Im Kinder- und Jugendsport sind erste größere Lockerungen vorgesehen
Bleibt achtsam und gesund!
Ab kommenden Montag, 8. März, tritt eine Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung in Kraft, die gestern veröffentlicht wurde. Weitere Informationen und wichtige Auslegungen z.B. in Bezug auf Ausbildungspersonen finden sich auch in der angehängten Mail vom LSB.
In Bezug auf den Sport besagt die aktualisierte CoronaSchVO unter § 9 Sport (1) folgendes:
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig.
Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport
1. von höchstens fünf Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes,
2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.
Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die nach Satz 2 gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung so zu beschränken, dass unzulässige Nutzungen ausgeschlossen sind und die Einhaltung der Mindestabstände gewährleistet ist. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, von Sportanlagen ist unzulässig.
Der Landessportbund NRW fordert aber angesichts der unverändert hohen Inzidenzwerte nachdrücklich dazu auf,
- die Regeln strikt einzuhalten,
- unverändert vorsichtig zu agieren,
- unnötige Kontakte zu vermeiden und die bekannten Hygieneregeln einzuhalten.
Nach wie vor - und in Zukunft sogar noch wichtiger – wird zudem die Beachtung von kommunale Anordnungen sein, da die Vorgaben für die Sportausübung künftig noch stärker an lokale Entwicklungen wie z.B. Inzidenzwertschwellen geknüpft werden. Nur die kommunalen Behörden stellen in Bezug auf die Auslegung und Anwendung die entscheidende Instanz dar und können die CoronaSchVO entsprechend lokaler Rahmenbedingungen individuell festlegen. Neben einer Anfrage bei lokalen bzw. kommunalen Behörden können häufig auch die zuständigen Kreis-bzw. Stadtsportbünde Auskunft geben.
Nachfolgend ein Link zur ab dem 08. März gültigen CoronaSChVO NRW: Lesefassung
Email des LSB NRW vom 05.03.2021
"Am kommenden Montag, 8. März, tritt erneut eine Aktualisierung der Corona-Schutzverordnung in Kraft, die soeben veröffentlicht wurde, siehe https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-03-05_coronaschvo_ab_08.03.2021_lesefassung.pdf
Sie basiert auf den Beschlüssen der Bund-Länder Runde vom 3. März. Im Folgenden erläutern wir für Sie die neuen Regeln. Diese Information ist mit der Staatskanzlei NRW abgestimmt.
§ 9 der CorSchVO verbietet einleitend weiterhin landesweit einheitlich den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen. Es gelten jedoch folgende Ausnahmen:
Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können weiterhin geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen und im öffentlichen Raum können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:
A. Einzelsportler, Sport zu zweit, Sport in Familien
· Personen allein
· Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
· Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
· Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)
Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining)
B. Sport für Kinder in Gruppen
Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.
Zwischen den unter A und B genannten Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.
Verantwortung für die die Regeleinhaltung
Für vereinseigene Anlagen liegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung beim Verein, bei kommunalen Anlagen bei der zuständigen Kommune. Eine Öffnung von Toilettenanlagen unter Beachtung der Hygienevorschriften ist möglich.
Training von Kadersportlern
Die Regeln für den Profisport und das Training von Kadersportlern gemäß § 9 (3) ff. der CorSchVO bleiben mit folgender Ausnahme unverändert: Das Training offiziell gelisteter Sportlerinnen und Sportler an verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren wird gegenüber der bisherigen Verordnung klarstellend auf die Altersklassen U19, U17 und U15 beschränkt.
Zu den in der CorSchVO angekündigten weiteren möglichen Schritten ab dem 22. März informieren wir Sie baldmöglichst."
Mit freundlichem Gruß
Stefan Klett Dr. Christoph Niessen
Präsident Vorstandsvorsitzender
Öko- und Sicherheitslehrgänge in der Jugend von Bezirk 7 vorverlegt und digital
Die Jugend im Bezirk 7 geht auch in diesem Jahr wieder neue Wege. Nachdem im vergangenen Corona-Jahr schon die Ökoschulung der Jugend digital angeboten wurde, wird es in diesem Jahr zusätzlich auch den Sicherheitslehrgang in digitaler Form geben. Alle Lehrgänge werden um eine praktische Aufgabe erweitert, nur leider eben nicht gemeinschaftlich.
