Aktuelles - Kanu-Verband NRW e.V.Willkommen auf der Seite des Kanu-Verband NRW e.V., dem Fachverband für Kanusport in NRW mit Sitz in Duisburg. Größter Verband im Deutschen Kanu-Verband. Kümmert sich um die Belange Kanu-Freizeitsport, Kanu-Wettkampfsport und Naturschutz.https://www.kanu-nrw.de/content/index.php/jugend/aktuelles/86-sparten/kanujugend/dokumente2024-03-29T11:27:55+01:00Kanu-Verband NRW e.V.noreply@kanu-nrw.deJoomla! - Open Source Content ManagementHerzlich Willkommen bei der KanuJugend NRW2012-01-01T19:05:53+01:002012-01-01T19:05:53+01:00https://www.kanu-nrw.de/content/index.php/jugendSuper Userwebspace.service@it-boehm.biz<p><img style="display: block; margin-left: auto; margin-right: auto;" src="https://www.kanu-nrw.de/content/images/phocagallery/KanuJugend/foto%20das%20erste%20paddelevent%204.jpg" alt="foto das erste paddelevent 4" width="650" height="434" /></p>
<p><img style="display: block; margin-left: auto; margin-right: auto;" src="https://www.kanu-nrw.de/content/images/phocagallery/KanuJugend/logo%20kanujugendnrw.png" alt="logo kanujugendnrw" width="200" height="161" /></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;"><strong>Herzlich Willkommen</strong> auf den Seiten der KanuJugend NRW und der Bezirksjugenden. Die KanuJugend NRW vertritt innerhalb des Kanu-Verband NRW e.V. alle Kinder und Jugendlichen bis 27 Jahre und gilt ihnen als direkter Ansprechpartner. </span><br /><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;">Gemeinsam gehen wir paddeln, haben Spaß, verreisen als Gruppe und gestalten unsere Freizeit mit dem schönsten Sport der Welt. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;">In den NRW-Bezirken gibt es viele Vereine, die sich besonders für uns als Jugend einsetzen, ob Leistungssport oder Freizeitsport - für jeden ist etwas dabei.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Auf unseren Seiten der KanuJugend kannst Du einiges über den Kanusport in NRW erfahren. Wenn Du mal in einen Kanuverein in Deiner Nähe hineinschnuppern möchtest, kannst Du in unserer Geschäftsstelle nach dem nächstgelegenen Verein fragen. Über die <strong>Suchfunktion</strong> beim <a href="http://www.kanu.de/home/dkv/vereine.xhtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutschen Kanu-Verband</a> kannst Du direkt Kanuvereine in Deiner Nähe suchen, auch mit einem Schwerpunkt bezüglich der Kanusparte.</span><br /><br /><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;">Bei Fragen kannst Du Dich gerne bei uns per <a href="mailto:jugend@kanu-nrw.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mail</a> melden oder uns anrufen 0203-7381654.</span><br /><br /><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;"> Anregungen und Infos bekommst Du unter den verschiedenen Menüpunkten der Jugend, z.B. unter <a href="https://www.kanu-nrw.de/content/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=85&Itemid=859" target="_blank">Aktuelles.</a></span><br /><br /><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;">Viel Spass wünscht Dir die KanuJugend NRW</span><br /><br /><img src="https://www.kanu-nrw.de/content/images/phocagallery/Schulsport/foto%20dt.%20schulpreis%20lippstadt%205.jpg" alt="foto dt. schulpreis lippstadt 5" width="650" height="436" /></p>
<p><img src="https://www.kanu-nrw.de/content/images/phocagallery/Schulsport/foto%20wsv%20ferien%202015.jpg" alt="foto wsv ferien 2015" width="650" height="366" /><br /><br /><br /><br /><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;">Für die KanuJugend gibt es verschiedene interessante Ansatzpunkte, die auch aus dem Bereich Schulsport kommen können. Hier ist Jessica Matej beim Kanu-Verband NRW Eure Ansprechpartnerin:</span><br /><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;"></span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">a) Allgemeine Schulsportgemeinschaften:</span></strong></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">In Kooperation zwischen Kanuvereinen und Schulen stattfindende Allgemeine Schulsportgemeinschaften bieten die Möglichkeit, Kinder im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports an den Kanusport heranzuführen. Trainer bzw. Übungsleiter, die von Seiten der Vereine als Betreuer solcher AG’s fungieren, können eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 230,- Euro pro Jahr bei einer 2-stündigen wöchentlichen AG erhalten. Der entsprechende Antrag ist von der jeweiligen Schule zu stellen. Eine noch höhere Förderung ist für Talentsichtungs- bzw. Trainingsgruppen möglich, Anträge hierfür müssen jeweils von einem anerkannten Talentstützpunkt in Abstimmung mit der Landesstelle Nachwuchsförderung gestellt werden.</span></p>
<p><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Weitergehende Infos findet ihr hier: <a href="https://www.schulsport-nrw.de/schule-und-sportverein/schulsportgemeinschaften.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Onlineantrag Schulsportgemeinschaften</a>.</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">b) „Sportkarussell":</span></strong></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Bei diesem Modell finden sich mehrere Vereine aus verschiedenen Sportarten zusammen und bieten interessierten Schulen ein ganzjähriges Sportangebot im offenen Ganztag an. Die einzelnen Vereine brauchen dadurch die Kinder kein ganzes Jahr, sondern lediglich etwa sechs Wochen einmal die Woche zu betreuen, profitieren aber ganzjährig von der Öffentlichkeitswirkung eines solchen „Sportkarussells". Organisiert werden kann ein solches Projekt über das Netzwerk „NRW bewegt seine Kinder" in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbünden.</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">c) „Mitgliedschaftsmodell":</span></strong></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Mit diesem Modell können Kinder im Rahmen eines Schulprojektes für die Dauer eines Jahres komplett in die Vereinsaktivitäten integriert werden. Sie zahlen dabei keinen Mitgliedsbeitrag, sondern der Verein erhält diese Mittel nach entsprechender Kalkulation von den Trägern des offenen Ganztages der Schule. Interessierten Vereinen hilft der KV NRW gern bei der Anbahnung und vertraglichen Fixierung solcher Projekte.</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">d) Kampagne „Junge Paddelpiraten – Abenteuer im Kanu“ und Schule:</span></strong></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Die 2016 ins Leben gerufene Mitglieder-Werbekampagne für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren „Junge Paddelpiraten – Abenteuer im Kanu“ bietet auch Möglichkeiten, über im Einzugsbereich der Vereine liegende Schulen interessierte Kinder zu erreichen. Entschließt sich ein Verein für die Durchführung einer Piratenveranstaltung im Rahmen der Kampagne, hilft der KV NRW zur Teilnehmerwerbung z. B. gern bei der Kontaktaufnahme mit in Frage kommenden Schulen.</span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;">Interessierte Vereine wenden sich in allen hier aufgeführten Punkten an:</span></p>
<p><strong><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;">Jessica Matej, Tel. 0203/7381-683, E-Mail: jessica.matej@kanu-nrw.de.</span></strong></p><p><img style="display: block; margin-left: auto; margin-right: auto;" src="https://www.kanu-nrw.de/content/images/phocagallery/KanuJugend/foto%20das%20erste%20paddelevent%204.jpg" alt="foto das erste paddelevent 4" width="650" height="434" /></p>
