KJP-Zuschuss wurde erneut erhöht und lässt nun den Höchstfördersatz zu

Liebe Ausrichter von Jugenderholungs- und Freizeitmaßnahmen,

durch zusätzliche Gelder der Landesregierung, die uns von der Sportjugend NRW des LSB zur Verfügung gestellt werden, können wir den Zuschusssatz ab sofort auf die zulässige Höchstsumme von 20,00 Euro pro Tag und Teilnehmer je Maßnahme für alle anheben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Teilnehmergebühr vor Beginn der Maßnahme und in der Ausschreibung anzupassen ist.