Neues Förderprogramm zur Sanierung unserer Kanuvereine (2)

Sportstättenförderung der Landesregierung

foto moderne sportsttten

Die Landesregierung stellt für den Zeitraum von 2019 bis 2022 die beachtliche Summe von 300 Millionen Euro zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Erweiterung sowie für den Umbau und den Ersatzneubau von Sportanlagen und Sportstätten zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Sportorganisationen, die Eigentümer Pächter oder Mieter sind, wobei das Vertragsverhältnis bei Verpachtung und Vermietung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens zehn Jahre Bestand haben muss. Die Bagatellgrenze für Fördermaßnahmen beträgt 10.000 €. Die Förderung kann bis zu neunzig Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Anträge sind an die Stadt- und Kreissportbünde bzw. über die Stadt- und Gemeindesportverbände zu richten. Ab sofort können formlos Anträge unter Benennung der Maßnahme und des Kostenvolumens eingereicht werden. Die Bünde werden ihre Sportvereine über den weiteren Ablauf des Antragsverfahrens informieren.

Wir können nur alle nordrhein-westfälischen Kanusportvereine aufrufen zu prüfen, inwieweit ihre Bootshäuser oder die dazugehörigen Sportanlagen vom Programm „Moderne Sportstätte 2022“ profitieren können und sich baldmöglichst an ihren Bund vor Ort zu wenden.

Viele weitere Details hat der LSB NRW zusammengetragen: So funktioniert das neue Förderprogramm.

Hier der Artikel aus der "Wir im Sport":

foto sportstttenfrderung

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