<p><img style="display: block; margin-left: auto; margin-right: auto;" src="https://www.kanu-nrw.de/content/images/phocagallery/KanuJugend/logo%20kanujugendnrw.png" alt="logo kanujugendnrw" width="200" height="161" /></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;"><strong>Herzlich Willkommen</strong> auf den Seiten der KanuJugend NRW und der Bezirksjugenden. Die KanuJugend NRW vertritt innerhalb des Kanu-Verband NRW e.V. alle Kinder und Jugendlichen bis 27 Jahre und gilt ihnen als direkter Ansprechpartner. </span><br /><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;">Gemeinsam gehen wir paddeln, haben Spaß, verreisen als Gruppe und gestalten unsere Freizeit mit dem schönsten Sport der Welt. </span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;">In den NRW-Bezirken gibt es viele Vereine, die sich besonders für uns als Jugend einsetzen, ob Leistungssport oder Freizeitsport - für jeden ist etwas dabei.</span></p>
<p style="text-align: justify;"><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Auf unseren Seiten der KanuJugend kannst Du einiges über den Kanusport in NRW erfahren. Wenn Du mal in einen Kanuverein in Deiner Nähe hineinschnuppern möchtest, kannst Du in unserer Geschäftsstelle nach dem nächstgelegenen Verein fragen. Über die <strong>Suchfunktion</strong> beim <a href="http://www.kanu.de/home/dkv/vereine.xhtml" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutschen Kanu-Verband</a> kannst Du direkt Kanuvereine in Deiner Nähe suchen, auch mit einem Schwerpunkt bezüglich der Kanusparte.</span><br /><br /><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;">Bei Fragen kannst Du Dich gerne bei uns per <a href="mailto:jugend@kanu-nrw.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mail</a> melden oder uns anrufen 0203-7381654.</span><br /><br /><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;"> Anregungen und Infos bekommst Du unter den verschiedenen Menüpunkten der Jugend, z.B. unter <a href="https://www.kanu-nrw.de/content/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=85&Itemid=859" target="_blank">Aktuelles.</a></span><br /><br /><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;">Viel Spass wünscht Dir die KanuJugend NRW</span><br /><br /><img src="https://www.kanu-nrw.de/content/images/phocagallery/Schulsport/foto%20dt.%20schulpreis%20lippstadt%205.jpg" alt="foto dt. schulpreis lippstadt 5" width="650" height="436" /></p>
<p><img src="https://www.kanu-nrw.de/content/images/phocagallery/Schulsport/foto%20wsv%20ferien%202015.jpg" alt="foto wsv ferien 2015" width="650" height="366" /><br /><br /><br /><br /><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;">Für die KanuJugend gibt es verschiedene interessante Ansatzpunkte, die auch aus dem Bereich Schulsport kommen können. Hier ist Jessica Matej beim Kanu-Verband NRW Eure Ansprechpartnerin:</span><br /><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;"></span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">a) Allgemeine Schulsportgemeinschaften:</span></strong></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">In Kooperation zwischen Kanuvereinen und Schulen stattfindende Allgemeine Schulsportgemeinschaften bieten die Möglichkeit, Kinder im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports an den Kanusport heranzuführen. Trainer bzw. Übungsleiter, die von Seiten der Vereine als Betreuer solcher AG’s fungieren, können eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 230,- Euro pro Jahr bei einer 2-stündigen wöchentlichen AG erhalten. Der entsprechende Antrag ist von der jeweiligen Schule zu stellen. Eine noch höhere Förderung ist für Talentsichtungs- bzw. Trainingsgruppen möglich, Anträge hierfür müssen jeweils von einem anerkannten Talentstützpunkt in Abstimmung mit der Landesstelle Nachwuchsförderung gestellt werden.</span></p>
<p><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Weitergehende Infos findet ihr hier: <a href="https://www.schulsport-nrw.de/schule-und-sportverein/schulsportgemeinschaften.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Onlineantrag Schulsportgemeinschaften</a>.</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">b) „Sportkarussell":</span></strong></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Bei diesem Modell finden sich mehrere Vereine aus verschiedenen Sportarten zusammen und bieten interessierten Schulen ein ganzjähriges Sportangebot im offenen Ganztag an. Die einzelnen Vereine brauchen dadurch die Kinder kein ganzes Jahr, sondern lediglich etwa sechs Wochen einmal die Woche zu betreuen, profitieren aber ganzjährig von der Öffentlichkeitswirkung eines solchen „Sportkarussells". Organisiert werden kann ein solches Projekt über das Netzwerk „NRW bewegt seine Kinder" in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbünden.</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">c) „Mitgliedschaftsmodell":</span></strong></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Mit diesem Modell können Kinder im Rahmen eines Schulprojektes für die Dauer eines Jahres komplett in die Vereinsaktivitäten integriert werden. Sie zahlen dabei keinen Mitgliedsbeitrag, sondern der Verein erhält diese Mittel nach entsprechender Kalkulation von den Trägern des offenen Ganztages der Schule. Interessierten Vereinen hilft der KV NRW gern bei der Anbahnung und vertraglichen Fixierung solcher Projekte.</span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">d) Kampagne „Junge Paddelpiraten – Abenteuer im Kanu“ und Schule:</span></strong></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Die 2016 ins Leben gerufene Mitglieder-Werbekampagne für Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren „Junge Paddelpiraten – Abenteuer im Kanu“ bietet auch Möglichkeiten, über im Einzugsbereich der Vereine liegende Schulen interessierte Kinder zu erreichen. Entschließt sich ein Verein für die Durchführung einer Piratenveranstaltung im Rahmen der Kampagne, hilft der KV NRW zur Teilnehmerwerbung z. B. gern bei der Kontaktaufnahme mit in Frage kommenden Schulen.</span></p>
<p><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;">Interessierte Vereine wenden sich in allen hier aufgeführten Punkten an:</span></p>
<p><strong><span style="font-family: verdana,geneva; font-size: 10pt;">Jessica Matej, Tel. 0203/7381-683, E-Mail: jessica.matej@kanu-nrw.de.</span></strong></p>Jugendordnung des Kanu-Verbandes Nordrhein-Westfalen. e.V.2012-01-01T19:05:53+01:002012-01-01T19:05:53+01:00https://www.kanu-nrw.de/content/index.php/jugend/formelles/jugendordnungSuper Userwebspace.service@it-boehm.biz<p><img src="https://www.kanu-nrw.de/content/images/phocagallery/KanuJugend/logo kanujugendnrw.png" /></p><h5 style="text-align: center;">{phocadownload view=file|id=651|text=Jugendordnung 2019|target=s}</h5>
<h1 style="text-align: center;"><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 14pt;">Jugendordnung des Kanu-Verbandes Nordrhein-Westfalen e.V.</span></h1>
<h1> <img style="display: block; margin-left: auto; margin-right: auto;" src="https://www.kanu-nrw.de/content/images/phocagallery/KanuJugend/logo%20kanujugendnrw.png" alt="logo kanujugendnrw" width="200" height="161" /></h1>
<h1><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">Vorwort</span></h1>
<p><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Durch die Jugendordnung werden die besonderen Belange der Jugend auf Landes- und Bezirksebene geregelt.</span></p>
<p><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Sie enthält im ersten Abschnitt (§ 1-10) allgemein gültige Regelungen für die gesamte Verbandsjugend und im zweiten Abschnitt „Rahmenregelungen“ für die Bezirke (§ 11-14), wobei diese „Rahmenregelungen“ auf die jeweilige Situation in den Bezirken angepasst werden können. Die Bezirksregelungen dürfen jedoch den Regelungen des ersten Teils nicht widersprechen.</span></p>
<p></p>
<p> </p>
<h1><strong><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">Abschnitt 1: Verbandsebene</span></strong></h1>
<p><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Alle Formulierungen in dieser Jugendordnung beziehen sich auf jede natürliche Person.</span></p>
