Was sind KJFP-Mittel?

KJFP-Mittel stammen aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW und dienen der Unterstützung von Maßnahmen der Jugendarbeit in Sportvereinen.
Die KanuJugend NRW ist berechtigt, diese Fördergelder an ihre Bezirke und Vereine weiterzuleiten. Gefördert werden Maßnahmen, die nicht voranggig im Leistungssport / Wettkampfwesen stattfinden.
Unsere Ansprechpartnerinnen zum Thema:
Christiane Becker, christiane.becker@kanu-nrw.de, 0203-7381652
Sandra Scholzen, sandra.scholzen@kanu-nrw.de, 0203-7381654 (allgemeine Infos)

KJFP-Mittel stammen aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW und dienen der Unterstützung von Maßnahmen der Jugendarbeit in Sportvereinen.
Die KanuJugend NRW ist berechtigt, diese Fördergelder an ihre Bezirke und Vereine weiterzuleiten. Gefördert werden Maßnahmen, die nicht voranggig im Leistungssport / Wettkampfwesen stattfinden.
Unsere Ansprechpartnerinnen zum Thema:
Christiane Becker, christiane.becker@kanu-nrw.de, 0203-7381652
Sandra Scholzen, sandra.scholzen@kanu-nrw.de, 0203-7381654 (allgemeine Infos)
So klappt es mit der Förderung
📝 Anmeldung der Maßnahme
Frist: Bis 20. November des Vorjahres
Einzureichen: Anmeldebogen + Kostenrahmen an die Geschäftsstelle
Anmeldegebühr: 30 € (erstattbar bei Abrechnung, sonst Verwaltungskosten)
Zahlung bis 31. Januar des Durchführungsjahres
👥 Voraussetzungen
Teilnehmerzahl: Mindestens 7 Jugendliche (ohne Leitung/Betreuung)
Alter:6 bis unter 21 Jahre
Dauer:
Jugenderholung: 5–21 Tage (inkl. An-/Abreisetag)
Freizeit: 1–4 Tage (inkl. An-/Abreisetag)
Führungszeugnisse: Erweitertes Führungszeugnis für alle Betreuer erforderlich
Hinweise dazu hier
📦 Abrechnung – spätestens 4 Wochen nach Maßnahme
Einzureichende Unterlagen:
- Ausschreibung/Einladung mit Eigenanteil
- Deckblatt zur Maßnahme
- Teilnehmerliste (vollständig, korrekt, mit Unterschrift)
- Erhebungsbogen für den Wirksamkeitsdialog
- Belege im Original:
- Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten
- Selbstverpflegung: Kassenzettel mit Unterschrift
- Barzahlungen: Quittungen
- Geldfluss: Kontoauszüge oder Quittungen
- Nachweis über Vorschuss-/Abrechnungszahlungen
Adresse:
KanuJugend im Kanu-Verband NRW
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
📣 Tipp für Vereine
Die Beantragung von KJFP-Mitteln lohnt sich!
Die KanuJugend NRW unterstützt euch bei der Planung und Abrechnung – nutzt die Fördermöglichkeiten für eure Jugendarbeit!
📣 Extra-Tipp für alle KiK-Vereine
Momentan gibt es, solange die Höchstgrenze der KJFP-Mittel nicht erreicht ist, eine Extraförderung von 3 Euro pro Tag und Teilnehmer*in für eure Maßnahmen. Hier geht es zu den Infos rund um das KiK-Zertifikat.