Die Aufnahme eines Vereins erfolgt aufgrund eines formlosen, schriftlichen Antrags, der den Namen des Vereins und seines Vorsitzenden nennt. Folgende Unterlagen werden in Kopie zusätzlich benötigt:
- Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Vereins (Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid)
- Vereinssatzung, in der die Förderung des Sports festgeschrieben sein muss
- Vereinsregisterauszug vom zuständigen Amtsgericht
- Anzahl, Alter und Geschlecht der Vereinsmitglieder des Vereins.
- Die Satzung des Kanu-Verband NRW verlangt die Mitgliedschaft seiner Mitgliedsvereine im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund. Daher benötigen wir einen Nachweis der Mitgliedschaft oder die Vorlage des Aufnahmeantrags an den zuständigen Stadt- oder Kreissportbund.
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen an:
Kanu-Verband NRW
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg
Nach Vorlage aller wird die Aufnahme des Vereins in den Verband schriftlich bestätigt. Darin wird auch die Zuordnung des Vereins zu einem der neun Bezirke im KV NRW festgelegt.
Der Kanu-Verband NRW meldet den neuen Verein dem Deutschen Kanu-Verband und dem Landessportbund NRW.
Der LSB vergibt eine vorläufige Vereinskennziffer. Gleichzeitig erhält der Verein ein Schreiben vom LSB mit dem Formular zur Bestätigung der Mitgliedschaft durch den KSB/SSB. Sobald der Verein hier Mitglied geworden ist, wird die Mitgliedschaft beim LSB bestätigt und die vorläufige Vereinskennziffer wird zur endgültigen Vereinskennziffer.
Der Mitgliedsbeitrag an den Landes- und Bundesverband (KV NRW & DKV) beträgt aktuell (bis Ende 2024) im Kalenderjahr:
Euro 0,50 für Kinder bis zu 6 Jahren
Euro 4,00 für Schüler von 7 bis 14 Jahren
Euro 7,60 für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren
Euro 16,50 für Mitglieder über 18 Jahre
Durch einen Beschluss des Deutschen Kanu-Verbandes im Jahr 2023 sowie durch einen Beschluss des KV NRW Verbandstags am 02.03.2024 wurde einer Erhöhung des Mitgliedsbeitrages auf Bundes– und Landesebene ab 01.01.2025 gleichermaßen zugestimmt. Somit gelten ab 2025 folgende Mitgliedsbeiträge pro Kalenderjahr:
Euro 0,50 für Kinder bis zu 6 Jahren
Euro 4,40 für Schüler von 7 bis 14 Jahren
Euro 8,00 für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren
Euro 20,50 für Mitglieder über 18 Jahre
Wir bitten unsere Vereine, uns eine Abbuchungsvollmacht zu erteilen, damit die in unserer Satzung festgeschriebenen Zahlungstermine 1. Februar, 1. April und 1. Juli eingehalten werden können.
Der Kanu-Verband NRW versendet im Januar an alle Vereine die Beitragsrechnung mit den DKV-Beitragsmarken auf der Basis der Mitgliederzahlen, die dem Landessportbund NRW im Vorjahr vom Verein gemeldet worden sind. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass alle Vereine bereits zum Jahresanfang ihre DKV-Beitragsmarken sowie die Beitragsrechnungen vorliegen haben.
Der LSB NRW berechnet pro Vereinsmitglied jährlich 1,952 Euro an Versicherungsprämie inkl. Gebühren für Gema und Berufsgenossenschaft. Darüber erhalten die Vereine eine gesonderte Rechnung vom LSB. Alles zur Aufschlüsselung und detaillierte Informationen gibt es unter Versicherungsschutz für Vereine.