<p><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 1 Name und Mitgliedschaft</span><br /><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Die Mitglieder der Mitgliedsvereine sowie Einzelmitglieder die noch nicht 27 Jahre alt sind sowie alle in den Jugendbereich gewählten und berufenen Mitarbeiter bilden die Kanujugend im Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e.V. (KV NRW). Die Kanujugend ist steuerrechtlich unselbstständig.</span><br /><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 2 Aufgaben<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">2.1 Die Kanujugend führt und verwaltet sich selbständig im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des KV NRW. Sie entscheidet über die Planung und Verwendung der ihr zufließenden Mittel.<br />2.2 Die Kontoführung mit der Buchhaltung wird von der Geschäftsstelle des KV NRW vorgenommen und die Kassenprüfung wird von den Kassenprüfern des KV NRW durchgeführt.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">2.3 Die Kanujugend orientiert sich an den Aufgaben aus § 3 der Satzung des KV NRW, besonders im Hinblick auf die Jugendarbeit. Aufgaben der Kanujugend sind insbesondere:</span></p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Förderung der Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit den Kanuvereinen, Verbandsbezirken und den Fachsparten</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Durchführung von kanusportlichen Jugendveranstaltungen</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Entwicklung neuer Formen des Kanusports und zeitgemäßer, umweltfreundlicher, kanusportlicher Freizeitgestaltung</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und die Vermittlung von Einsichten in gesellschaftliche Zusammenhänge</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen und die Pflege internationaler Verständigung und Begegnung</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Förderung des Erfahrungsaustausches und der Meinungsbildung zu aktuellen Jugendthemen der Kanujugend NRW</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Förderung des Schutzes seiner jugendlichen Mitglieder vor sexualisierter Gewalt im Sport</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 3 Organe der Kanujugend NRW<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">Die Organe der Kanujugend NRW sind:</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">3.1 der Verbandsjugendtag (VJT)</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">3.2 der Verbandsjugendausschuss (VJA)</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">3.3 der Verbandsjugendvorstand (VJV)</span></p>
<p><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 4 Verbandsjugendtag<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.1 Der VJT ist das oberste Organ der Kanujugend im KV NRW und besteht aus:</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.1.1 den Vertretern der Vereine im KV NRW.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">Jeder Verein kann je einen Jugendwart und zusätzlich je angefangene 50 Mitglieder in den Altersjahrgängen bis einschließlich 26 Jahre einen von der Jugend gewählten Vertreter (Vereinsjugenddelegierten) als Stimmberechtigten entsenden. Ausschlaggebend ist die aktuell in der Geschäftsstelle vorliegende Mitgliederbestandsmeldung des Vereins.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.1.2 den stimmberechtigten Mitgliedern des VJA.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.1.3 den Beauftragten der Kanujugend, welche beratend ohne Stimmrecht am VJT teilnehmen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.1.4 den Einzelmitgliedern im KV NRW, welche mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen können.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.1.5 Gästen, die auf Einladung durch den VJV beratend ohne Stimmrecht am VJT teilnehmen können.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.2 Es gibt ordentliche und außerordentliche VJT.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.2.1 Der ordentliche VJT findet alle zwei Jahre statt. Er soll im vierten Quartal des Jahres stattfinden, jedoch spätestens zwei Wochen vor dem Ablauf der früheren Antragsfrist für den Verbandstag des KV NRW oder der Jugendvollversammlung der deutschen Kanujugend.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.2.2 Ein außerordentlicher VJT findet nach Bedarf statt. Er ist innerhalb von drei Monaten einzuberufen, wenn dies die Bezirksjugendwarte aus mindestens drei Bezirken schriftlich mit Begründung beantragen oder auf Wunsch von mindestens drei Mitgliedern des VJV.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.3 Für den ordentlichen VJT gilt eine Einladungsfrist von vier Wochen, für den außerordentlichen VJT eine Einladungsfrist von zwei Wochen. Die Einladung erfolgt in Textform unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den VJV.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.4 Anträge zum ordentlichen VJT können von allen Mitgliedern des VJT schriftlich mit Begründung und Angabe des Namens spätestens drei Wochen vor Versammlungstermin gestellt werden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.5 Der VJT ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Personen beschlussfähig.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.6 Aufgaben des VJT</span></p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Festlegung der Schwerpunkte der Jugendarbeit</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Entgegennahme der Berichte des VJV und des Kassenberichtes über die Jugendkonten</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Entgegennahme der Berichte der Beauftragten (sofern bestehend)</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Entlastung des VJV</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes der Kanujugend NRW</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Änderung der Jugendordnung</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Beschlussfassung über vorliegende Anträge</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Wahl der Delegierten zu den Bünden und Verbänden etc., zu denen die Verbandsjugend Delegiertenrecht hat</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Wahl und Abwahl des VJV</span></li>
</ul>
<p><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.7 Der VJT wird von einem Mitglied des VJV geleitet. Ist kein Mitglied des VJV anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer oder stellt ihn zur Wahl. Es ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Dies gilt im Grundsatz auch für alle anderen Organe. Auf Bezirksebene gilt dies in Bezug auf ein Mitglied des Bezirksjugendvorstandes (BJV).<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 5 Verbandsjugendausschuss<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.1 Der VJA besteht aus:</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.1.1 je vier gewählten Vertretern pro Bezirk der Kanujugend NRW.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.1.2 den stimmberechtigten Mitgliedern des VJV.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.1.3 den Beauftragten der Kanujugend, die beratend ohne Stimmrecht am VJA teilnehmen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.1.4 Gästen, die auf Einladung durch den VJV beratend ohne Stimmrecht am VJA teilnehmen können.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.2 Jedes Mitglied im VJA verfügt über eine Stimme, die nicht übertragen werden kann.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.3 Der VJA tagt mindestens einmal im Jahr oder wenn es fünfzig Prozent der Mitglieder des VJV oder die Bezirksjugendwarte von mindestens drei Bezirken schriftlich begründet beantragen. </span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.4 Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt durch den VJV mit einer Ladungsfrist von vier Wochen. In den Jahren, in denen auch ein VJT stattfindet, sollte er zeitlich vor dem VJT stattfinden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.5 Für die Einladung und Beschlussfassung des VJA gelten die gleichen Regularien, wie für den VJT.