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Ehrenordnung des Kanu-Verbandes Nordrhein-Westfalen e.V.

 

1. Ehrungsbereich

Kanuvereine und deren Mitglieder, Einzelmitglieder, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Freunde und Gönner unseres Sportes können für herausragende Verdienste um den Kanusport in Nordrhein-Westfalen geehrt werden.

2. Anträge

Alle Anträge müssen schriftlich und so rechtzeitig gestellt werden, dass sich die mitspracheberechtigten Stellen ausreichend mit ihnen befassen können.
Dringlichkeitsanträge sind nicht möglich.

3. Beurkundung von Ehrungen

Zu jeder Ehrung oder Ernennung wird eine Urkunde ausgefertigt.

4. Widerruf von Ehrungen

Bei unehrenhaftem Ausscheiden aus dem Deutschen Kanu-Verband oder bei Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte gilt eine erfolgte Ehrung ohne weiteres Verfahren als widerrufen.

5. Sportehrennadel für außergewöhnliche Leistungen

Die Sportehrennadel des Kanu-Verbandes Nordrhein-Westfalen e.V. wird in Bronze, Silber und Gold verliehen.

a) Die Sportehrennadel in Bronze kann verliehen werden an:
WettkämpferInnen, die über mehrere Jahre hinweg in der Leistungs-klasse auf nationaler Ebene überragende Leistungen vollbracht haben (z.B. mehrmaliger Deutscher Meister, fünf Jahre Mitglied des DKV-Na-tionalmannschaftskaders).
Von einer Verleihung ist abzusehen, wenn allein mehrere Deutsche Meisterschaften in einem Jahr ohne weitere herausragende Leistungen in anderen Jahren vorliegen.

Die Sportehrennadel in Bronze kann weiterhin verliehen werden an SportlerInnen, die bei Europameisterschaften der Leistungsklasse, der U23 oder der Junioren (LK/Jun) den 1. bis 3. Platz belegen konnten, sofern die Wettkämpfe den Mindestanforderungen der ICF-Regularien
für internationale Meisterschaften entsprechen.
Sie wird ebenfalls verliehen an SportlerInnen, die bei anerkannten internationalen Cup-Wettbewerben der ICF oder ECA (z.B. World-Cup) den 1. - 3. Platz in der Gesamtwertung belegen konnten.

b) Die Sportehrennadel in Silber kann verliehen werden an:
WettkämpferInnen, die bei Weltmeisterschaften der Leistungsklasse, der U23 oder der Junioren (LK/Jun) oder bei Olympischen Spielen den 1. - 3. Platz belegen konnten.

c) Die Sportehrennadel in Gold kann verliehen werden an:
WettkämpferInnen, die die Sportehrennadel in Silber besitzen und weitere Medaillenplatzierungen bei Weltmeisterschaften oder Olympischen Spielen erreicht haben.

Die Sportehrennadel in Gold wird nicht für Junioren- und U23- Erfolge verliehen.

Die Sportehrennadel kann an Wandersportler in den Stufen Silber und Gold verliehen werden, wenn nachstehende Bedingungen erfüllt sind:

5.1  Die Silberne Sportehrennadel
für Männer mindestens 250 Wertungspunkte
für Frauen und schwerbehinderte Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt. (Versehrte ab 50 % anerkannte Beschädigung) mindestens 200 Wertungspunkte

5.2 Die Goldene Sportehrennadel
für Männer mindestens 400 Wertungspunkte
für Frauen und schwerbehinderte Personen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt (Versehrte ab 50 % anerkannte Beschädigung) mindestens 320 Wertungspunkte

5.3 Silberne und Goldene Sportehrennadel können nur von
Mitgliedern des Kanu-Verbandes Nordrhein-Westfalen erworben werden.

6. Ehrenbriefe

Der Ehrenbrief des Kanu-Verbandes Nordrhein-Westfalen kann beantragt werden für Mitglieder, die dem Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen angehören. Über die Mitgliedschaft hinaus muss der oder die zu Ehrende sich durch längere Mitarbeit in den Vorständen von Kanuvereinen oder Kanuverbänden verdient gemacht haben. Zu Ehrende, die keinem Vorstand angehört haben, müssen über längere Zeiträume besondere Verdienste um den Kanusport erworben haben. Der Antrag ist von der den Antrag stellenden Person umfassend zu begründen.

