Kinderschutzgesetz NRW und die Auswirkungen auf Sportvereine
Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt sichtbar machen
Das neue Kinderschutzgesetz in NRW (seit 01.05.2022 gültig) ist das stärkste in ganz Deutschland, es formuliert konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kinderschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern sollen. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Arbeit in den Jugendämtern, hier werden neue Stellen geschaffen und eine größere Vernetzung vorangetrieben.
Hinzu kommt, dass das Kinderschutzgesetz nun auch alle Einrichtungen und Angebote mit einbezieht, die in irgendeiner Form mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt kommen. Hier sind also alle Sportvereine mit Jugendabteilung involviert.
Wir haben hier alle momentan gesicherten Informationen zusammengetragen und viele Links verknüpft.
Welche Maßnahmen und Wege müssen nun eingeschlagen werden? Was müssen unsere Vereine wissen?
Das neue Kinderschutzgesetz ist recht schnell in NRW umgesetzt worden, eine direkte Umsetzung kaum möglich gewesen, Ausführungsbestimmungen zum Gesetz wird es laut Politik nicht geben. Nichts desto trotz sollte jeder Verein mit Jugendabteilung von dem neuen Gesetz wissen und sich auf den Weg machen.
Weiterlesen: Auswirkungen des Landeskinderschutzgesetz auf unsere Kanu-Vereine
Prävention sexualisierter Gewalt
"Sexualisierte Gewalt" ist kein Tabuthema! Gegen sexualisierte Gewalt und Missbrauch, insbesondere an Kindern und Jugendlichen, muss nicht nur im Nachhinein, sondern vor allem präventiv vorgegangen werden.
Der Kanu-Verband NRW e.V. setzt sich aktiv für das Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ ein und fühlt sich verpflichtet, nicht nur für die Thematik zu sensibilisieren und aufzuklären, sondern auch Hilfestellung anzubieten. Ziel ist es, im Verband und in allen Vereinen eine Kultur der Aufmerksamkeit zu erreichen, die potentielle Täter abschreckt.
Der KV NRW ist durch die Satzung und Rechtsordnung des Deutschen Kanu-Verband zur Prävention sexualisierter Gewalt aufgefordert, dort ist auch der Umgang mit entsprechenden Vorfällen klar geregelt.
In allen Lizenzausbildungen des Kanu-Verband NRW werden wichtige Fragestellungen von sexualisierter Gewalt im Sport behandelt. Alle Lizenzinhaber verpflichten sich mit ihrer Unterschrift, die damit verbundenen Inhalte des DKV-Ehrenkodex zu beachten und anzuwenden. Weiterhin müssen alle hauptamtlichen Trainer sowie Mitarbeiter und Betreuer von Maßnahmen mit jugendlichen Teilnehmern (bei geförderten Maßnahmen) durch die Vorlage ihres erweiterten Führungszeugnisses nachweisen, dass sie nicht einschlägig vorbestraft sind. Darüber hinaus gehört die Qualifizierung von Trainern, Übungs- und Jugendleitern sowie Funktionsträgern, um strukturelle Bedingungen zur Verhinderung sexualisierter Gewalt zu verbessern, zum Handlungsfeld des Kanu-Verband NRW. In regelmäßigen Abständen werden Austauschtreffen und Themenabende zur Prävention und Intervention angeboten und die Partizipation der Kinder und Jugendlichen wird auch hier umgesetzt.
Zu den Maßnahmen des Verbandes gehört ebenso die Benennung von Ansprechpersonen, die im Aufgabengebiet Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport ausgebildet sind.
Wendet Euch bei Rückfragen oder konkreten Verdachtsfällen gerne an unsere Ansprechpersonen aus dem Kanu-Verband NRW:
Michael Karsten, Rico Rohns, Kati Kornetzki
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Außerdem stehen Euch die Koordinierungsstellen bei den Stadt- und Kreissportbünden zur Verfügung:
Ansprechpersonen für Vereine
Die Koordinierungsstellen beraten und unterstützen die Bünde, Vereine und Fachverbände aus ihren Zuständigkeitsbereichen in der Bearbeitung des Themas. Alle Unterstützungsangebote findet Ihr unten. Die zuständige Koordinierungsstelle könnt Ihr über die NRW-Karte oder in der Liste finden.
Externe Anlaufstelle & unabhängige Beratungsstelle des LSB NRW für Betroffene von sexuellen Übergriffen, sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung
Fachberatung zu sexualisierter Gewalt:
Petra Ladenburger & Martina Lörsch
Rechtsanwältinnen
Neusser Straße 455, 50733 Köln
Telefon: 02 21 / 97 31 28-54
Telefax: 02 21 / 97 31 28-55
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webseite: www.ladenburger-loersch.de
Weitere Informationen:
Konzept Prävention sexualisierter Gewalt Kanu-Verband NRW:
Schutzkonzept von 2014:
Handlungsleitfaden für Vereine Prävention sexualisierter Gewalt Kanu-Verband NRW von 2021:
Viele Hilfestellungen für unsere Vereine sind in unserem padlet zusammengefasst: Gemeinsam gegen Gewalt
Alle aktuellen Informationen zum Stand über das neue Landeskinderschutzgesetz in NRW und die Auswirklungen auf Vereine findet Ihr im eigenen Reiter hier: Informationen zu Schutzkonzepten in unseren Vereinen
Wer über die Koordinierungsstellen oder VIBSS-Beratungen derzeit nicht weiterkommt, aber trotzdem Hilfen in Anspruch nehmen möchte, der wendet sich an unsere Jugendfachkraft Sandra Scholzen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 0203-7381654), sie kann bei der Erstellung von Schutzkonzepten mit Materialien (Workbook usw.) weiterhelfen. Digitale Beratungen sind möglich.
Weitere Links beim DKV und LSB:
PISG Deutscher Kanu-Verband
"Schweigen schützt die Falschen!" - Informationen für Vereine LSB NRW
Ehrenkodex DKV und LSB zum Download:
Ehrenkodex DKV
Ehrenkodex LSB
Broschüren für Jungen und für Mädchen
Für Jungen: "Finger weg! Pack mich nicht an!"
Für Mädchen: "Wir können auch anders!"
Kinderschutzbund NRW
Weitere Informationen für Fachkräfte und Eltern sind auf den Seiten des Kinderschutzbundes Landesverband NRW e.V. zu finden:
www.kinderschutzbund-nrw.de
www.kinderschutz-in-nrw.de
Deutsche Sportjugend
Die Deutsche Sportjugend hat zahlreiche Materialien und Hilfestellungen für die Vereine erstellt, um sie bei der Prävention sexualisierter Gewalt zu unterstützen:
Arbeitshilfen und Materialien zur Prävention sexualisierter Gewalt