Mitgliedschaft

Vorteile der Mitgliedschaft im Kanu-Verband NRW e.V. für Vereine

Als Kanuverein oder Kanuabteilung eines Mehrspartenvereins im Land Nordrhein-Westfalen bietet der Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e.V. seinen Mitgliedern zahlreiche Vorteile & Serviceleistungen an. Mitglieder können zudem gleichzeitig Vorteile im Verbundsystem des organisierten Sports sowohl seitens des Landessportbundes NRW e.V. (LSB NRW), als auch auch des Bundesfachverbandes dem Deutschen Kanu-Verband e.V. (DKV) nutzen. 

Nachstehende Übersicht gibt ihnen einen Überblick über die Vorteile und Leistungen einer Mitgliedschaft im Kanu-Verband NRW e.V.: 

 

Vorteile für Vereine:

  • Umfangreiche Serviceleistungen vom Kanu-Verband NRW e.V. bzw. dem Landdessportbund NRW  zu wichtigen vereinsspezifischen Fragestellungen wie z.B. Vereinsführung, Mitgliedergewinnung, Jugendprogramme, Förderung von ehrenamtlicher Mitarbeit, Vermarktung oder Sponsoring etc.
  • Über den ARAG Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes NRW genießen Vereinsvorstand & Vereinsmitglieder einen umfangreichen Versicherungsschutz u.a. im Bereich der Unfall- und Haftpflicht- und Krankenversicherung im Rahmen der Vereinsaktivitäten.
  • Beantragung von  finanziellen Zuschüssen (z.B. Übungsleiterzuschuss, Sportgeräte Zuschuss, Zuschüsse für Ferien- Jugendmaßnahmen u.v.m.) über Landes- Kreis- oder Stadtsportbund, sowie den Kanu-Verband NRW e.V.
  • Vielfältiges Angebot von Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für Mitglieder in den Bereichen Leistungs-und Freizeitsport, sowie Sicherheit und Ökologie mit speziellen Konditionen für Mitglieder.
  • Organisiertes Wettkampfsportsystem in NRW mit Anbindung an das nationale & internationale Wettkampfsystem (Deutscher Kanu-Verband e.V. & International Canoe Federation / ICF) inkl. Wettkampfordnung, Kampfrichterwesen und Kaderstruktur.
  • Vereinfachter Zugang zu kommunalen Sportstätten wie z.B. Gewässer, Schwimmhallen etc.

Vorteile für Vereinsmitglieder 

Die Mitglieder eures Vereins… 

…sind bundesweit als Gast in etwa 800 Bootshäusern und rund 280 DKV-Kanu-Stationen willkommen – und das natürlich zu Vorzugspreisen gegenüber Nichtmitgliedern.

… erhalten weitgehende Ermäßigungen auf den DKV-Campingplätzen oder entsprechenden Einrichtungen der Landesverbände.

…können an rund 1.500 DKV-Veranstaltungen teilnehmen.

… erhalten wichtige aktuelle kanuspezifische Gewässerinformation wie z.B. Online-Pegeldienst NRW, DKV-Gewässerdatenbank, Canua App & Befahrungsregelungen etc.

…genießen Sonderregelungen für DKV-Mitglieder in Naturschutzgebieten.

…erhalten regelmäßig Newsletter z.B. DKV Newsletter und sind damit zeitnah über wichtige Entwicklungen im Kanusport informiert.

…erhalten günstige Mitgliedskonditionen beim Erwerb von Kanuliteratur wie z.B. Flussführern, Flusskarten, oder Bekleidung über die DKV-Wirtschafts- und Verlags-GmbH.

Infos zur Mitgliedschaft im KANU-VERBAND NRW e.V. für Vereine

Mitgliederbestandserhebung im Online-Verfahren 

Der Landessportbund NRW informiert alle Sportvereine jeweils im Herbst, dass die Mitgliederzahlen in der Zeit vom 12. Dezember bis zum 28. Februar im Online-Verfahren an den LSB zu melden sind. Die Erfassung der Mitglieder erfolgt jahrgangsweise und nach Geschlecht. Eine Meldung der Mitgliederzahlen in Papierform ist nicht möglich.

