Mitgliederbestandserhebung im Online-Verfahren
- Kategorie: Mitgliedschaft Vereine
- Veröffentlicht: 17.11.2015
- Geschrieben von Geschäftsstelle
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Der Landessportbund NRW informiert alle Sportvereine jeweils im Herbst, dass die Mitgliederzahlen in der Zeit vom 12. Dezember bis zum 28. Februar im Online-Verfahren an den LSB zu melden sind. Die Erfassung der Mitglieder erfolgt jahrgangsweise und nach Geschlecht. Eine Meldung der Mitgliederzahlen in Papierform ist nicht möglich.
Der entsprechende Link zu Meldung beim LSB findet sich hier: www.vibss.de/service-projekt/bestandserhebung/.