Die Kanuschule NRW startet motiviert mit dem neuen Flyer ins Jahr 2021
Qualifizierungen, Kanukurse und Reisen – SEI DABEI!
Unsere Kanuschule NRW hat zum Anfang des Jahres den neuen Flyer über Ihr Kurs- und Qualifizierungsangebot herausgegeben. Ob Anfänger oder Fortgeschrittener, ob gemütlicher Freizeitpaddler oder spritziger Wildwasserfahrer, die Kanuschule hat das passende Angebot für dich!
Jetzt reinschauen und anmelden:
Alle Angebote sind auch online auf der Homepage der Kanuschule NRW unter www.kanuschule-nrw.de zu finden. Sollten Kurse oder Qualifizierungsmaßnahmen coronabedingt nicht stattfinden können werden die Kursgebühren selbstverständlich zurückerstattet. Du hast noch Fragen? Dann schreib doch einfach eine Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Für Schulen und Vereine
Winteredition der Schulsport-Challenge - Zuhause und in der Schule
Die erfolgreiche Auflage der Sommerausgabe unserer Schulsport-Challenge, gemeinsam mit anderen Fachverbänden, wird noch getopt. Insgesamt 13 Fachverbände haben sich nun zusammengetan und leichte Übungen aus ihrer Sportart für Kinder zwischen 6 und 10 Jahren zusammengestellt. Die Aufgaben können etwas abgewandelt auch Zuhause durchgeführt werden oder in Form eines Online-Trainings. Exclusiv für die teilnehmenden Schulen gibt es diesmal sogar etwas zu gewinnen: zehn Materialkisten im Wert von 180 Euro, Einsendeschluss ist erst der 30.04.2021.
Wie schon beim ersten Mal wird alles auf den Laufzetteln notiert und nach dem erfolgreichen Abschluss gibt es Winteredition-Urkunden für die Kinder.
Alle benötigten Anleitungen und Urkunden sind unten im Download hinterlegt.
Hier geht es zum Gewinnspiel für die Schulen!
Alle Schulen, die angegeben haben, dass sie an dem Gewinnspiel teilnehmen wollen, müssen bis zum 30.04.2021 übermitteln, wie viele Schüler*innen teilgenommen haben. (Die Schulen erhalten im April 2021 dann noch einmal eine gesonderte Mail.)
Unter allen teilnehmenden Schulen werden die Gewinnerschulen ausgelost, die am 03.05.2021 bekannt gegeben werden. Die Übergabe der Materialkisten erfolgt medienwirksam durch die Mitarbeiter*innen der Fachverbände.
Wir wünschen Euch viel Spaß!
Neues Kursangebot von unserem Obmann für die Einzelmitglieder
Wolfgang Werner vermittelt unseren Neulingen das "Kleine Paddel-ABC"
Gemeinsam mit unserer Kanuschule NRW hat Wolfgang Werner für das kommende Jahr 2021 ein neues Angebot erstellt. Neben seinem gewohnten Fahrtenprogramm gibt es im nächsten Jahr an drei Terminen eine spezielle Einführung in den Kanusport für unsere neuen oder älteren Einzelmitglieder.
Wolfgang Werner freut sich, hier zusätzlich Tipps und Tricks zum Kanusport vermitteln zu können und auf die vielen Fragen, die Neu-Mitglieder haben, ausführlich eingehen zu können. Alle Anmeldungen laufen direkt über die Kanuschule NRW, die entsprechenden Links sind direkt bei den Terminen hinterlegt und können direkt dort gebucht werden.
Für alle Kurse gilt, Treffpunkt: Bochumer Kanu Club, 55527 Hattingen An der Kost 13
Termine:
Sa. 08.05.2021 11:00 Uhr
Sa. 14.08.2021 11:00Uhr
Sa. 04.09.2021 11:00Uhr.
Tageskurs: „Tipps und Tricks“ - 35,00 Euro pro Einzelmitglied
Ablauf/Themen: Paddeltour vom Bochumer Kanu Club bis zur Isenburg auf der Ruhr. Während der Tour wird auf Themen wie Paddeltechnik, Strömungskunde, Ökologie, Befahrungsregeln, Tourenplanung, Anwendungen von Sicherheitsequipment eingegangen bzw. praktisch vorgeführt.
