Versicherungsschutz für Vereine
- Kategorie: Versicherungsschutz
- Veröffentlicht: 17.11.2015
- Geschrieben von Geschäftsstelle
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Sollte es einmal zu einem Schaden kommen, bietet die Versicherung des LSB einen umfassenden Schutz für die üblichen Tätigkeiten eines Kanu-Vereins. Im Rahmen der Mitgliedschaft im Kanu-Verband NRW sind alle Kanusportvereine mit ihren gemeldeten Mitgliedern über den Landessportbund NRW versichert. Seit dem 1. Januar 2020 ist der Landessportbund NRW (LSB NRW) Versicherungspartner der ARAG und Träger der Versicherung für die Sportvereine in NRW. Die Sportversicherung für die Vereine in NRW wird jetzt über den Landessportbund NRW abgewickelt. Bislang war dies Aufgabe der Sporthilfe NRW, die den Sportversicherungsvertrag mit der ARAG seinerzeit unterzeichnet hatte.
Die Rechnung, die nun vom Landessportbund NRW verschickt wird, beinhaltet pro Vereinsmitglied (gemäß Bestandserhebung zum Stichtag) und Kalenderjahr die folgenden vier Komponenten:
1,39 € Beitrag für die Sportversicherung (für das Jahr 2020)
0,24 € VBG-Pauschale (für das Jahr 2020) - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
0,074 € GEMA-Pauschale (für das Jahr 2020)
0,16 € Beitrag für die Sporthilfe NRW e.V. (für das Jahr 2020)
Insgesamt sind das 1,864 € pro Vereinsmitglied und Kalenderjahr.
Der Versicherungsschutz für die Sportversicherung besteht aus einem umfangreichen Paket. Dazu findet man ausführliche Informationen im Netz unter Arag Sportversicherung. Im Wesentlichen bietet die Versicherung Schutz in den Bereichen Haftpflicht, Unfall, Rechtsschutz und Krankenversicherung und aktuell seit 2021 auch eine D&O-Versicherung (für Vorstände und Geschäftsführungen - Die Versicherungsleistung beträgt 250.000 Euro je Versicherungsfall).
Informationen zur Sporthilfe-Versicherung erteilt Ihnen das Versicherungsbüro beim Landessportbund NRW, das sich seit 2020 in direkter Nachbarschaft zu uns und dem LSB befindet:
Versicherungsbüro beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.
Jochen Grahn (Büroleiter)
Friedrich-Alfred-Allee 15
47055 Duisburg
Tel: (0203) 600107-0
Unter dem folgenden Link hat der LSB alle weitere Details, z.B. zur Gema-Pauschale hinterlegt: LSB NRW Sportversicherung.
Der Versicherungsschutz gilt nur bei Vereinsmaßnahmen, z. B. beim vom Verein angesetzten Training oder bei der vom Verein beschlossenen Teilnahme an Wettkämpfen und Freizeitsportveranstaltungen. Selbstverständlich sind Vereinsmitglieder auch bei den vom Verein angesetzten und ausgeschriebenen Vereinswanderfahrten versichert.
Keinen Versicherungsschutz gewährt die Sporthilfe bei privater Sportausübung. Ohne Festsetzung vom Verein durchgeführte Kanufahrten, egal ob am Bootshaus, bei Tagestouren auf Gewässern der Region oder bei Urlaubsfahrten, die Mitglieder eigenständig oder nach Verabredung untereinander durchführen, gelten nicht als versicherte Vereinsmaßnahmen. Die Eintragung ins Vereinsfahrtenbuch und ins persönliche Fahrtenbuch reichen nicht, um Versicherungsschutz zu erhalten.
Im Rahmen einer Zusatzversicherung besteht die Möglichkeit, dass der Verein alle Kanuaktivitäten seiner Mitglieder, auch die privaten, im Rahmen einer Unfallversicherung absichert. Innerhalb eines Rahmenabkommens zwischen dem Deutschen Kanu-Verband und der Schweizer Nationalversicherung wird eine spezielle Kanu-Unfallversicherung für unsere Mitgliedsvereine über die Versicherungsagentur Kuhlmann in Bremen angeboten. (Kosten je Vereinsmitglied 1,44 €, Stand 2020)
Konkrete Fragen zum Umfang der Leistungen der DKV-Versicherungen beantwortet:
D. Kuhlmann & Sohn
Versicherungsagentur des DKV
Parkallee 117 • 28209 Bremen
Postfach 330163 • 28331 Bremen
Tel. (04 21) 16 81 18
Fax (04 21) 16 81 19
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.dkuhlmannsohn.de
Informationen rund um das Thema Versicherungen bietet der DKV Ratgeber Versicherungen, der kostenlos als Download über diese Seite erhältlich ist: