Keine Angst vor persönlicher Haftung

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Keine Angst vor persönlicher Haftung
Haftung und Versicherungsschutz im Kanuverein

Am 16.09.2015 hat das Detmolder Landgericht eine gegen einen Fußball-Jugendtrainer verhängte Geldstrafe bestätigt. Dieser wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, da bei einem Hallenturnier in einem Nebenraum ein ungesichertes Tor umgefallen und einen Minderjährigen schwer verletzt hatte. Das Landgericht sah die Schuld des Trainers darin, dass er von den ungesicherten Toren im Nebenraum gewusst, es aber unterlassen hatte, entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Das Urteil hat auch bei ehrenamtlich Mitarbeitenden in Kanu-Vereinen für Unruhe gesorgt, ob und wie sie bei ihrer Tätigkeit erhöhten Haftungsrisiken ausgesetzt sind. Deshalb haben wir hier einige Informationen zusammengestellt. Eins sei jedoch vorweg gesagt, wer verantwortungsvoll mit seiner Funktion umgeht, kann auch in Zukunft seine Tätigkeit ohne Angst ausführen.

Haftung:
Zunächst ist anzumerken, dass bei einem Schadensfall gleichermaßen eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche Haftung nebeneinander in Betracht kommen können. Während für zivilrechtliche Schäden eine Haftpflichtversicherung aufkommen kann (dazu unten mehr), sind strafrechtliche Konsequenzen vom Betroffenen selbst zu tragen.

Grundsätzliche Informationen zum Haftungsrecht sind auf der Homepage des LSB NRW zu finden. Unter VIBSS - Haftung gibt es eine mehrere Artikel zum Thema Haftung und wie sie sich begründet. Es wird empfohlen, diesen kurzen Text zu lesen.

Wer für einen Kanu-Verein ehrenamtlich tätig wird, muss immer eine besondere Sorgfalt bei der Umsetzung der ihm übertragenen bzw. von ihm übernommenen Aufgaben beachten. Dieser Sorgfaltsmaßstab richtet sich immer nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls: Die Betreuung einer Gruppe erwachsener Mitglieder bringt deutlich weniger Verantwortung mit sich als etwas die Betreuung von Minderjährigen.

An dieser Stelle können natürlich keine einzelnen Beispiele aufgeführt werden, was wo und wie konkret unternommen werden muss. Der Landessportbund NRW hat dazu eine Broschüre mit dem Titel „Wie soll ich mich verhalten" erstellt, die 50 Fragen für Übungsleiter, Jugendleiter, Trainer und Betreuer enthält. Es wird empfohlen, auch diese Broschüre zu lesen, denn sie enthält viele Antworten auf Fragen, die auf den Kanusport übertragen werden können. Sie ist als über die Seite VIBSS - Versicherungen - wie soll ich mich verhalten? erhältlich.

Qualifizierungen:
Ganz wichtig ist, dass für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten qualifizierte Mitarbeitende herangezogen werden. Die Qualifikation ist nicht an den Besitz einer Lizenz gebunden – auch Mitarbeitende ohne Lizenz können, z. B. aufgrund ihrer umfangreichen speziellen Erfahrung, qualifiziert sein, bestimmte Aufgaben im Verein zu übernehmen. Besser ist es natürlich, eine Lizenz zu erwerben.

Die DKV-Fahrtenleiter-Lizenz z.B. umfasst besonders rechtliche Fragestellungen und bietet sich daher für jeden Mitarbeitenden in Kanu-Vereinen an, um sich die notwendigen Grundinformationen zu verschaffen. Ausbildungstermine können über die Kanuschule des KV NRW erfragt werden www.kanuschule-nrw.de. Noch besser ist es natürlich, wenn in jedem Kanu-Verein qualifizierte Trainer-C im Kanu-Freizeitsport oder Leistungssport tätig sind, die sich auch regelmäßig fortbilden. Einzelheiten dazu sind zu finden unter Wandersport Ausbildung Trainer-C-Freizeitsport / Fach-ÜL oder direkt bei der Kanuschule NRW, die alle unsere Qualifizierungen durchführt.
Für die Jugendabteilungen empfehlen wir die Ausbildung zum Übungsleiter*innen Kinder und Jugendliche bei unserer KanuJugend NRW, die alle zwei Jahre stattfindet und ebenfalls eine Lizenz der 1. Lizenzstufe ist.

