Beendigung der Mitgliedschaft und Kündigungsfrist

Ein Ausscheiden kann nur zum Jahresende erfolgen, wobei die Kündigung der Mitgliedschaft bis spätestens zum 30. September schriftlich an die Geschäftsstelle des Kanu-Verbandes NRW eingereicht werden muss. Der Mitgliederausweis ist an den Verband zurückzugeben.