Teilsperrung der Ems für den Kanu- und Bootverkehr
Pressetext der Bezirksregierung Münster
Wegen einer Bundeswehrübung sperrt die Bezirksregierung Münster in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde ab dieser Woche einen Teilabschnitt der Ems im Bereich des Übungsgeländes Dorbaum. Für Kanus und allen anderen sich auf dem Wasser bewegenden Fahrzeuge sowie für die Badenutzung gilt die Sperrung vom 25. März bis zum 19. April. Hiervon ausgenommen sind Samstage und Sonntage sowie die in Nordrhein Westfalen geltenden gesetzlichen Feiertage.
Die Sperrung betrifft die Wasserfläche und den Uferbereich der Ems, Teilabschnitt Münster-Dorbaum, von der Ein- und Ausstiegstelle „MS1“ (Handorf –Dorbaum) bis „ST1“ (Schiffahrter Damm/ Alte Schiffahrt) sowie im Bereich der Kanuumtragemöglichkeit an der Friedenswegbrücke (Dorbaum Westbevern). Für die restlichen Abschnitte der Ems gelten die üblichen Regelungen zur Befahrung.
Einschub zur Erklärung MS1 bis ST1: Die Einschränkung beginnt bei der Kanueinsetzstelle Münster-Handorf (zu erreichen über Straßenkreuzung Lutzowstraße, Verth in Handorf), diese Einsetzstelle ist nicht im aktuellen Gewässerführer vermerkt, sie befindet sich zwischen der Mündung der Bever und der Aussichtsplatform bei km 16. Die Sperrung endet bei der öffentliche Ein- und Aussetzstelle für den Kanusport, Brücke K 45 Westerbevern bei Flusskilometer 10,8.
Die Bezirksregierung Münster warnt ausdrücklich davor, die Sperrung zu missachten, nach Angaben der Bundeswehr besteht durch das Übungsvorhaben für Unbeteiligte Lebensgefahr. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Brückensanierung an der Emmer zwischen Harzberg und Lügde
Die Stadt Lügde als Bauherr hat uns über eine Baumaßnahme an der Emmer an der Brücke „Im Uhlensen“ (ca. km 27, wegen geringer Relevanz ist die Brücke nicht im Flussführer beschrieben!) informiert.
Im Rahmen der Sanierung werden hilfsweise zusätzliche Stützpfeiler in das Flussbett gestellt. Die Durchfahrtsbreite beträgt lediglich 1m. Da in diesem Bereich weiträumig ein Uferbetretungsverbot gilt, ist das Umtragen nicht möglich bzw. nicht gestattet. Ein Unterfahren der Baustelle ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, weil während der Arbeiten Material in den Fluss fallen könnte.
Die Baumaßnahme beginnt Anfang November 2023. Das Ende ist für April/Mai 2024 geplant, anhängig von der Witterung. Sehr hohe Wasserstände und Frost wirken verlängernd auf die Ausführungszeit.
Und bitte immer an die Meldung einer Befahrung auf Emmer, Bega oder Werre denken: Bezirk 10 Befahrungen.