Neue Verordnung für das NSG Lippeniederung in Sande im Gebiet des Kreises Paderborn

Kanus und Kajaks auf der Lippe dort nur bei Mindestpegel und mit bestimmten Auflagen erlaubt. Alle anderen Wasserfahrzeuge wie SUP´s und Schlauchboote sind ausdrücklich nicht zulässig.

Die Bezirksregierung Detmold hat eine neue Verordnung für den renaturierten Abschnitt der Lippe bei Sande unterhalb des Lippesees erlassen. Laut Amtsblatt gelten zwischen Kilometer 206,0 und 205,3 besondere Befahrungsbestimmungen und zwar bereits ab dem 21.08.2026.

Eine Befahrung des Abschnitts ist generell unterhalb eines bestimmten Mindestpegels nicht mehr zulässig. Weitere Bedingungen, wie z.B. die Anmeldung der Bootskontingente auf der Seite der Bezirksregierung oder ein Uferbetretungsverbot, kommen hinzu. 

Der entsprechende Pegel und alle Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit einer Kanutour nichts weiter im Wege steht, ist auf der Seite www.wilde-lippe.de zu finden.
Der Gewässerführer, und damit auch die canua App und die Befahrungsregelungen des DKV werden zeitnah angepasst.

Der Kanu-Verband NRW weist auf die neue Regelung hin, bleibt aber natürlich weiter in den Gesprächen vor Ort aktiv. Fragen können gerne an redaktion@kanu-nrw.de geschickt werden. 

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