Die Ökoschulung ist unterteilt in Schüler und Jugend, um allen gerecht zu werden und findet zu zwei Zeiten am 13.03.2021 statt. Die Ausschreibung ist beim Bezirk 7 zu finden. Anmeldeschluss ist schon am 06.03.
Die Ausschreibung zur Sicherheitsschulung gibt es hier:
DM WW-Rennsport vom 08.-11.09.2021
Wappen von Köln vorverlegt
Das KSK-team ist der diesjährige Ausrichter der Deutschen Meisterschaft im Wildwasser-Rennsport. In Abstimmung mit dem DKV, LKV und dem Ressortleiter Achim Overbeck sowie den Beteiligten in Österreich hat es entschieden, die DM auf den 8. –11.9.2021 zu verlegen.
Drückt die Daumen für eine dann hoffentlich reibungslose Durchführung.
PS: Da es sich bei dem neuen Termin um den ksk-Wappen Termin handelt, wird versucht, das Wappen von Köln unter den dann bestehenden Corona-Beschränkungen am 29./30.5.2021 durchzuführen.
Die jeweils aktuellen Infos sind hier zu finden.
Die Vielfalt des Kanusports erleben
Der Kanu-Verband NRW lädt in 2021 erneut mit seinen Partnern zum NRW-Kanu-Testival ein
Nachdem wir in 2020 leider pandemiebedingt das NRW-Kanu-Testival aussetzen mussten, wollen wir in 2021 wieder mit zahlreichen Herstellern und Kanu-Händlern nach Duisburg einladen. Sicherlich müssen wir auch im Sommer noch ein paar Regeln beachten, doch wir freuen uns, die Dreickswiese an der Regattabahn für unsere Vereinskanuten und Schnupperpaddler herrichten zu können. Die Veranstaltung wird am 19. und 20. Juni stattfinden, samstags wie gewohnt von 10.00 - 18.00 Uhr, sonntags von 10.00 - 16.00 Uhr. Natürlich wird der Bootstest der aktuellsten Modell wieder im Vordergrund stehen, aber auch kleine Workshops und zahlreiche Informationsstände sind geplant.
Schon jetzt freuen sich alle auf eine gemeinschaftliche Vorbereitung und ein tolles NRW-Kanu-Testival in 2021!
Weitere Infos wird es konstant auf dieser Seite geben.
Bei Fragen rund um die Organisation steht Sandra Scholzen auf der Geschäftsstelle gerne zur Verfügung: Tel.: 0203-7381654, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Vereine, die sich schon jetzt für das Testival anmelden möchten, können dies unter der Email-Adresse gerne tun. Wir versenden jedoch auch in den nächsten Tagen unsere Einladung über die Bezirksverteiler.
Online-Kongress Nachwuchsförderung NRW 2021
Erkennen – Fördern – Steuern in Zeiten der Pandemie
Am 26. und 27. April führt die Staatskanzlei des Landes NRW in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e.V. und der Deutschen Sporthochschule Köln den Internationalen Kongress Nachwuchsförderung NRW im Online-Format durch. Die Teilnehmer*innen erwarten u.a. spannende Themen, wie:
„COVID im Sport – Folgen für Gesundheit, Leistung und Trainingssteuerung“,
„Olympia 2021 – Herausforderungen in neuen Sportarten“,
„Sporternährung“ und „Herausforderungen in der Arbeit von Trainer*innen“.
Die Tagungsgebühr beträgt 50 Euro (Studierende 25 Euro). Der Kanu-Verband NRW erkennt die Teilnahme zur Verlängerung der Trainer C Lizenzen (1. Lizenzstufe) an. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Kanuschule NRW, Jessica Matej, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Weitere Infos sowie Hinweise zur Anmeldung sind unter https://www.dshs-koeln.de/momentum/transfer/symposien-kongresse-konferenzen/online-kongress-nachwuchsfoerderung-nrw-2021/ zu finden.