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.6 Aufgaben des VJA</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">Der VJA übernimmt die Aufgaben des VJT, mit Ausnahme der Wahlen, der Entlastung des VJV und der Änderung der Jugendordnung. Er entscheidet über die zweckgemäße Verwendung der KJP-Mittel. Darüber hinaus analysiert er die Arbeit des zurückliegenden Jahres und koordiniert die Aktivitäten der Kanujugend für das kommende Jahr. Der VJA kann spezielle Fachgremien einsetzen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.7 Anträge zum VJA können von jedem Mitglied des VJA sowie von Fachgremien gemäß den Regularien des VJT gestellt werden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"> </span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 6 Verbandsjugendvorstand<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.1 Der VJV setzt sich zusammen aus:</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.1.1 dem 1. Jugendwart als Vorsitzenden, auch 1. Landesjugendwart genannt und mindestens vier weiteren Vorstandsmitgliedern, von denen mindestens zwei zum Zeitpunkt der Wahl unter 27 Jahre alt sind (Jugenddelegierte). Der 1. Jugendwart, der zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein muss, repräsentiert die Kanujugend nach innen und außen. Bei dessen Verhinderung wird er durch die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten. Ist die Position des 1. Jugendwartes nicht besetzt, so hat der VJV innerhalb von zwei Monaten einen kommissarischen Vertreter aus seinen eigenen Reihen zu wählen und seinen Mitgliedern bekanntzugeben.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.1.2 Beauftragten für klar umgrenzte Aufgaben (z.B. Finanzielle Mittel - insbesondere KJP-Mittel, Sicherheit im Kanusport, Internet und Social Media, Prävention sexualisierte Gewalt (PSG), Kanu-Fachsparten), die bei Bedarf durch den VJV ergänzt werden können. Darüber hinaus soll mindestens ein Vertreter des J-Teams als Beauftragter benannt werden. Die Beauftragten können an allen Sitzungen der Organe der Kanujugend beratend teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.1.3 Gästen, die auf Einladung durch den VJV beratend ohne Stimmrecht an Treffen des VJV teilnehmen können.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.2 Der VJV tagt mindestens zweimal im Jahr oder auf Antrag von mindestens einem seiner Mitglieder auf Einladung eines Mitgliedes des VJV.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.3 Der VJV ist mit mindestens zwei Drittel der Mitglieder des VJV beschlussfähig.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.4 Aufgaben des VJV</span></p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Tagesgeschäft der Kanujugend NRW</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Vorbereitung und Leitung von Tagungen der Organe der Kanujugend</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Umsetzung der Beschlüsse des VJA oder des VJT</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Ehrung von verdienten Mitarbeitern und Ehrenamtlichen</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Vorbereitung der Mitarbeit in den Gremien des KV NRW, der Deutschen Kanujugend und der Sportjugend NRW</span></li>
</ul>
<p><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.5 Es wird empfohlen, dass zumindest die Mitglieder des VJV den „Ehrenkodex des Landessportbundes“ unterzeichnen sowie im Abstand von fünf Jahren ein „erweitertes Führungszeugnis“ der Geschäftsstelle des KV NRW vorlegen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.6 Die Mitglieder des VJV werden vom VJT für zwei Jahre gewählt und bleiben grundsätzlich bis zur Neuwahl im Amt.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"> </span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"><span style="font-size: 12pt;">§ 7 Hauptamtliche Mitarbeiter<br /></span> </span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">7.1 Zur Unterstützung der Kanujugend und ihrer Gremien können im KV NRW hauptamtliche Angestellte tätig sein.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">7.2 Die Fachaufsicht über Mitarbeiter, deren Personalkosten überwiegend aus Jugendfördermitteln getragen werden, übt der 1. Jugendwart aus. Die Dienstaufsicht liegt beim Geschäftsführer des KV NRW. Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung des KV NRW.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">7.3 Die hauptamtlichen Mitarbeiter können zu allen Sitzungen der Kanujugend eingeladen werden und beratend aber ohne Stimmrecht teilnehmen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"><br /><span style="font-size: 12pt;">§ 8 J-Team<br /></span></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">8.1 Es besteht die Möglichkeit „J-Teams“ auf Landesebene in Kooperation mit dem VJV oder auf Bezirksebene in Kooperation mit dem BJV zu gründen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">8.2 Mitglied in einem J-Team kann jede Person, die noch nicht 27 Jahre alt ist, werden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">8.3 Seine Aufgaben gibt sich jedes J-Team selbst.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">8.4 Jedes J-Team muss einen Vertreter bestimmen, der Ansprechpartner für den VJV, bzw. den BJV ist.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"><br /><span style="font-size: 12pt;">§ 9 Abstimmung und Wahlen<br /></span></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">9.1 Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">9.2 Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen oder Stimmkarten. Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn es von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer oder vom Versammlungsleiter verlangt wird.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">9.3 Jedes laut Jugendordnung stimmberechtigte, anwesende Mitglied hat eine nicht übertragbare Stimme und muss mindestens 12 Jahre alt sein. Für die Ämter im VJV kann gewählt werden, wer mindestens 16 Jahre alt ist.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"><br /><span style="font-size: 12pt;">§ 10 Änderungen<br /></span></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">Änderungen der Jugendordnung können nur von einem VJT beschlossen werden. Sie bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen und müssen beim darauffolgenden Beschlussgremium (z.B. Verbandstag, Verbandsversammlung) des Kanu-Verbandes NRW e.V. bestätigt werden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"> </span><br /><strong><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">Abschnitt 2: Bezirksebene<br /></span></strong><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 11 Bezirksjugend<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">11.1 Der KV NRW ist aufgeteilt in Bezirke. Diese sind in der Geschäftsordnung des KV NRW definiert. Sofern die Untergliederungen sich keine eigene Jugendordnung geben, gilt diese Ordnung im Grundsatz auch für die Untergliederungen des Kanu-Verbandes NRW.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">11.2 Die Bezirksjugenden führen und verwalten sich selbständig im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des KV NRW. Sie entscheiden über die Planung und Verwendung der ihr zufließenden Mittel.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">11.3 Jeder Bezirk ist dazu berechtigt eine eigene Jugendordnung zu verabschieden, die nicht im Widerspruch zu der Jugendordnung des Verbandes stehen darf. Diese muss auf dem Bezirksjugendtag des jeweiligen Bezirks verabschiedet werden, um Gültigkeit zu erlangen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">11.4 Die beschlossene Jugendordnung des Bezirks muss der Geschäftsstelle des KV NRW, dem jeweiligen Bezirksvorstand sowie dem VJV zur Kenntnis vorgelegt werden.