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Zwei Fördertöpfe für Vereine

Vereine können erneut finanzielle Fördermittel beantragen

Zur Förderung von Kooperationsprojekten der Vereine stehen auch in diesem Jahr wieder Mittel aus dem Landesprogramm „1000 x 1000 – Anerkennung für den Sportverein“ zur Verfügung. Des Weiteren bietet ein Aufruf der Landesregierung mit dem Titel „NRW hält zusammen...für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ die Möglichkeit, Mittel für Projekte zur Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in benachteiligten Quartieren zu beantragen.

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Foto: Canu-Touring-Wanne, 1. offiziellen Kanuaktionstag des Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Herne und Canu-Touring-Wanne

Mit dem Landesprogramm „1000 x 1000 – Anerkennung für den Sportverein“ wird das Engagement von Sportvereinen im Ganztag der Schulen und in Kindertageseinrichtungen gefördert. So können Vereine bei einer Kooperationsmaßnahme mit einer Kindertageseinrichtung oder mit einer Schule eine Förderung in Höhe von 1.000 € erhalten. Die Fördermittel dürfen eingesetzt werden für:
● Maßnahmen, die zur Ausgestaltung der Kooperationen Sportverein – Kindertageseinrichtung bzw. Sportverein – Ganztagsschule beitragen, wie z.B. Aktionen, Projekttage, Ferienangebote.
● Maßnahmen, die der Gewinnung, Qualifizierung und Fortbildung von Vereinsmitarbeitern/innen zur Durchführung der vielfältigen Angebote dienen.
● die Anschaffung von Bewegungs-, Spiel- und Sportgeräten, die zur Umsetzung von Kooperationsangeboten/-aktionen gebraucht werden.
Das Landesprogramm 2016 sieht darüber hinaus zusätzliche Mittel in Höhe von 250.000 € für die Schaffung inklusiver Angebote für Menschen mit und ohne Behinderungen in den Sportvereinen vor.
Anträge für beide Förderungen können ab sofort bei den jeweiligen Stadt- und Kreissportbünden eingereicht werden. Antragsfrist für die Bünde beim LSB ist der 15. Mai 2016. Es empfiehlt sich daher, die Anträge möglichst rechtzeitig davor bei den Bünden einzureichen. Bitte erfragt dort den jeweiligen Schlusstermin. Von den Geschäftsstellen der Bünde erhaltet ihr auch weitere Unterlagen und Informationen einschließlich der Antragsformulare.

Fördergelder für Sportprojekte in kommunalen Brennpunktvierteln

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Foto CT-Wanne, 1. offiziellen Kanuaktionstag des Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Herne und Canu-Touring-Wanne

Der Aufruf der Landesregierung „NRW hält zusammen...für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“ wendet sich zielgerichtet Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in benachteiligten städtischen Quartieren (Stadtteilen bzw. -bezirken) zu, um ihnen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und so Armut im weitesten Sinne präventiv und kurativ zu begegnen. Kern des Aufrufs ist die Finanzierung von Modellprojekten und -maßnahmen zur Verbesserung der Teilhabechancen. So können beispielsweise Projekte gefördert werden, die neue Formen der Ansprache sowie neue Methoden der Partizipation an sportlichen Aktivitäten entwickeln.


Gerade Sportangebote können einen wichtigen Beitrag zu stärkerer Teilhabe der Kinder und Jugendlichen am sozialen Leben leisten. Antragsberechtigt sind daher neben Gemeinden, Kreisen und Trägern der Freien Wohlfahrtspflege explizit auch Sportvereine in den in Frage kommenden Quartieren. Möglicherweise bietet dieses Förderprogramm auch Chancen, geplante Aktivitäten im und um das Programm „NRW bewegt seine KINDER“ zu verstärken. Fördergegenstand sind sowohl Personal-, Sach- als auch investive Kosten, wobei die Projekte einjährig (2016) als auch zweijährig angelegt (2016 und 2017) sein können. Die Mindestzuwendung beträgt 12.500€ und die Höchstgrenze 75.000€ pro Kalenderjahr, wobei jeweils ein zusätzlicher Eigenanteil zu beachten ist. Geplante Projekte bedürfen der Bestätigung durch die Stadt oder Gemeinde, in der das Projekt durchgeführt werden soll. Das Antragsformular sowie weitere Unterlagen und Informationen zum Aufruf stehen unter www.nrw-haelt-zusammen.nrw.de als Download zur Verfügung. Dort gibt es auch eine Übersicht über bisher ins Leben gerufene Projekte. Die Antragsfrist endet am 30. April 2016 für Projekte, deren Durchführungszeitraum in 2016 ausläuft, und am 30. Juni 2016 für Projekte mit Enddatum in 2017.

Sportvereinen, die sich in solche Projekte einbringen wollen und dazu mit ihren Kommunen bzw. auch weiteren Projektpartnern im Gespräch sind, wären wir sehr verbunden, wenn sie uns dies zum Zwecke des Erfahrungsaustausches kurz mitteilen würden (Email:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

Viele detaillierte Informationen sind in den folgenden Downloads zu finden:



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