Das aktuelle Programm gibt es hier:
Navigation und Fahrtenplanung
Workshop vom 23.10.2021 bis zum 24.10.2021
Navigation und Fahrtenplanung - Veranstaltungsort ist das Vereinsheim der Wassersportgemeinschaft Wanne-Eickel,
Zur Künstlerzeche 2, 44653 Herne.
Für alle Interessierten, die sich intensiver mit den Themen Fahrtenplanung und Navigation auseinandersetzen möchten sowie als Vorbereitungslehrgang für die EPP-Lehrgänge (Europäischer Paddelpass) für den Bereich Küste behandelt dieser Workshop alle wichtigen Themen rund um die Planung einer Tour und einen tieferen Einblick in die Navigation.
Details zum Wochenende:
o Anreise zur Wassersportgemeinschaft Wanne-Eickel ab Freitag, den 22.10.2021 17:00 Uhr
o Der Workshop beginnt am Samstag, den 23.10.2021 um 9.00 Uhr
o Der Workshop endet am Sonntag, den 24.10.2021 gegen 14.00 Uhr
o Für Kaffee, Tee und Kekse während des Workshops ist gesorgt
o Verpflegung: Frühstück für Samstag und Sonntag sowie Mittag- u. Abendessen für den Workshop-Samstag ist in den Teilnehmergebühren enthalten.
o Getränke lassen sich beim Verein erstehen.
o Mindestteilnehmeranzahl: 20 Personen
Über den gesamten Zeitraum des Workshops kann mit Zelt oder Wohnwagen auf dem Gelände der Wassersportgemeinschaft Wanne-Eickel übernachtet werden .
Die Anmeldung zur Veranstaltung ist verbindlich. Die Teilnehmergebühren sind wie folgt vor Ort zu entrichten:
Teilnehmergebühr für DKV-Mitglieder: 45,00 Euro/ Nicht-DKV-Mitglieder: 57,00 Euro
Inhalte der Ausschreibung können sich aufgrund der dann gültigen Corona-Richtlinien ändern. Wir werden alle angemeldeten Personen dann zeitnah und detailliert informieren.
Anmeldung und weitere Infos über:
Kanu-Verband NRW e. V.
Marc Huse
Kanuwandersportwart
SUP-Beauftragter Kanufreizeitsport
Mobil.: +49 151 / 20318094 Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Planungen für die Frühjahrsregatta laufen - 23.-25. April 2021
Vorausschreibung wichtig für die Veranstalter
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
als Anlage erhaltet Ihr die Regattaauschreibung für die Frühjahrsregatta Esssen inkl. Einer-Landesmeisterschaft der Langstrecke.
Bitte beachtet die Termine für den Vormeldeschluss und den regulären Meldeschluss.
Wir hoffen natürlich, dass die Corona-Situation sich etwas entspannt und eine Regatta möglich ist.
Trotzdem bitte ich bereits für die Kollegen um Verständnis, dass eine Regatta nur bei einer entsprechenden Situation durchgeführt wird.
Damit ein besserer Überblick da ist, meldet euch unbedingt vorher zur Voranmeldung an.
In diesem Zusammenhang möchte ich euch leider auch mitteilen, dass die Kollegen aus Datteln dieses Jahr keine Regatta ausrichten werden.
Sportliche Grüße
Felix Willert
Rennsportwart KV NRW
Warme Sonne – tückisch kaltes Wasser
Nach dem Schnee lockt das sonnige warme Wetter den ein oder anderen aufs Wasser. Zudem ist der Drang nach draußen an die frische Luft durch die vielen coronabedingten Homeoffice-Stunden in diesem Jahr noch stärker als sonst. Doch darf man sich von der warmen Sonne hinter der Glasscheibe nicht täuschen lassen. Das Wasser ist noch sehr kalt und damit sind auch eine Reihe an Gefahren verbunden, die es zu berücksichtigen gilt.
