Quaggamuschel: Neue Regelungen für den Kanusport ab 2026

SET-Regel verbindlich für Kajak, Kanu und SUP auf Ruhr Stauseen

Die Quaggamuschel ist eine invasive Art, die sich in mehreren Talsperren des Ruhrverbands stark ausgebreitet hat. Sie verändert das ökologische Gleichgewicht, entzieht heimischen Arten die Nahrungsgrundlage und verursacht erhebliche Probleme für die Wasserversorgung.

Mit der neuen Freizeitordnung des Ruhrverbands, gültig ab dem 01.01.2026, wurden verbindliche Maßnahmen eingeführt, um die weitere Verbreitung zu verhindern. Für den Kanusport (Kajak, Kanadier und SUP) gilt dabei ausschließlich die sogenannte: SET-Regel

Wo ist die SET-Regel verbindlich?

Die SET-Regel ist gemäß Kapitel 10.3 der Freizeitordnung verbindlich für die Nutzung der folgenden Talsperren des Ruhrverbands:

  • Biggetalsperre
  • Listertalsperre
  • Hennetalsperre (Achtung Sonderregelung, s.u.)
  • Möhnetalsperre
  • Sorpetalsperre

Sie gilt für sämtliches Freizeitequipment und ist insbesondere vor jedem Gewässerwechsel verpflichtend einzuhalten.

Das bedeutet: Wer mit seinem Kajak, Kanu oder SUP zwischen Gewässern wechselt – unabhängig davon, ob es sich um Ruhrverbands-Talsperren oder andere Gewässer handelt – muss zuvor die SET-Regel vollständig umsetzen.

Für wen gilt die SET-Regel?

Die Regel betrifft ausdrücklich:

  • Kajaks
  • Kanadier
  • Stand-Up-Paddle-Boards
  • Schlauchboote
  • Bellyboote
  • Paddel
  • Schwimmwesten
  • Neoprenanzüge
  • Schuhe
  • Packsäcke und weiteres Zubehör

Kurz gesagt: das gesamte Wassersport-Equipment im Kanusport.

SET steht für:

S – Sauber machen

  • Boot und gesamte Ausrüstung gründlich reinigen.
  • Schlamm, Pflanzenreste und sichtbare Muscheln vollständig entfernen.

E – Entleeren

  • Sämtliche Hohlräume vollständig vom Wasser befreien.
  • Restwasser aus Boot, Packsäcken, Schuhen oder Schwimmwesten ablaufen lassen.

T – Trocknen

  • Boot und Ausrüstung vollständig trocknen lassen, bevor ein anderes Gewässer genutzt wird.
  • Nur vollständig trockenes Equipment darf erneut eingesetzt werden.

Besondere Regelung an der Hennetalsperre

An der Hennetalsperre gelten zusätzlich verschärfte Bestimmungen:

  • Die Nutzung eigener Kajaks, Kanus oder SUPs ist dort untersagt.
  • Erlaubt sind ausschließlich stationär vor Ort verbleibende oder gemietete Geräte.
  • Ein Gewässerwechsel während der Saison ist nicht zulässig.

Hier gelten also zusätzliche Einschränkungen über die SET-Regel hinaus.

Die SET Regelungen gelten in ähnlicher Form auf vielen Gewässern im In- und Ausland. Sie sollten für Touren auf wechselnden Gewässern für problembewusste Wassersportler*innen aber auch zur freiwilligen Regel werden. Denn auch der Wassersport-Tourismus trägt potentiell leider stark zur schnellen Ausbreitung invasiver Arten wie z.B. Krebspest, Salamanderpilz, Wasser-Hyazinthen, etc. bei. 

Konsequenzen bei Verstößen

Die Reinigung nach der SET-Regel ist verbindlich vorgeschrieben. Bei Verstößen gegen die Regelungen zur Verhinderung invasiver Arten sieht die Freizeitordnung ein Bearbeitungsentgelt von mindestens 350 Euro vor. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zu einem saisonalen oder dauerhaften Ausschluss von den Talsperren führen.

Weitere Informationen auf der Seite des RUHRVERBANDS: Die Quaggamuschel: Eine ernste Bedrohung für unsere Talsperren

Verantwortung im Kanusport

Die SET-Regel ist ein zentraler Baustein zum Schutz der Ruhr-Talsperren.
Mit einer konsequenten Umsetzung sichern wir:

  • die biologische Vielfalt
  • die Trinkwasserversorgung
  • die langfristige Nutzung der Gewässer für den Paddelsport

Sauber paddeln heißt Gewässer schützen.

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