Das Wandersportabzeichen für Schüler*innen und Jugendliche

Auch im Freizeitsport macht es Spaß sich zu messen und fleißig Kilometer zu sammeln

Fahrtenbuch für Schüler und Jugend des Deutschen Kanu-Verbandes mit Feldern für Einträge und persönlichen Daten.

Leitfaden zur Verleihung der Schüler- und Jugendwandersportabzeichen

Was müsst ihr wissen, wenn die Kinder und Jugendlichen in eurem Verein am Wandersportabzeichen teilnehmen

Für die Beantragung der Schüler*innen- und Jugend- Wandersportabzeichen sind ein paar Regeln einzuhalten, die wir hier kurz erläutern: 
Gemäß den Bestimmungen zu den Schüler*innen-/Jugend-Wandersportabzeichen werden die Bronze- und Silberabzeichen von den Jugendvertreter*innen der Landeskanujugenden verliehen. Das sind in NRW die Bezirksjugendwarte. Hierzu sind die Fahrtenbücher von dem/der Vereinsjugendwart*in (ersatzweise auch Wanderwart*in) zu bestätigen und an ihre/n Bezirksjugendwart*in zu senden. Werden die Fahrtenbücher im eFB geführt, müssen im eFB die entsprechenden Anträge gestellt werden. Eine Bestätigung durch den Verein und den Bezirk ist erforderlich. 

Die genauen Bedingungen für die Erfüllung der Wandersportabzeichen erfahrt ihr in der Wandersportordnung des DKV. Die aktuelle Fassung findet ihr unter: https://www.kanu.de/SERVICE/Downloads/Freizeitsport

Unsere Beauftragte für den Wandersport in der KanuJugend ist Ellen Löbbecke Tel: 0211-704060 E-Mail: wandersport-jugend@kanu-nrw.de. Bitte wendet euch bei allen Fragen gerne direkt an sie.

Zwei goldene Abzeichen auf einem hellen Tisch, eines mit einem Boot und das andere mit einem Paddel.

Goldabzeichen 

Werden Anträge auf Goldabzeichen gestellt, ist zusätzlich zu den Fahrtenbüchern und den je nach Alter erforderlichen Nachweisen ein schriftlicher Antrag nach Vordruck einzureichen. Der Antrag ist vom Jugendlichen selbst zu unterschreiben. Die dort gemachten Angaben müssen von dem/der Jugendwart*in (Wanderwart) des Vereins mit Unterschrift und Stempel bestätigt werden. Das vollständige Ausfüllen aller vorgegebenen Felder ist unbedingt notwendig.
Die Goldanträge sind von den Bezirksjugendwarten durch Mitzeichnung zu bestätigen und bis zum 1. November eines jeden Jahres an die Beauftragte Wandersport-Jugend der KanuJugend NRW weiterzuleiten. Die unterschriebenen und gestempelten Anträge können auch gescannt und als PDF per mail eingereicht werden. Die Fahrtenbücher und sonstigen Nachweise werden nicht eingereicht, können jedoch im Zweifelfall angefordert werden.

Werden die Fahrtenbücher im eFB geführt, ist kein gesonderter schriftlicher Antrag erforderlich. Hier reicht der Hinweis, bei welchem Verein Goldanträge vorliegen. Die Beauftragte Ellen Löbbecke prüft die eingegangenen Unterlagen und sendet sie an die Deutsche Kanujugend weiter. Nach Genehmigung und Verleihung durch den DKV, werden die Urkunden und Nadeln über den/die Beauftragte wieder in die Bezirke versandt.

Hinweis an die Bezirksjugendwarte: Bitte zusätzlich die Bezirksstatistik über die Verleihung aller Schüler*innen-/Jugendabzeichen im Bezirk mitsenden. 

Achtung: sollten sehr alte Fahrtenbücher verwendet werden, bitte an die Datenschutzerklärung denken.