Einzelne weitere Fragen beantwortet Wolfgang gerne: mobil: 0160 5458755. Alle Infos über unsere Einzelmitgliedschaft sind hier zu finden: Vorteile der Einzelmitgliedschaft.
Tolle Trainer, tolle Sportler - gemeinsam fit bleiben auch in Pandemiezeiten
Viele unserer Kanuten machen in diesen Zeiten #trotzdemSPORT und halten sich alleine fit für die nächste Saison. Wer als Trainer oder Übungsleiter noch auf der Suche nach ein paar Anleitungen für ein Videotraining ist, wird beim Kanu-Slalom fündig. Kordula Striepecke als hauptamtliche Stützpunkttrainerin hatte mit Yannick Wytelus vom Kanu Club Hohenlimburg, einem aktiven Wettkampfsportler und studierten Fitness-Ökonom, einen professionellen Übungsleiter vor die heimatliche Kamera geholt, der mit einem durchdachten Konzept im November 2020 zwei Übungsstunden zur Stabilisierung der Rumpfkräfte (kurz Stabi genannt) präsentierte, an denen die Mädchen und Jungen der Talentfördergruppe Kanu-Slalom fleißig teilnahmen.
Ralf Kaupenjohann hat alles zusammenfasst und dokumentiert. Holt Euch hier Tipps, wie eine Übungsstunde via MS Teams oder Zoom vorbereitet sein muss.
Viel Spaß beim Vorbereiten der Trainingsstunden und bleibt gesund und achtsam.
Einladung zu den Bezirkstagen im Kanu-Verband NRW
Alle Mitglieder und Vereine im Kanu-Verband NRW laden wir gemäß der Paragraph 6.5 unserer Geschäftsordnung zur nachfolgend aufgeführten Mitgliederversammlung ihres jeweiligen Bezirkes ein
Bezirk 1:
Der Bezirksvorstand des Bezirks 1 hat den Bezirkstag 2021 vorerst abgesagt. Einzelmitglieder des Bezirks, die als Delegierte beim Verbandstag des KV NRW teilnehmen möchten, melden sich bitte bis zum 31.01.2021 beim Bezirksvorsitzenden Reinhard Niggemann unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bezirk 2:
Der Bezirksvorstand des Bezirks 2 hat den Bezirkstag 2021 vorerst abgesagt. Einzelmitglieder des Bezirks, die als Delegierte beim Verbandstag des KV NRW teilnehmen möchten, melden sich bitte bis zum 28.02.2021 beim Bezirksvorsitzenden Thomas Bender unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bezirk 3:
Der Bezirksvorstand des Bezirks 3 hat den Bezirkstag auf den 17.06.2021 verschoben. Einzelmitglieder des Bezirks, die als Delegierte beim Verbandstag des KV NRW teilnehmen möchten, melden sich bitte bis zum 31.01.2021 beim Bezirksvorsitzenden Erhard Krumnack unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bezirk 4:
Der Bezirkstag 2021 des Bezirks 4 wird am 16.01.2021 als digitale Veranstaltung durchgeführt. Einzelmitglieder des Bezirks, die am digitalen Bezirkstag teilnehmen möchten, melden sich bitte bis zum 12.01.2021 bei der Bezirksvorsitzenden Gabi Koch unter Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an.
Bezirk 5:
Der Bezirkstag 2021 des Bezirks 5 wird am 26.01.2021 als digitale Veranstaltung durchgeführt. Einzelmitglieder des Bezirks, die am digitalen Bezirkstag teilnehmen möchten, melden sich bitte bei der Bezirksvorsitzenden Eva Rahn-Eicke (Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis zum 23.01.2021 an.
Bezirk 7:
Der Bezirksvorstand des Bezirks 7 hat den Bezirkstag 2021 vorerst abgesagt. Einzelmitglieder des Bezirks, die als Delegierte beim Verbandstag des KV NRW teilnehmen möchten, melden sich bitte bis zum 31.01.2021 beim Bezirksvorsitzenden Udo Stumm unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bezirk 8:
Der Bezirkstag 2021 des Bezirks 8 wird am 07.02.2021 als digitale Veranstaltung durchgeführt. Einzelmitglieder des Bezirks, die am digitalen Bezirkstag teilnehmen möchten, melden sich bitte beim 2. Bezirksvorsitzenden Jürgen Herder (Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) bis zum 29.01.2021 an.
