Befahrungsregelungen

In die Liste der Befahrungsregelungen wurden neben behördlicherseits angeordneten Regelungen auch die freiwilligen Selbstbeschränkungsmaßnahmen aufgenommen.

Durch Verhandlungen mit Naturschutzbehörden konnten zahlreiche Ausnahmegenehmigungen durch den DKV und seine Landeskanuverbände und angeschlossen Vereine und Mitglieder erreicht werden. 

Alle Kanut*innen werden um genaue Beachtung und um vorbildliches Verhalten in der Natur gebeten, um selbst keinen Anlass für weitere Sperrungen zu bieten.

Der Deutsche Kanu-Verband (DKV) stellt diese Suchmaske bereit, damit Kanut*innen immer aktuell, schnell und unkompliziert auf die Befahrungsregelungen der deutschen Gewässer zugreifen können. Dazu einfach das gesuchte Gewässer in die Suchleiste eintragen. 

Hinweis: Hier ist zunächst NRW voreingestellt, es kann auch Deutschlandweit oder in anderen Bundesländern gesucht werden.

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Feedback zu den Befahrungsregelungen

In der oben gezeigten Abfrage können die Gewässer nach Bundesland oder international nach dem entsprechenden Land sowie nach dem Gewässernamen gefiltert werden. 

Der gezeigte Datenstand geht auch in die canua App und in die Gewässerführer ein, er taucht ebenfalls im eFB (elektronisches Fahrtenbuch) des DKV auf. Mit der jetzigen Lösung werden die früher an verschiedenen Stellen gepflegten Daten in einer zentralen Datenbank zusammengeführt und von allen Anwendungen genutzt. Für die Pflege ist das „Team Umwelt“ zuständig, welches die geänderten Informationen über bestehende Regelungen und die neuen Befahrungsregelungen in die Datenbank einpflegt.

Der Deutsche Kanu-Verband bittet weiter um Feedback. Korrekturen und Ergänzungen bitte an team.umwelt@deutscherkanuverband.de senden! Auch die NRW Meldungen bitte hierhin melden, sie landen dann automatisch auf unserer Geschäftsstelle und können umgehend beabeitet werden.
Mehr Details sind beim Deutschen Kanu-Verband unter Freizeitsport - Gewässerinfo zu finden, dort gibt es auch ein Kontaktformular.

Über die Befahrungsregeln in Deutschland:
In Deutschland sowie auch im Ausland gelten an einigen Flüssen, Bächen und Seen sowie an den Küsten bestimmte Einschränkungen für Paddler. Sie sollen das Gewässer sowie die Pflanzen und Tiere in ihnen oder in der Umgebung schützen. Befahrungsregelungen dienen bei größeren Wasserstraßen auch zur Erhöhung der Sicherheit aller Wassersportler.
In die Liste der Befahrungsregelungen wurden neben behördlicherseits angeordneten Regelungen auch die freiwilligen Selbstbeschränkungsmaßnahmen aufgenommen.
Durch Verhandlungen mit Naturschutzbehörden konnten an vielen Stellen zu weit gehende Einschränkungen vermieden werden und zahlreiche Ausnahmeregelungen durch den DKV und seine Landeskanuverbände erreicht werden. Alle Wasserwanderer werden um genaue Beachtung und um vorbildliches Verhalten in der Natur gebeten, um selbst keinen Anlass für weitere Sperrungen zu bieten.