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Fahrten auf der Lippe im Raum Recklinghausen müssen angemeldet werden

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Kanutouren im Naturschutzgebiet Lippeauen

Aus- und Einsteigen (auch zu Rastzwecken) ist nur noch an den 15 aufgeführten Stellen er­laubt. Um in den besonders schutzwürdigen Bereichen die Störungen möglichst gering zu halten, gilt hier ein Kontingent von maximal 30 Booten pro Tag sowie eine jahreszeitliche Beschränkung (Abschnitt HaLiMa: 01.04.-14.11.). Eine Anmeldung ist daher für das Durchfahren der Abschnitte „Haus Vogelsang“ und „HaLiMa“ zwischen den Ein- und Ausstiegstellen 5 und 7 sowie 11 und 12 notwendig. Gleichzeitig muss ein/e InsassIn in jedem Boot eine Schulung zum naturschutzgerechten Verhalten beim Kanufahren besucht haben. Geeignet ist eine DKV-Umweltschulung oder eine gleichwertige Ausbildung. Der Schulungsnachweis sowie die Anmeldebestätigung sind jeweils mitzuführen.

Alle Informationen aktuell gibt es hier beim Kreis Recklinghausen.