Versicherungsschutz:

Sollte es einmal zu einem Schaden kommen, bietet die Versicherung des LSB einen umfassenden Schutz für die üblichen Tätigkeiten eines Kanu-Vereins. Im Rahmen der Mitgliedschaft im Kanu-Verband NRW sind alle Kanusportvereine mit ihren gemeldeten Mitgliedern über den Landessportbund NRW versichert. Seit dem 1. Januar 2020 ist der Landessportbund NRW (LSB NRW) Versicherungspartner der ARAG und Träger der Versicherung für die Sportvereine in NRW. Die Sportversicherung für die Vereine in NRW wird jetzt über den Landessportbund NRW abgewickelt. Bislang war dies Aufgabe der Sporthilfe NRW, die den Sportversicherungsvertrag mit der ARAG seinerzeit unterzeichnet hatte.

Weitere Infos zum Thema haben wir dauerhaft hier hinterlegt.

Der Versicherungsschutz gilt nur bei Vereinsmaßnahmen, z. B. beim vom Verein angesetzten Training oder bei der vom Verein beschlossenen Teilnahme an Wettkämpfen und Freizeitsportveranstaltungen. Selbstverständlich sind Vereinsmitglieder auch bei den vom Verein angesetzten und ausgeschriebenen Vereinswanderfahrten versichert. Wichtig ist, dass die Ankündigung vor Veranstaltungsbeginn über einen offiziellen Kommunikationskanal des Vereines wie z.B. Mail, Homepage, App, Newsletter oder soziale Medien etc. kommuniziert wird. Weiterhin kann die Ankündigung bzw. Ansetzung durch eine/n offizielle/n Vertreter*innen des Vereins wie z.B. Vorstand, Präsidium, Sportwart, Trainer*in, Betreuer*in in schriftlicher Form erfolgen. Die Einzelsportausübung ohne Ansetzung durch den Verein ist lediglich und ausschließlich auf sogenannten „Hausgewässern“ also Gewässern in direkter Umgebung des Vereins mit regelmäßiger Nutzung durch den Verein versichert.

Keinen Versicherungsschutz gewährt die Sportversicherung bei privater Sportausübung. Ohne Festsetzung vom Verein durchgeführte Kanufahrten, bei Tagestouren auf Gewässern der Region oder bei Urlaubsfahrten, die Mitglieder eigenständig oder nach Verabredung untereinander durchführen, gelten nicht als versicherte Vereinsmaßnahmen. Die Eintragung ins Vereinsfahrtenbuch und ins persönliche Fahrtenbuch reichen nicht, um Versicherungsschutz zu erhalten.

Im Rahmen einer Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, dass der Verein alle Kanuaktivitäten seiner Mitglieder, auch die privaten, im Rahmen einer Unfallversicherung absichert. Innerhalb eines Rahmenabkommens zwischen dem Deutschen Kanu-Verband und der Schweizer Nationalversicherung wird eine spezielle Kanu-Unfallversicherung für unsere Mitgliedsvereine über die Versicherungsagentur Kuhlmann in Bremen angeboten. (Kosten je Vereinsmitglied 1,44 €, Stand 2015)

Informationen rund um das Thema Versicherungen bietet der DKV Ratgeber Versicherungen, der kostenlos als Download über diese Seite erhältlich ist: DKV Service

Zum Schluss:
Wer seine Aufgaben im Kanu-Verein mit gesundem Menschenverstand wahrnimmt und sich immer kritisch hinterfragt, ob er auch alles Notwendige unternommen hat, muss sich keine Sorgen um eine zivil- oder strafrechtliche Haftung machen. Gleichgültigkeit oder Leichtsinn sollten im Ehrenamt aber Fremdwörter sein.