Fördermöglichkeiten über die KanuJugend NRW

Verwendung von Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan (KJP)

Die Sportjugend NRW als „Träger der freien Jugendhilfe“ erhält jährlich Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan. Aus diesen KJP-Mitteln werden z.B. die Ausbildungen in der KanuJugend, u.a. die Sporthelfer-Ausbildung für die 13- bis 17jährigen, mitfinanziert.

Unsere Bezirke und Vereine haben darüber hinaus die Möglichkeit für Freizeit- und Erholungsmaßnahmen der Jugend (sowie Bezirke für Bildungsveranstaltungen)  KJP-Mittel zu beantragen. Die Beantragung muss hierbei bis zum 20. November des Vorjahres erfolgen. Die Anträge findet ihr hier.

Bei Erstbeantragung oder Fragen rund um die Abrechnungen steht auf der Geschäftsstelle Christiane Becker gerne zur Verfügung (Tel: 0203-7381652 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).