Beitritt als Verein in den Kanu-Verband NRW
- Kategorie: Mitgliedschaft Vereine
- Veröffentlicht: 17.11.2015
- Geschrieben von Geschäftsstelle
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Die Aufnahme eines Vereins erfolgt aufgrund eines formlosen, schriftlichen Antrags, der den Namen des Vereins und seines Vorsitzenden nennt. Folgende Unterlagen werden in Kopie zusätzlich benötigt:
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Vereins (Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid)
- Vereinssatzung, in der die Förderung des Sports festgeschrieben sein muss
- Vereinsregisterauszug vom zuständigen Amtsgericht
- Anzahl, Alter und Geschlecht der Vereinsmitglieder des Vereins.
- Die Satzung des Kanu-Verband NRW verlangt die Mitgliedschaft seiner Mitgliedsvereine im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund. Daher benötigen wir einen Nachweis der Mitgliedschaft oder die Vorlage des Aufnahmeantrags an den zuständigen Stadt- oder Kreissportbund.
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an:
Kanu-Verband NRW
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Nach Vorlage aller wird die Aufnahme des Vereins in den Verband schriftlich bestätigt. Darin wird auch die Zuordnung des Vereins zu einem der neun Bezirke im KV NRW festgelegt.
Der Kanu-Verband NRW meldet den neuen Verein dem Deutschen Kanu-Verband und dem Landessportbund NRW.
Der LSB vergibt eine vorläufige Vereinskennziffer. Gleichzeitig erhält der Verein ein Schreiben vom LSB mit dem Formular zur Bestätigung der Mitgliedschaft durch den KSB/SSB. Sobald der Verein hier Mitglied geworden ist, wird die Mitgliedschaft beim LSB bestätigt und die vorläufige Vereinskennziffer wird zur endgültigen Vereinskennziffer.