Daher im Folgenden einige Hinweise, die man vor der ersten Paddeltour trotz Sonne bedenken sollte: Die Wassertemperatur der Fließgewässer in NRW liegt noch bei um die 6°C. Eine Kenterung bei diesen Wassertemperaturen kann schwerwiegende Folgen haben. Daher ist auch für einen sicheren Kanuten eine ausreichende Kälteschutzkleidung unerlässlich. Neoprenkleidung, Fleeceunterkleidung und eine Paddeljacke mit dichten Abschlüssen können hier schützen. Auch wenn es am Start in der Sonne schon fast T-Shirt-Wetter ist, muss man immer im Hinterkopf behalten „Dress for Water not for Air“. Bedenkt bitte auch, dass auch in den kommenden Monaten März und April die Wassertemperaturen noch sehr kalt sind, das verdeutlicht die Jahrestemperaturkurve sehr deutlich.
Neben dem Kälteschutz ist das Tragen einer Schwimmwest obligatorisch. Denn im Falle einer Kenterung ist die Gefahr eines Schocks und dadurch sofortige Bewegungsunfähigkeit relativ hoch. Aber auch sonst stehen einem Schwimmer bei diesen Wassertemperaturen nur ca. 5 Minuten zur aktiven Rettung zur Verfügung.
Zudem hatte die Schneeschmelze in den Mittelgebirgen die Pegelstände der Flüsse ansteigen lassen. Somit erleben wir deutlich stärkere und schnellere Strömung was ein erhöhtes Reaktionsvermögen erfordert und an Wehranlagen das Umtragen erschwert. Hinzu kommt noch der Umstand, dass nach dem Winter durch Sturm und Schnee der ein oder andere Baum quer im Fluss liegend die Fahrt versperrt. Diese Bäume bei guter Strömung stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar, die sich nicht nur auf die Mittelgebirgsbäche oder Kleinflüsse beschränkt, sondern auch auf Lippe und Ruhr anzutreffen sind.
Ein großes zusätzliches Gefahrenpotential geht von der aktuellen Gegebenheit der Corona-Einschränkungen aus, nämlich dass wir nicht in einer Gruppe in der Natur unterwegs sind, somit keine Kameraden als Retter und Helfer zur Verfügung stehen. Sondern nur alleine oder zu zweit auf dem Wasser sind, also in Notsituationen keine fremde Hilfe zur Verfügung steht. Insbesondere diesem Umstand in Verbindung mit dem kalten Wasser muss besonders Rechnung getragen werden.
Bitte beachtet diese besonderen Umstände und hinterfragt euer Handeln. Es soll keine Angst geschürt werden, sondern nur auf die aktuellen Gefahren aufmerksam gemacht werden.
Text und Foto: Peter Walkowski
Sonntag 07.03.2021 1. Bezirksfahrt Alme - abgesagt Fahrtenprogramm Bezirk 2 |
Sonntag 07.03.2021 101. Weltfrauentag - Frauenpaddeln Fahrtenprogramm Bezirk 4 |
Sonntag 07.03.2021 2. Bezirksfahrt - Rund um den Baldeneysee - Bez. 8 - abgesagt Fahrtenprogramm Bezirk 8 |
Sonntag 07.03.2021 4. Bezirksfahrt Bez 5, Anpaddeln Wupper - abgesagt Fahrtenprogramm Bezirk 5 |
Sonntag 07.03.2021 Frühjahrsfahrt auf der Ems Fahrtenprogramm Bezirk 1 |
Samstag 13.03.2021 Ahr (Kreuzberg - Walporzheim) Fahrtenprogramm Bezirk 4 |
Sonntag 14.03.2021 3. Bezirksfahrt auf der Ems - abgesagt Fahrtenprogramm Bezirk 9 |
Sonntag 14.03.2021 Ahr (Kreuzberg - Walporzheim) Fahrtenprogramm Bezirk 4 |
Sonntag 14.03.2021 Bezirkswaldlauf - abgesagt Fahrtenprogramm Bezirk 7 |
Sonntag 14.03.2021 Frühjahrstour: Agger Fahrtenprogramm EM |
Die Aus- und Fortbildungen der Kanuschule finden derzeit entweder online statt oder sind auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Aktuelles zum Umgang mit dem Corona-Virus findet Ihr stets hier auf unserer Homepage oder direkt bei der Kanuschule NRW - siehe SportBildungswerk-NRW.
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47055 Duisburg
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