Die entsprechende Meldung beim LSB findet über die Bestandserhebung statt.

Verbandsbeiträge - Beitragsrechnung 

Der Mitgliedsbeitrag an den Landes- und Bundesverband (KV NRW & DKV) beträgt aktuell (Stand 01.01.2025) im Kalenderjahr:

Für Kinder bis zu 6 Jahren 0,50 €
Für Schüler von 7 bis 14 Jahren 4,40 €
Für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren 8,00 €
Für Mitglieder über 18 Jahre 20,50 €

Wir bitten unsere Vereine, uns eine Abbuchungsvollmacht zu erteilen, damit die in unserer Satzung festgeschriebenen Zahlungstermine 1. Februar / 1. April / 1. Juli eingehalten werden können.

Der Kanu-Verband NRW versendet im Januar an alle Vereine die Beitragsrechnung mit den DKV-Beitragsmarken auf der Basis der Mitgliederzahlen, die dem Landessportbund NRW im Vorjahr vom Verein gemeldet worden sind. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle Vereine bereits zum Jahresanfang ihre DKV-Beitragsmarken sowie die Beitragsrechnungen vorliegen haben.

Der LSB NRW berechnet pro Vereinsmitglied jährlich 1,952 Euro (Stand Mai 2024) an Versicherungsprämie inkl. Gebühren für GEMA und Berufsgenossenschaft. Darüber erhalten die Vereine eine gesonderte Rechnung vom LSB. Alles zur Aufschlüsselung und detaillierte Informationen zur Sportversicherung gibt es unter Versicherungsschutz für Vereine.

DKV-Mitgliedsausweise und Beitragsmarken

Die DKV-Mitgliedsausweise für die Vereinsmitglieder werden vom zuständigen Bezirk ausgestellt. Die Jahresbeitragsmarken für den Ausweis erhält der Verein mit der Beitragsrechnung jeweils am Jahresanfang vom KV NRW.

Beitritt als Verein in den Kanu-Verband NRW 

Die Aufnahme eines Vereins erfolgt aufgrund eines formlosen, schriftlichen Antrags, der den Namen des Vereins und seines Vorsitzenden nennt. Folgende Unterlagen werden in Kopie zusätzlich benötigt:

  • Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Vereins (Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid)
  • Vereinssatzung, in der die Förderung des Sports festgeschrieben sein muss
  • Vereinsregisterauszug vom zuständigen Amtsgericht
  • Anzahl, Alter und Geschlecht der Vereinsmitglieder des Vereins.
  • Die Satzung des Kanu-Verband NRW verlangt die Mitgliedschaft seiner Mitgliedsvereine im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund. Daher benötigen wir einen Nachweis der Mitgliedschaft oder die Vorlage des Aufnahmeantrags an den zuständigen Stadt- oder Kreissportbund.

Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an:

Kanu-Verband NRW e.V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg

Nach Vorlage aller wird die Aufnahme des Vereins in den Verband schriftlich bestätigt. Darin wird auch die Zuordnung des Vereins zu einem der neun Bezirke im KV NRW festgelegt.

Der Kanu-Verband NRW meldet dann den neuen Verein dem Deutschen Kanu-Verband (DKV) und dem Landessportbund NRW (LSB NRW). 

Der LSB vergibt eine vorläufige Vereinskennziffer. Gleichzeitig erhält der Verein ein Schreiben vom LSB NRW mit dem Formular zur Bestätigung der Mitgliedschaft durch den KSB/SSB. Sobald der Verein hier Mitglied geworden ist, wird die Mitgliedschaft beim LSB bestätigt und die vorläufige Vereinskennziffer wird zur endgültigen Vereinskennziffer.

Beendigung der Mitgliedschaft und Kündigungsfrist 

Die Mitgliedschaft eines Vereins endet durch Austritt, Auflösung, Insolvenz oder Ausschluss. Der Austritt ist durch einen eingeschriebenen Brief an die Geschäftsstelle des Kanu-Verbandes NRW zu erklären. Er kann nur mit Ablauf eines Geschäftsjahres erfolgen. Die Austrittserklärung muss spätestens bis zum 15. November eingegangen sein.