Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
• Bin ich als Einzelmitglied des Kanu-Verband NRW auch DKV-Mitglied?
Der Kanu-Verband NRW ist Mitglied beim DKV. Mit einer Mitgliedschaft beim Kanu- Verband NRW werden die Einzelmitglieder automatisch
DKV-Mitglieder.
• Wie bin ich als Einzelmitglied unfallversichert?
Der Kanu-Verband NRW hat für seine Einzelmitglieder ebenfalls die Unfallsversicherung des Deutschen Kanu-Verbandes abgeschlossen.
Die Versicherungsleistungen für die Gruppen-Unfallversicherung für Einzelmitglieder sind am einfachsten im folgenden Download einzusehen:
• Gibt es eine Ermäßigung des Einzelmitgliederbeitrages, wenn ich erst in der Mitte des Jahres Mitglied werde?
Der Beitrag für die Einzelmitgliedschaft ist ein Jahresbeitrag und es sind keine Reduzierungen möglich, da die an die Verbände DKV, LSB und
Versicherung abzutretenden Beiträge auch Jahresbeiträge sind.
• Kann der Beitrag für die Einzelmitgliedschaft mit dem Beitrag für eine Vereinsmitgliedschaft verrechnet werden?
Der Beitrag für die Einzelmitgliedschaft ist unabhängig von dem Beitrag einer Vereinsmitgliedschaft. Der Beitrag für die Vereinsmitgliedschaft wird vom Verein erhoben und verabschiedet. Die Beiträge können nicht gegeneinander verrechnet werden.
• Muss ich vorher meine Vereinsmitgliedschaft beim Verein kündigen, wenn ich Einzelmitglied werden möchte?
Man kann sowohl Einzelmitglied sein als auch Vereinsmitglied. Die Kündigung der Einzelmitgliedschaft muss gegenüber dem Kanu-Verband NRW erfolgen und die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft gegenüber dem Verein.
• Wann erhalte ich die Zeitschrift Kanusport?
Mit Beginn der Einzelmitgliedschaft erhält das Hauptmitglied die Zeitschrift Kanusport zugeschickt. Auf Wunsch können die fehlenden Zeitschriften des laufenden Jahres, bei einem späteren Eintritt, auch nachgeschickt werden.
• Wann kann ich meine Einzelmitgliedschaft kündigen?
Eine Beendigung der Einzelmitgliedschaft ist nur zum Jahresende möglich. Die schriftliche Kündigung muss spätestens am 30. September eines Jahres auf der Geschäftsstelle des Kanu-Verband NRW vorliegen. Der Mitgliederausweis ist zurückzugeben.