Häufig gestellte Fragen
Der Kanu-Verband NRW ist Mitglied beim DKV. Mit einer Mitgliedschaft beim Kanu-Verband NRW sind die Einzelmitglieder automatisch auch DKV-Mitglieder (als sog. Anschlussmitglieder).
Der Kanu-Verband NRW hat für seine Einzelmitglieder eine seperate Gruppen-Unfallversicherung abgeschlossen.
Die Versicherungsleistungen für die Gruppen-Unfallversicherung für Einzelmitglieder sind am einfachsten im folgenden Download einzusehen:
Der Beitrag für die Einzelmitgliedschaft ist ein Jahresbeitrag. Es sind keine Reduzierungen möglich, da die an die Verbände DKV, LSB und Versicherung abzutretenden Beiträge ebenfalls als Jahresbeiträge fälig sind.
Der Beitrag für die Einzelmitgliedschaft ist unabhängig von dem Beitrag einer Vereinsmitgliedschaft. Der Beitrag für die Vereinsmitgliedschaft wird vom Verein erhoben und verabschiedet. Die Beiträge können nicht gegeneinander verrechnet werden.
Man kann sowohl Einzelmitglied sein als auch Vereinsmitglied. Dies ist ggf. sogar empfehlenswert, da bei individuell organisierten Fahrten meist der Versicherungsschutz der ARAG Sportversicherung, die im Vereinsbeitrag geleistet wird entfält. Die Kündigung der Einzelmitgliedschaft muss fristgerecht gegenüber dem Kanu-Verband NRW erfolgen wohin gegen die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft gegenüber dem Verein erfolgen muss.
Das Präsidium des KV NRW Angebot hat sich dazu entschlossen das Mitgliedsangebot zu erneueren und an die aktuellen Bedürfnisse der Mitglieder anzupassen. Damit möchte der Verband seinen Mitgliedern langfristig ein attraktives und zeitgemäßes Servicepaket anbieten. Dies hat zur Folge, dass das Jahres-Abo der DKV-Verbandszeitschrift KANUSPORT ab dem 01.01.2026 nicht mehr Bestandteil der Mitgliedschaft ist. Als neue Leistungsbestandteile sind u.a. ein "digitaler Mitgliedsausweis" (voraussichtlich ab Januar 2026 über die KV NRW APP) ebenso wie Sonderkonditionen bei den Kanu-Fachhändlern LETTMANN & Sport Schröer erhältlich.
Ja, auch als Einzelmitglied können Sie Ihr Fahrtenbuch führen und die Abzeichen des Wanderfahrerwettbewerbs erlangen. Anstelle des Vereinswanderwartes ist immer der Einzelmitgliederobmann Wolfgang Werner der Ansprechpartner, dort muss das Fahrtenbuch jeweils bis zum 06. Oktober eines jeden Jahres eingereicht werden. Er ist auch für das eFB zuständig und erhält dort die Info zur Prüfung: Wolfgang Werner, Krumbeckstr. 13, 42553 Velbert, Email: em-obmann-nrw@gmx.de, Tel: 02053 50679, Handy: 0160/5458755.
Eine Beendigung der Einzelmitgliedschaft ist nur zum Jahresende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens am 30. September eines Jahres auf der Geschäftsstelle des Kanu-Verband NRW vorliegen. Der Mitgliederausweis ist zurückzugeben.
Wichtig: Auf Grund der Änderung der Leistungsinhalte der Einzelmitgliedschaft zum 01.01.2026 besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum 01.03.2026.