Antragsberechtigt sind Vereine über die Bezirke, der Bezirksvorstand und der Vorstand des Kanu-Verbandes NRW.

7. Ehrennadel für Mitarbeiter

a) silberne Ausführung
Die zu ehrende Person soll lange Zeit im Vorstand des Kanu-Verbandes NRW, im Bezirksvorstand oder in anderen Ämtern auf Verbands- oder Bezirksebene tätig gewesen sein. Bei Ehrung von Nichtmitgliedern sind die entsprechenden Verdienste zu werten. Antragsberechtigt sind der Bezirksvorstand und der Vorstand des KV NRW.
Über den Antrag entscheidet das Präsidium des KV NRW. Die Verleihung der silbernen Ehrennadel erfolgt in der Regel bei Verbandstagen. Anträge sind spätestens acht Wochen vor dem jeweiligen Verbandstag schriftlich einzureichen.

b) goldene Ausführung
Die zu ehrende Person soll im Besitz der silbernen Ehrennadel sein. Zwischen der Verleihung der silbernen Ehrennadel und dem Antrag auf Verleihung der goldenen Ehrennadel soll ein angemessener Zeitab¬stand liegen. Antragsberechtigt sind der Bezirksvorstand und der Vorstand des KV NRW.
Über den Antrag entscheidet das Präsidium des KV NRW. Die Verleihung der goldenen Ehrennadel erfolgt in der Regel bei Verbandstagen. Anträge sind spätestens acht Wochen vor dem jeweiligen Verbandstag schriftlich einzureichen.

8. Ehrenpräsident

Der Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e.V. kann in Anerkennung besonderer Verdienste um den Kanusport einen Präsidenten des Kanu-Verbandes NRW e.V. nach seinem Ausscheiden aus diesem Amt zum Ehrenpräsidenten ernennen. Anträge können die Bezirke stellen.

Der Verbandstag entscheidet über den Antrag in geheimer Abstimmung ohne vorherige Aussprache. Die Ehrung wird bei Zweidrittelmehrheit (2/3-Mehrheit) vollzogen.

9. Ehrenmitglieder

Gemäß § 4 der Satzung können Persönlichkeiten, die sich besondere Verdienste um den Kanusport erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Die Ehrenordnung wurde auf dem Verbandstag in Essen am 17. März 1968 einstimmig beschlossen.
Beschlossene Änderungen
a) zu Punkt 5 auf dem Verbandstag in Lippstadt am 22. Februar 1970
b) zu Punkt 6 auf dem Verbandstag in Bünde am 27. Februar 1977
c) Punkte 5 und 9 auf dem Verbandstag in Köln am 06. Februar 1983
d) Punkte 5 und 7b auf dem Verbandstag in Oberhausen am 22. Februar 1987
e) Punkte 2, 5 a, b und c auf dem Verbandstag in Rheine am 2. März 1997
f) Punkte 2, 7 a und b auf dem Verbandstag in Gütersloh am 4. März 2001
g) Punkt 8 auf dem Verbandstag in Düsseldorf am 3. März 2007
h) Punkt 7a auf dem Verbandstag in Münster am 02. März 2013
i) auf dem Verbandstag in Fröndenberg am 5. März 2016
j) Punkt 6 auf der Verbandsversammlung in Datteln am 05.11.2022

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Samstag 23.03.2024
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Sonntag 24.03.2024
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Montag 25.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
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Dienstag 26.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Mittwoch 27.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Donnerstag 28.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Freitag 29.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Freitag 29.03.2024
Wied (Burglahr - Roßbach)
Fahrtenprogramm Bezirk 4
Samstag 30.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
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Samstag 30.03.2024
Wied (Burglahr - Roßbach)
Fahrtenprogramm Bezirk 4

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47055 Duisburg

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