Möglichkeiten der Jugendarbeit nach den Lockerungen in NRW
- Kategorie: Aktuelles
- Veröffentlicht: 10.06.2020
- Geschrieben von Geschäftsstelle
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Jugendmaßnahmen unter Auflagen in NRW möglich
Seit der letzten Coronaschutzverordnung in NRW, die seit dem 30.05. ihre Gültigkeit hat, sind Kontaktbeschränkungen und die Möglichkeiten zur Sportausübung weiter gelockert worden. Wer hier noch weitere Details sucht, ist bei uns auf der Homepage unter # Corona-Virus stets auf dem aktuellen Stand.
Die CoronaSchVO nimmt jedoch im § 15 (5) auch neu Bezug auf Ferienangebote für Kinder und Jugendliche. Speziell geht es hier um Tagesausflüge, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen. Sie sind erlaubt, solange die Anlage der Verordnung zu Hygiene- und Infektionsschutzstandards beachtet wird.
Die Sportjugend NRW hat uns bestätigt, dass sich dieser Paragraph auch auf die Vereinsarbeit bezieht und hat ebenfalls ihre Empfehlungen zu Angeboten der Jugendverbandsarbeit noch einmal überarbeitet.
Ihr findet die Coronaschutzverordnung (jeweils aktuell) und die Anlage zur Hygiene und alle weiteren Details beim LSB hier: Wiederaufnahme Sportbetrieb.
Die Anlage zur Hygiene der Landesregierung ist bindend, bei dem Dokument der Sportjugend handelt es sich um Empfehlungen.
Unter dem gleichen Link gibt es etwas weiter unten in den FAQ´s einen Punkt "Wiederaufnahme Angebote Jugendverbandsarbeit im Sport". Dort sind die aktuellen Handlungsempfehlungen der Sportjugend NRW hinterlegt, ebenso umfangreiche FAQ´s zu allen Themen, die Jugendmaßnahmen betreffen können (Hygiene, rechtliche Grundlagen, Sonderurlaub oder Förderfragen).
Durch immer weitere Erlasslagen und geänderte Verordnungen (die nächste Verordnung könnte zum 15.06. Änderungen bringen) wird es leider nicht einfacher konkrete Handlungsempfehlungen zu finden. Wenn Ihr Angebote mit den Städten und Kommunen organisiert, gibt es auch hierüber Vorgaben, die Ihr beachten müsst und natürlich muss auch die Lage dort überprüft werden, wo die Veranstaltung stattfinden soll. Letztendlich entscheiden natürlich die Vereine für sich selber, was möglich ist und was nicht.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung, unsere Geschäftsstelle ist vormittags zwischen 09.00 - 12.00 telefonisch zu erreichen (0203-7381653), ansonsten per Email an unsere Jugendfachkraft Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.