Lippebefahrung im Naturschutzgebiet Sande untersagt (2)
- Kategorie: Gewässerbaustellen
- Veröffentlicht: 20.05.2025
- Geschrieben von Geschäftsstelle
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Auszug aus der Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus der Lippe auf dem Gebiet des Kreises Paderborn vom 19.05.2025
DETMOLD 19.05.2025 - Die Bezirksregierung Detmold erlässt als obere Wasserbehörde auf der Grundlage des § 100 Abs. 1 S. 1, 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 93 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Landeswassergesetz (LWG NRW) i.V.m. § 25 WHG i.V.m. § 20 LWG NRW i.V.m. § 26 WHG i.V.m. § 21 LWG NRW i.V.m. § 35 S. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW), jeweils in der derzeit gültigen Fassung, für das Gebiet des Kreises Paderborn folgende Allgemeinverfügung:
"1. Der erlaubnisfreie Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauch oberirdischer Gewässer wird wie folgt beschränkt: Die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnisse aus der Lippe auf dem Gebiet des Kreises Paderborn wird untersagt. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Das Befahren der Lippe in der Renaturierung Sande unterhalb des Lippesees im Abschnitt zwischen Flusskilometer 206,0 und 205,3 mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft, hierzu zählen insbesondere Kanus und Kajaks, wird untersagt.
(Einschub Kanu-Verband NRW: Ein Einstieg in die Lippe unterhalb der Renaturierung Sande ist erst wieder bei km 184,4 Straßenbrücke Hörste - Mettinghausen möglich, da davor derzeit noch die Bausstelle am Wehr Mantinghausen existiert. Hier hat die Bezirksregierung angekündigt, dass die Baustelle bald beendet ist. Dann wäre ein Wiedereinstieg an der Einsetzstelle Boke - Sportplatz bei km 197,74 wieder möglich. Wir halten bei den Gewässerbaustellen auf dem Laufenden.)