<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 12 Organe der Bezirksjugend<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">Die Organe der Kanujugend NRW eines Bezirks sind:</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">12.1 der Bezirksjugendtag (BJT)</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">12.2 der Bezirksjugendvorstand (BJV)</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"> </span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 13 Bezirksjugendtag<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.1 Der BJT ist das oberste Organ der Bezirksjugend und besteht aus:</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.1.1 den gewählten Delegierten der Jugend der Vereine.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.1.2 den Einzelmitgliedern des Bezirks.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.1.3 dem BJV.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.1.4 Gästen, beispielsweise den Mitgliedern der Kanujugend, die im Kanu-Verband NRW oder im DKV als gewählte Jugendvertreter tätig sind. Sie haben kein Stimmrecht.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.2 Jeder ordnungsgemäß einberufene BJT ist ohne Rücksicht auf die erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.3 Es gibt ordentliche und außerordentliche BJT.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.3.1 Der ordentliche BJT findet mindestens einmal pro Kalenderjahr statt. Er wird mindestens vier Wochen vorher vom BJV unter Bekanntgabe der Tagesordnung und eventueller Anträge in Textform einberufen. Existiert in einem Bezirk kein BJV, kann der VJV zum BJT eines Bezirks einladen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.3.2 Ein außerordentlicher BJT muss auf Antrag von zehn Prozent der Jugendvertreter der Vereine eines Bezirks oder aufgrund eines gefassten Beschlusses des BJV innerhalb von drei Monaten mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen stattfinden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.4 Stimmrecht</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.4.1 Jede Jugendvertretung eines Vereins kann vier Delegierte entsenden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.4.2 Hat ein Verein mehr als 25 Jugendliche, so kann für je weitere angefangene 25 Jugendliche jeweils ein zusätzlicher Delegierter entsandt werden, maximal jedoch 10 Delegierte. Mindestens jeder dritte Delegierte eines Vereins muss unter 27 Jahre alt sein. Ausschlaggebend ist die aktuell in der Geschäftsstelle vorliegende Mitgliederbestandsmeldung des Vereins. </span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.4.3 Einzelmitglieder mit Wohnsitz im jeweiligen Bezirk ohne Vereinszugehörigkeit können mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.5 Anträge zum ordentlichen BJT können von jedem Mitglied des BJT gemäß den Regularien des VJT gestellt werden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.6 Aufgaben des BJT</span></p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des BJV</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Entgegennahme der Berichte des BJV</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Entgegennahme der Berichte der Beauftragten</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Entgegennahme des Berichtes über die Kassenführung und -prüfung</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Wahl und Abwahl des BJV</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: verdana, geneva;"> </span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 14 Der Bezirksjugendvorstand<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.1 Der BJV setzt sich zusammen aus:</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.1.1 dem 1. Jugendwart als Vorsitzenden, auch 1. Bezirksjugendwart genannt und mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern, von denen mindestens einer zum Zeitpunkt der Wahl unter 27 Jahre alt ist (Jugenddelegierte). Der 1. Jugendwart, der zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein muss, repräsentiert die Bezirksjugend nach innen und außen. Bei dessen Verhinderung wird er durch die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.1.2 bei Bedarf weiteren gewählten Mitgliedern des BJT, um die der BJV erweitert werden kann. Dazu zählen insbesondere Fachwarte, weitere Jugenddelegierte oder ein Vertreter des J-Teams.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.1.3 Gästen, die auf Einladung durch den BJV beratend ohne Stimmrecht an Treffen des BJV teilnehmen können.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.2 Der BJV tagt mindestens zweimal im Jahr oder auf Antrag von mindestens einem seiner Mitglieder auf Einladung eines Mitgliedes des BJV.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.3 Die Mitglieder des BJV werden vom Bezirksjugendtag für zwei Jahre gewählt und bleiben grundsätzlich bis zur Neuwahl im Amt.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.4 Der BJV ist mit mindestens zwei Drittel der Mitglieder des BJV beschlussfähig.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.5 Aufgaben des BJV</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Der BJV ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten in seinem Bezirk.</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Der BJV erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des Kanu-Verbandes NRW e.V., der Jugendordnung des Verbandes oder des jeweiligen Bezirks sowie der Beschlüsse des BJT. Der BJV ist für seine Beschlüsse sowie für seine geleistete Arbeit dem BJT sowie dem Bezirksvorstand in seinem Bezirk verantwortlich.</span></li>
</ul>
<p><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.6 Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der BJV Arbeitsgruppen einsetzen, deren Tätigkeit mit der Erledigung ihrer jeweiligen Aufgabe endet. Beschlüsse der Arbeitsgruppen bedürfen der Zustimmung des BJV.</span></p>
<p><span style="font-family: verdana, geneva;"></span></p>
<p><span style="font-family: verdana, geneva;">Änderungshistorie</span></p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">bestätigt in Hamm 1981</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">bestätigt in Köln 1983</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">bestätigt in Hohenlimburg 1989</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">bestätigt in Rheine 1997</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">bestätigt in Duisburg 2005</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">bestätigt in Bochum am 09.03.2019</span></li>
</ul><p><img src="https://www.kanu-nrw.de/content/images/phocagallery/KanuJugend/logo kanujugendnrw.png" /></p><h5 style="text-align: center;">{phocadownload view=file|id=651|text=Jugendordnung 2019|target=s}</h5>
<h1 style="text-align: center;"><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 14pt;">Jugendordnung des Kanu-Verbandes Nordrhein-Westfalen e.V.</span></h1>
<h1> <img style="display: block; margin-left: auto; margin-right: auto;" src="https://www.kanu-nrw.de/content/images/phocagallery/KanuJugend/logo%20kanujugendnrw.png" alt="logo kanujugendnrw" width="200" height="161" /></h1>
<h1><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">Vorwort</span></h1>
<p><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Durch die Jugendordnung werden die besonderen Belange der Jugend auf Landes- und Bezirksebene geregelt.</span></p>
