weitreichende Lockerungen und auch Perspektiven, wie es im Sommer weitergeht. Die Lockerungen beziehen sich auch auf den Sportbereich, der nun im Paragraph 14 zusammengefasst sind. Ebenfalls gibt es Änderungen bei den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit (Ferienfreizeiten) im § 12 und bei Veranstaltungen und Versammlungen im § 18.

Die neue CoronaSchVO ist hier nachzulesen. Der LSB NRW wird sicher zeitnah die neuen Regelungen zusammenfassen und wir werden Euch gerne auf dem Laufenden halten.

WEITERE LOCKERUNGEN 28.05.2021

Lockerungen im Sport je nach Inzidenz

Neue CoronaSchVO ab 15.05.2021 mit Lockerungen für den Sport

In den Städten und Gemeinden, in denen die Bundesnotbremse aufgrund der Inzidenzzahl nicht mehr greift, gilt ab morgen eine neue NRW Corona-Schutzverordnung. Das Land hat nun neue Regelungen aufgestellt für die Städte und Kommunen, in denen die Inzidenz bereits unter 100 oder gar unter 50 liegt. Umso wichtiger bleibt für unsere Vereine und den Sportbetrieb der Austausch mit den Städten und Kommunen und den KSB´s und SSB´s, damit die Anpassungen und Möglichkeiten jeweils zeitnah geklärt werden können.

Der LSB hat im Schaubild die wichtigsten Sportregeln zusammengefasst (hier für eine Inzidenz zwischen 50 und 100, alle Schaubilder sind unten im Download zu finden), daraus ergibt sich eine neue Situation für die Kindergruppen, die nun auch ausdrücklich im öffentlichen Raum Sport treiben dürfen und auch für die Zuschauersituation.

Orientierungshilfe Sport Inzidenz 50 100
In den FAQ´s des LSB sind bereits die neuen Regelungen ab dem 15.05.2021 übernommen: VIBSS.

Die neue CoronaSchVO mit Änderungen in gelb markiert, ist hier zu finden.




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Samstag 27.04.2024
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Sonntag 28.04.2024
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Sonntag 28.04.2024
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Sonntag 28.04.2024
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Sonntag 28.04.2024
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Fahrtenprogramm Bezirk 10

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