Verwendung von Mitteln aus dem Kinder- und Jugendförderplan (KJP)
Die Sportjugend NRW als „Träger der freien Jugendhilfe“ erhält jährlich Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan. Aus diesen KJP-Mitteln werden z.B. die Ausbildungen in der KanuJugend, u.a. die Sporthelfer-Ausbildung für die 13- bis 17jährigen, mitfinanziert.
Unsere Bezirke und Vereine haben darüber hinaus die Möglichkeit für Freizeit- und Erholungsmaßnahmen der Jugend (sowie Bezirke für Bildungsveranstaltungen) KJP-Mittel zu beantragen. Die Beantragung muss hierbei bis zum 20. November des Vorjahres erfolgen. Die Anträge findet ihr hier.
Bei Erstbeantragung oder Fragen rund um die Abrechnungen steht auf der Geschäftsstelle Christiane Becker gerne zur Verfügung (Tel: 0203-7381652 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Schulsport AGs
Das Land gewährt nach Maßnahme der „Richtlinie über die Gewährung von Aufwandentschädigungen für die Leitung von Sportgemeinschaften an öffentlichen Schulen und Ersatzschulen“ (siehe Link) Pauschalbeträge für Sach- und Reisekosten für die Durchführung von Schulsportveranstaltungen im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports. Dabei wird zwischen Allgemeinen Schulsportgemeinschaften (AGs), Schulsportgemeinschaften zur Ergänzung des Sportförderunterrichtes sowie Talentsichtungsmaßnahmen unterschieden. Die Förderung von freiwilligen AGs liegt bei einer 1-stündigen AG bei 200 Euro und bei einer 2-stündigen bei 400 Euro im Jahr (BASS 11-04 Nr.14 v. 14.10.2019).
Freiwilligendienste
Die Freiwilligendienste im Sport sind das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD). Das Bildungs- und Orientierungsjahr hat zum Ziel das freiwillige Engagement zu fördern und Einblicke in die Berufsfelder von Sportvereinen,- bünden und -verbänden zu erhalten. Du suchst auch einen Platz in den Freiwilligendiensten im Sport (FSJ und BRD) in NRW? Dann schau doch mal ins Stellenportal.