Emsbefahrung ab Münster-Handorf - Streckensperrung aufgehoben
- Kategorie: Gewässerbaustellen
- Veröffentlicht: 24.05.2023
- Geschrieben von Geschäftsstelle
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Aktualisierung vom 24.05.2023
Die Bezirksregierung Münster hat aktuell mitgeteilt, dass die Teilsperrung der Ems, die vom 08.05. bis 16.06.2023 im Bereich des Übungsgeländes Dorbaum vorgesehen war, ist nun wieder (mit sofortiger Wirkung) aufgehoben.
Damit entfällt die Einschränkung unten komplett ab sofort!
Emsbefahrung eingeschränkt in der Zeit vom 08. Mai bis 16. Juni 2023
Die Bezirksregierung Münster weist auf folgende Einschränkung zur Befahrung der Ems hin, wir bitten dies unbedingt zu beachten:
"Der Gemeingebrauch auf der Ems, Teilabschnitt Münster-Dorbaum, von Ein- und Ausstiegsstelle „MS1“ bis „ST1“, wird in der Zeit vom 08.05. bis 16.06.2023 aufgrund von Übungsvorhaben der Bundeswehr eingeschränkt."
Für den genannten Zeitraum ist damit unter der Woche die Befahrung der Ems mit Kanus verboten, an den Wochenenden und an den gesetzlich in NRW geltenden Feiertagen ist eine Befahrung möglich. Die Einschränkung beginnt bei der Kanueinsetzstelle Münster-Handorf (zu erreichen über Straßenkreuzung Lutzowstraße, Verth in Handorf), diese Einsetzstelle ist nicht im aktuellen Gewässerführer vermerkt, sie befindet sich zwischen der Mündung der Bever und der Aussichtsplatform bei km 16. Die Sperrung endet bei der öffentliche Ein- und Aussetzstelle für den Kanusport, Brücke K 45 Westerbevern bei Flusskilometer 10,8.
Bitte beachtet, dass an den Wochenenden natürlich auch weiterhin eine Anmeldung der Boote erforderlich ist, weil der Abschnitt zum Teilabschnitt 2 der Emsbefahrung gehört. Den Link zur Anmeldung gibt es hier: Bootskontingente Kanu-Verband NRW.