<p><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Sie enthält im ersten Abschnitt (§ 1-10) allgemein gültige Regelungen für die gesamte Verbandsjugend und im zweiten Abschnitt „Rahmenregelungen“ für die Bezirke (§ 11-14), wobei diese „Rahmenregelungen“ auf die jeweilige Situation in den Bezirken angepasst werden können. Die Bezirksregelungen dürfen jedoch den Regelungen des ersten Teils nicht widersprechen.</span></p>
<p></p>
<p> </p>
<h1><strong><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">Abschnitt 1: Verbandsebene</span></strong></h1>
<p><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Alle Formulierungen in dieser Jugendordnung beziehen sich auf jede natürliche Person.</span></p>
<p><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 1 Name und Mitgliedschaft</span><br /><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Die Mitglieder der Mitgliedsvereine sowie Einzelmitglieder die noch nicht 27 Jahre alt sind sowie alle in den Jugendbereich gewählten und berufenen Mitarbeiter bilden die Kanujugend im Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e.V. (KV NRW). Die Kanujugend ist steuerrechtlich unselbstständig.</span><br /><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 2 Aufgaben<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">2.1 Die Kanujugend führt und verwaltet sich selbständig im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des KV NRW. Sie entscheidet über die Planung und Verwendung der ihr zufließenden Mittel.<br />2.2 Die Kontoführung mit der Buchhaltung wird von der Geschäftsstelle des KV NRW vorgenommen und die Kassenprüfung wird von den Kassenprüfern des KV NRW durchgeführt.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">2.3 Die Kanujugend orientiert sich an den Aufgaben aus § 3 der Satzung des KV NRW, besonders im Hinblick auf die Jugendarbeit. Aufgaben der Kanujugend sind insbesondere:</span></p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Förderung der Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit den Kanuvereinen, Verbandsbezirken und den Fachsparten</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Durchführung von kanusportlichen Jugendveranstaltungen</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Entwicklung neuer Formen des Kanusports und zeitgemäßer, umweltfreundlicher, kanusportlicher Freizeitgestaltung</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der modernen Gesellschaft und die Vermittlung von Einsichten in gesellschaftliche Zusammenhänge</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Zusammenarbeit mit anderen Jugendorganisationen und die Pflege internationaler Verständigung und Begegnung</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Förderung des Erfahrungsaustausches und der Meinungsbildung zu aktuellen Jugendthemen der Kanujugend NRW</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 10pt;">Förderung des Schutzes seiner jugendlichen Mitglieder vor sexualisierter Gewalt im Sport</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 3 Organe der Kanujugend NRW<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">Die Organe der Kanujugend NRW sind:</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">3.1 der Verbandsjugendtag (VJT)</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">3.2 der Verbandsjugendausschuss (VJA)</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">3.3 der Verbandsjugendvorstand (VJV)</span></p>
<p><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 4 Verbandsjugendtag<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.1 Der VJT ist das oberste Organ der Kanujugend im KV NRW und besteht aus:</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.1.1 den Vertretern der Vereine im KV NRW.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">Jeder Verein kann je einen Jugendwart und zusätzlich je angefangene 50 Mitglieder in den Altersjahrgängen bis einschließlich 26 Jahre einen von der Jugend gewählten Vertreter (Vereinsjugenddelegierten) als Stimmberechtigten entsenden. Ausschlaggebend ist die aktuell in der Geschäftsstelle vorliegende Mitgliederbestandsmeldung des Vereins.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.1.2 den stimmberechtigten Mitgliedern des VJA.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.1.3 den Beauftragten der Kanujugend, welche beratend ohne Stimmrecht am VJT teilnehmen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.1.4 den Einzelmitgliedern im KV NRW, welche mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen können.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.1.5 Gästen, die auf Einladung durch den VJV beratend ohne Stimmrecht am VJT teilnehmen können.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.2 Es gibt ordentliche und außerordentliche VJT.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.2.1 Der ordentliche VJT findet alle zwei Jahre statt. Er soll im vierten Quartal des Jahres stattfinden, jedoch spätestens zwei Wochen vor dem Ablauf der früheren Antragsfrist für den Verbandstag des KV NRW oder der Jugendvollversammlung der deutschen Kanujugend.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.2.2 Ein außerordentlicher VJT findet nach Bedarf statt. Er ist innerhalb von drei Monaten einzuberufen, wenn dies die Bezirksjugendwarte aus mindestens drei Bezirken schriftlich mit Begründung beantragen oder auf Wunsch von mindestens drei Mitgliedern des VJV.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.3 Für den ordentlichen VJT gilt eine Einladungsfrist von vier Wochen, für den außerordentlichen VJT eine Einladungsfrist von zwei Wochen. Die Einladung erfolgt in Textform unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den VJV.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.4 Anträge zum ordentlichen VJT können von allen Mitgliedern des VJT schriftlich mit Begründung und Angabe des Namens spätestens drei Wochen vor Versammlungstermin gestellt werden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.5 Der VJT ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Personen beschlussfähig.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.6 Aufgaben des VJT</span></p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Festlegung der Schwerpunkte der Jugendarbeit</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Entgegennahme der Berichte des VJV und des Kassenberichtes über die Jugendkonten</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Entgegennahme der Berichte der Beauftragten (sofern bestehend)</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Entlastung des VJV</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Beratung und Verabschiedung des Haushaltsplanes der Kanujugend NRW</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Änderung der Jugendordnung</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Beschlussfassung über vorliegende Anträge</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Wahl der Delegierten zu den Bünden und Verbänden etc., zu denen die Verbandsjugend Delegiertenrecht hat</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Wahl und Abwahl des VJV</span></li>
</ul>
<p><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">4.7 Der VJT wird von einem Mitglied des VJV geleitet. Ist kein Mitglied des VJV anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter. Der Versammlungsleiter bestimmt den Protokollführer oder stellt ihn zur Wahl. Es ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Dies gilt im Grundsatz auch für alle anderen Organe. Auf Bezirksebene gilt dies in Bezug auf ein Mitglied des Bezirksjugendvorstandes (BJV).<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 5 Verbandsjugendausschuss<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.1 Der VJA besteht aus:</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.1.1 je vier gewählten Vertretern pro Bezirk der Kanujugend NRW.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.1.2 den stimmberechtigten Mitgliedern des VJV.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.1.3 den Beauftragten der Kanujugend, die beratend ohne Stimmrecht am VJA teilnehmen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.1.4 Gästen, die auf Einladung durch den VJV beratend ohne Stimmrecht am VJA teilnehmen können.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.2 Jedes Mitglied im VJA verfügt über eine Stimme, die nicht übertragen werden kann.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.3 Der VJA tagt mindestens einmal im Jahr oder wenn es fünfzig Prozent der Mitglieder des VJV oder die Bezirksjugendwarte von mindestens drei Bezirken schriftlich begründet beantragen. </span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.4 Die Einladung mit Tagesordnung erfolgt durch den VJV mit einer Ladungsfrist von vier Wochen. In den Jahren, in denen auch ein VJT stattfindet, sollte er zeitlich vor dem VJT stattfinden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.5 Für die Einladung und Beschlussfassung des VJA gelten die gleichen Regularien, wie für den VJT.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.6 Aufgaben des VJA</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">Der VJA übernimmt die Aufgaben des VJT, mit Ausnahme der Wahlen, der Entlastung des VJV und der Änderung der Jugendordnung. Er entscheidet über die zweckgemäße Verwendung der KJP-Mittel. Darüber hinaus analysiert er die Arbeit des zurückliegenden Jahres und koordiniert die Aktivitäten der Kanujugend für das kommende Jahr. Der VJA kann spezielle Fachgremien einsetzen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">5.7 Anträge zum VJA können von jedem Mitglied des VJA sowie von Fachgremien gemäß den Regularien des VJT gestellt werden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"> </span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 6 Verbandsjugendvorstand<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.1 Der VJV setzt sich zusammen aus:</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.1.1 dem 1. Jugendwart als Vorsitzenden, auch 1. Landesjugendwart genannt und mindestens vier weiteren Vorstandsmitgliedern, von denen mindestens zwei zum Zeitpunkt der Wahl unter 27 Jahre alt sind (Jugenddelegierte). Der 1. Jugendwart, der zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein muss, repräsentiert die Kanujugend nach innen und außen. Bei dessen Verhinderung wird er durch die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten. Ist die Position des 1. Jugendwartes nicht besetzt, so hat der VJV innerhalb von zwei Monaten einen kommissarischen Vertreter aus seinen eigenen Reihen zu wählen und seinen Mitgliedern bekanntzugeben.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.1.2 Beauftragten für klar umgrenzte Aufgaben (z.B. Finanzielle Mittel - insbesondere KJP-Mittel, Sicherheit im Kanusport, Internet und Social Media, Prävention sexualisierte Gewalt (PSG), Kanu-Fachsparten), die bei Bedarf durch den VJV ergänzt werden können. Darüber hinaus soll mindestens ein Vertreter des J-Teams als Beauftragter benannt werden. Die Beauftragten können an allen Sitzungen der Organe der Kanujugend beratend teilnehmen, haben jedoch kein Stimmrecht.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.1.3 Gästen, die auf Einladung durch den VJV beratend ohne Stimmrecht an Treffen des VJV teilnehmen können.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.2 Der VJV tagt mindestens zweimal im Jahr oder auf Antrag von mindestens einem seiner Mitglieder auf Einladung eines Mitgliedes des VJV.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.3 Der VJV ist mit mindestens zwei Drittel der Mitglieder des VJV beschlussfähig.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.4 Aufgaben des VJV</span></p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Tagesgeschäft der Kanujugend NRW</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Vorbereitung und Leitung von Tagungen der Organe der Kanujugend</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Umsetzung der Beschlüsse des VJA oder des VJT</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Ehrung von verdienten Mitarbeitern und Ehrenamtlichen</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Vorbereitung der Mitarbeit in den Gremien des KV NRW, der Deutschen Kanujugend und der Sportjugend NRW</span></li>
</ul>
<p><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.5 Es wird empfohlen, dass zumindest die Mitglieder des VJV den „Ehrenkodex des Landessportbundes“ unterzeichnen sowie im Abstand von fünf Jahren ein „erweitertes Führungszeugnis“ der Geschäftsstelle des KV NRW vorlegen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">6.6 Die Mitglieder des VJV werden vom VJT für zwei Jahre gewählt und bleiben grundsätzlich bis zur Neuwahl im Amt.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"> </span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"><span style="font-size: 12pt;">§ 7 Hauptamtliche Mitarbeiter<br /></span> </span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">7.1 Zur Unterstützung der Kanujugend und ihrer Gremien können im KV NRW hauptamtliche Angestellte tätig sein.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">7.2 Die Fachaufsicht über Mitarbeiter, deren Personalkosten überwiegend aus Jugendfördermitteln getragen werden, übt der 1. Jugendwart aus. Die Dienstaufsicht liegt beim Geschäftsführer des KV NRW. Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung des KV NRW.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">7.3 Die hauptamtlichen Mitarbeiter können zu allen Sitzungen der Kanujugend eingeladen werden und beratend aber ohne Stimmrecht teilnehmen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"><br /><span style="font-size: 12pt;">§ 8 J-Team<br /></span></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">8.1 Es besteht die Möglichkeit „J-Teams“ auf Landesebene in Kooperation mit dem VJV oder auf Bezirksebene in Kooperation mit dem BJV zu gründen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">8.2 Mitglied in einem J-Team kann jede Person, die noch nicht 27 Jahre alt ist, werden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">8.3 Seine Aufgaben gibt sich jedes J-Team selbst.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">8.4 Jedes J-Team muss einen Vertreter bestimmen, der Ansprechpartner für den VJV, bzw. den BJV ist.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"><br /><span style="font-size: 12pt;">§ 9 Abstimmung und Wahlen<br /></span></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">9.1 Beschlüsse werden mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegeben und werden nicht mitgezählt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">9.2 Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen oder Stimmkarten. Eine geheime Abstimmung ist durchzuführen, wenn es von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer oder vom Versammlungsleiter verlangt wird.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">9.3 Jedes laut Jugendordnung stimmberechtigte, anwesende Mitglied hat eine nicht übertragbare Stimme und muss mindestens 12 Jahre alt sein. Für die Ämter im VJV kann gewählt werden, wer mindestens 16 Jahre alt ist.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"><br /><span style="font-size: 12pt;">§ 10 Änderungen<br /></span></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">Änderungen der Jugendordnung können nur von einem VJT beschlossen werden. Sie bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen und müssen beim darauffolgenden Beschlussgremium (z.B. Verbandstag, Verbandsversammlung) des Kanu-Verbandes NRW e.V. bestätigt werden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"> </span><br /><strong><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">Abschnitt 2: Bezirksebene<br /></span></strong><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 11 Bezirksjugend<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">11.1 Der KV NRW ist aufgeteilt in Bezirke. Diese sind in der Geschäftsordnung des KV NRW definiert. Sofern die Untergliederungen sich keine eigene Jugendordnung geben, gilt diese Ordnung im Grundsatz auch für die Untergliederungen des Kanu-Verbandes NRW.