Hinweise zur Vorlage der erw. Führungszeugnisse beachten

 

foto hinweise erw. fhrungszeugnis

 

Seit Januar 2019 gilt ein geändertes Verfahren in Bezug auf die Freizeit- und Jugenderholungsmaßnahmen, die über die KJP-Zuschüsse abgerechnet werden. Die Maßnahmenleitung muss die geplanten Leiter, Betreuer und Mitarbeiter mindestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme der Geschäftsstelle des Kanu-Verbandes NRW mitteilen, sodass geprüft werden kann, ob gültige erweiterte Führungszeugnisse in Duisburg registriert sind.

Die zuständige Mitarbeiterin auf der Geschäftsstelle ist Christiane Becker, Tel.: 0203-7381-652, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, sie steht bei Fragen gerne zur Verfügung.

Alle Hinweise zu den Maßnahmen und den erweiterten Führungszeugnissen sind im folgenden Download zusammengefasst: