Empfehlungen zum Umgang mit dem Corona-Virus

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Immer aktuelle Themen rund um die Corona-Pandemie findet Ihr auf unserer Startseite unter #Corona-Virus. Dort halten wir Euch auf dem Laufenden, was es zu beachten gilt.

 

Aktuelles vom 20.04.2020

Das Land NRW hat eine neue Verordnung mit Wirkung heute verabschiedet. Einzelne Einschränkungen sind in geringem Maße zurückgenommen worden. Die teilweise neue Regelungen betreffen aber in keinster Weise das bisher geltende Kontaktverbot oder den generellen Sportbetrieb. Dieser sowie alle Zusammenkünfte in Sportvereinen bleiben leider verboten.
Die Verordnung gilt zunächst bis zum 03. Mai 2020 und ist hier nachzulesen.
Unseren gesamten Artikel könnt Ihr hier nachlesen: Verordnung Land NRW ab 20.04.

 

Aktuelles vom 16.03.2020 - 12.00 Uhr

Aktualisierung der Handlungsempfehlungen zum Corona-Virus

Neue Erlasslage gilt zunächst bis zum 19.04.2020
Aufgrund der aktualisierten Erlasslage durch die NRW-Landesregierung zum Sportbetrieb müssen wir unsere Empfehlungen vom 13. März 2020 zum Umgang mit dem Corona-Virus korrigieren. Nicht nur alle Veranstaltungen, Wettkämpfe, Lehrgänge und Ausbildungen müssen abgesagt werden, auch der Trainingsbetrieb und alle anderen Zusammenkünfte im Verein bzw. im Verband werden untersagt. Betroffen ist nicht allein das Training in geschlossenen Räumen, sondern auch das Wassertraining ist komplett abzusetzen.
Auch unsere Trainingszentren in Hohenlimburg, Duisburg und Essen sind seit dem Wochenende geschlossen, so dass selbst unsere Kadersportler hier nicht mehr trainieren dürfen.
Wir bitten alle Vereine, den oben zitierten Erlass der Landesregierung zu beachten. Nachzulesen ist er hier: Pressemitteilung Landesregierung NRW.
Neu eingerichtet hat die Landesregierung eine eigene Homepage zum Corona-Virus in NRW: www.land.nrw.de.

13.03.2020
Eine Reihe von Kanusportveranstaltungen in NRW wurde bereits in den vergangenen Tagen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus abgesagt. Die Entscheidung darüber wurde zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten unter Beachtung der Vorgaben der zuständigen Behörden vor Ort vom jeweiligen Ausrichter getroffen.
Unsere Dachorganisationen LSB und DOSB geben regelmäßig die Empfehlungen bzw. Erlasse von Landes- und Bundesregierung sowie vom Robert-Koch-Institut weiter, die unter den nachfolgenden Links nachzulesen sind:
LSB NRW

DOSB
Robert-Koch-Institut.

Dazu hat der LSB nun relevante FAQ´s zum Thema zusammengestellt. Sie geben Antworten auf die wichtigsten Fragen der Vereine: VIBSS - Coronavirus.
Aktuell ist am 19.03. nun die FAQ-Liste zum Thema "Kurzarbeit - insbesondere im Sportverein" hinzugekommen: FAQ´s Kurzarbeit.


Das Präsidium des Deutschen Kanu-Verbandes hat heute unter Beachtung der aktuellen Entwicklungen nachfolgende konkrete Empfehlungen für den Kanusport veröffentlicht. Diesen Empfehlungen schließt sich der Kanu-Verband NRW uneingeschränkt an. Wir bitten unsere Mitgliedsvereine, unsere Bezirke und Fachsparten unter Beachtung der behördlichen Vorgaben vor Ort diesen Empfehlungen zu folgen.

Empfehlungen des DKV-Präsidiums vom 13.03.2020

1. Wir empfehlen allen Vereinen, vorläufig bis einschließlich Ostern den  Wettkampfbetrieb einzustellen. Darunter fallen alle geplanten Regatten auf  Vereinsebene, Athletik- oder andere Wettkämpfe in Vereinen oder auf Landes- und Bundesebene.

2. Wir empfehlen, alle geplanten Gemeinschaftsfahrten oder Unternehmungen zunächst bis einschließlich Ostermontag (13. April) abzusagen.

3. Wir empfehlen, die Gremienarbeit auf Vereinsebene, Landesebene und Bundesebene insofern vorerst bis Ostermontag einzustellen, dass keine Präsenzveranstaltungen, Vorstandssitzungen oder ähnliche Gremiensitzungen abgehalten werden. Stattdessen soll ein notwendiger Austausch ausschließlich im Rahmen von Telefonkonferenzen oder Onlinekonferenzen erfolgen.

4. Wir empfehlen allen Vereinen, zunächst bis einschließlich Ostermontag auf Trainingseinheiten in geschlossenen Räumen auf engem Raum zu verzichten. Dies betrifft insbesondere Training in Krafträumen und Turnhallen. Training sollte ausschließlich im Freien in kleinen Gruppen unter Verzicht auf  Körperkontakt erfolgen. Hier bitte die neuen Handlungsempfehlungen (oben) beachten.

5. Wir empfehlen allen Vereinen, vorerst keine Trainingslager im Ausland durchzuführen und von Gemeinschaftsfahrten ins Ausland abzusehen.

6. Wir empfehlen unseren Vereinen folgende Hygienemaßnahmen:

Der DKV empfiehlt die Einhaltung folgender Hygienemaßnahmen in unseren Bootshäusern zu gewährleisten:
• Aushang der Infobögen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) zur hygienischen Händewaschung an allen Handwaschplätzen (Details auf der BzgA-Website: www.infektionsschutz.de)
• Durchgehende Sicherstellung der Nachfüllung von Seifenspendern und Einmalhandtüchern an allen Handwaschplätzen
• Bereitstellung von Handdesinfektionsmittelspendern an zentralen Punkten sowie an Handwaschplätzen (unter strikter Beachtung von Brandschutz- und Fluchtwegauflagen)
• Durchgehende Sicherstellung und Intensivierung der Flächen- und Raumreinigung (insbesondere alle Handkontaktpunkte wie Türklinken)
• Ggf. durchgehende Sicherstellung der maschinellen Aufbereitung von Mehrweggeschirr (insbesondere Trinkbehältern), ansonsten wird Einweggeschirr empfohlen
• Verzicht auf den Verkauf offener Getränke
• Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Bootshauses