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">11.2 Die Bezirksjugenden führen und verwalten sich selbständig im Rahmen der Satzung und der Ordnungen des KV NRW. Sie entscheiden über die Planung und Verwendung der ihr zufließenden Mittel.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">11.3 Jeder Bezirk ist dazu berechtigt eine eigene Jugendordnung zu verabschieden, die nicht im Widerspruch zu der Jugendordnung des Verbandes stehen darf. Diese muss auf dem Bezirksjugendtag des jeweiligen Bezirks verabschiedet werden, um Gültigkeit zu erlangen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">11.4 Die beschlossene Jugendordnung des Bezirks muss der Geschäftsstelle des KV NRW, dem jeweiligen Bezirksvorstand sowie dem VJV zur Kenntnis vorgelegt werden.<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 12 Organe der Bezirksjugend<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">Die Organe der Kanujugend NRW eines Bezirks sind:</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">12.1 der Bezirksjugendtag (BJT)</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">12.2 der Bezirksjugendvorstand (BJV)</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;"> </span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 13 Bezirksjugendtag<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.1 Der BJT ist das oberste Organ der Bezirksjugend und besteht aus:</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.1.1 den gewählten Delegierten der Jugend der Vereine.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.1.2 den Einzelmitgliedern des Bezirks.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.1.3 dem BJV.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.1.4 Gästen, beispielsweise den Mitgliedern der Kanujugend, die im Kanu-Verband NRW oder im DKV als gewählte Jugendvertreter tätig sind. Sie haben kein Stimmrecht.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.2 Jeder ordnungsgemäß einberufene BJT ist ohne Rücksicht auf die erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.3 Es gibt ordentliche und außerordentliche BJT.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.3.1 Der ordentliche BJT findet mindestens einmal pro Kalenderjahr statt. Er wird mindestens vier Wochen vorher vom BJV unter Bekanntgabe der Tagesordnung und eventueller Anträge in Textform einberufen. Existiert in einem Bezirk kein BJV, kann der VJV zum BJT eines Bezirks einladen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.3.2 Ein außerordentlicher BJT muss auf Antrag von zehn Prozent der Jugendvertreter der Vereine eines Bezirks oder aufgrund eines gefassten Beschlusses des BJV innerhalb von drei Monaten mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen stattfinden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.4 Stimmrecht</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.4.1 Jede Jugendvertretung eines Vereins kann vier Delegierte entsenden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.4.2 Hat ein Verein mehr als 25 Jugendliche, so kann für je weitere angefangene 25 Jugendliche jeweils ein zusätzlicher Delegierter entsandt werden, maximal jedoch 10 Delegierte. Mindestens jeder dritte Delegierte eines Vereins muss unter 27 Jahre alt sein. Ausschlaggebend ist die aktuell in der Geschäftsstelle vorliegende Mitgliederbestandsmeldung des Vereins. </span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.4.3 Einzelmitglieder mit Wohnsitz im jeweiligen Bezirk ohne Vereinszugehörigkeit können mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.5 Anträge zum ordentlichen BJT können von jedem Mitglied des BJT gemäß den Regularien des VJT gestellt werden.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">13.6 Aufgaben des BJT</span></p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des BJV</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Entgegennahme der Berichte des BJV</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Entgegennahme der Berichte der Beauftragten</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Entgegennahme des Berichtes über die Kassenführung und -prüfung</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Wahl und Abwahl des BJV</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge</span></li>
</ul>
<p><span style="font-family: verdana, geneva;"> </span><br /><span style="font-family: verdana, geneva; font-size: 12pt;">§ 14 Der Bezirksjugendvorstand<br /></span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.1 Der BJV setzt sich zusammen aus:</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.1.1 dem 1. Jugendwart als Vorsitzenden, auch 1. Bezirksjugendwart genannt und mindestens zwei weiteren Vorstandsmitgliedern, von denen mindestens einer zum Zeitpunkt der Wahl unter 27 Jahre alt ist (Jugenddelegierte). Der 1. Jugendwart, der zum Zeitpunkt der Wahl mindestens 18 Jahre alt sein muss, repräsentiert die Bezirksjugend nach innen und außen. Bei dessen Verhinderung wird er durch die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.1.2 bei Bedarf weiteren gewählten Mitgliedern des BJT, um die der BJV erweitert werden kann. Dazu zählen insbesondere Fachwarte, weitere Jugenddelegierte oder ein Vertreter des J-Teams.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.1.3 Gästen, die auf Einladung durch den BJV beratend ohne Stimmrecht an Treffen des BJV teilnehmen können.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.2 Der BJV tagt mindestens zweimal im Jahr oder auf Antrag von mindestens einem seiner Mitglieder auf Einladung eines Mitgliedes des BJV.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.3 Die Mitglieder des BJV werden vom Bezirksjugendtag für zwei Jahre gewählt und bleiben grundsätzlich bis zur Neuwahl im Amt.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.4 Der BJV ist mit mindestens zwei Drittel der Mitglieder des BJV beschlussfähig.</span><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.5 Aufgaben des BJV</span></p>
<ul>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Der BJV ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten in seinem Bezirk.</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">Der BJV erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung des Kanu-Verbandes NRW e.V., der Jugendordnung des Verbandes oder des jeweiligen Bezirks sowie der Beschlüsse des BJT. Der BJV ist für seine Beschlüsse sowie für seine geleistete Arbeit dem BJT sowie dem Bezirksvorstand in seinem Bezirk verantwortlich.</span></li>
</ul>
<p><br /><span style="font-family: verdana, geneva;">14.6 Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der BJV Arbeitsgruppen einsetzen, deren Tätigkeit mit der Erledigung ihrer jeweiligen Aufgabe endet. Beschlüsse der Arbeitsgruppen bedürfen der Zustimmung des BJV.</span></p>
<p><span style="font-family: verdana, geneva;"></span></p>
<p><span style="font-family: verdana, geneva;">Änderungshistorie</span></p>
<ul style="list-style-type: square;">
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">bestätigt in Hamm 1981</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">bestätigt in Köln 1983</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">bestätigt in Hohenlimburg 1989</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">bestätigt in Rheine 1997</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">bestätigt in Duisburg 2005</span></li>
<li><span style="font-family: verdana, geneva;">bestätigt in Bochum am 09.03.2019</span></li>
</ul>