Bezirk 9:
Der Bezirksvorstand des Bezirks 9 hat den Bezirkstag 2021 vorerst abgesagt. Einzelmitglieder des Bezirks, die als Delegierte beim Verbandstag des KV NRW teilnehmen möchten, melden sich bitte bis zum 31.01.2021 beim Bezirksvorsitzenden Peter Hinkel unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bezirk 10:
Der Bezirksvorstand des Bezirks 10 hat den Bezirkstag 2021 vorerst abgesagt. Einzelmitglieder des Bezirks, die als Delegierte beim Verbandstag des KV NRW teilnehmen möchten, melden sich bitte bis zum 31.01.2021 beim Bezirksvorsitzenden Christof Basener unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Verbandstag Kanu-Verband NRW e.V.
Der Verbandstag des KV NRW findet am 06.03.2021 entweder als digitale Versammlung oder falls möglich und vertretbar als Präsenzveranstaltung statt. Mitglieder, die am Verbandstag des KV NRW teilnehmen möchten, bitten wir sich bis zum 31.01.2021 bei der Geschäftsstelle des KV NRW (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) zu melden.
Aufgrund der aktuellen Coronalage haben wir uns entschieden den Sporthelfer I, der Anfang nächsten Jahres stattfinden sollte, direkt auf den Herbst zu verschieben. Wir möchten ihn dann möglichst kompakt mit dem Sporthelfer II anbieten, der für den 25.-26.09. und 09.-10.10.2021 geplant ist.
Neue CoronaSchVO NRW ab dem 16.12.2020 gültig: Vereine müssen den zuvor eingeschränkten Sportbetrieb wieder komplett einstellen!
Verordnung wie im Frühjahr 2020
Aktualisierung und Konkretisierung vom 18.12.2020 - siehe unten als kompletter Text
In Bezug auf die Sportausübung (vgl. § 9 CoronaSchVO NRW) gilt ab heute, 16.12.2020:
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung entsprechend zu beschränken. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist unzulässig.
Jegliche Anleitung in Präsenz beim Sporttreiben ist z. Zt. untersagt, unabhängig davon, um welche Art von Übungsleiter*in oder Trainer*in es sich handelt (hauptberuflich, nebenberuflich, ehrenamtlich). Es kommt nur darauf an, ob im Rahmen der Übungsleiter*innen- oder Trainer*innen-Tätigkeit Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt werden, die die trainierte Person erlernen oder verbessern soll. Ausgenommen davon ist nur das zulässige Training von Kadersportler*innen. (Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen)
Ausnahme in Bezug auf das zulässige Training von Kadersportler*innen:
Nach der Coronaschutzverordnung in der ab dem 16.12.2020 geltenden Fassung sind sportpraktische Übungen im Rahmen von Studiengängen, das Training an den nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten sowie das Training von Berufssportlern auf und in vom Arbeitgeber bereitgestellten Trainingseinrichtungen zulässig.
In Bezug auf Veranstaltungen und Versammlungen gilt weiterhin gemäß § 13 CoronaSchVO NRW in der ab dem 16.12.2020 geltenden Fassung:
Grundsätzlich sind Veranstaltungen und Versammlungen bis zum 10.01.2021 untersagt. Ausgenommen hiervon sind Sitzungen von rechtlich vorgesehenen Gremien von Vereinen unter folgenden Voraussetzungen:
maximal 20 Personen, wenn die Sitzung nicht als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden kann;
bei mehr als 20 Personen bis maximal 250 Personen in geschlossenen Räumen oder bis maximal 500 Personen unter freiem Himmel nur nach Zulassung durch die zuständigen Behörden und wenn die Sitzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vor dem 11. Januar 2021 in Präsenz und mit der vorgesehenen Personenzahl durchgeführt werden muss.
Sollte eine Versammlung danach zulässig sein, wird bei mehr als 100 Teilnehmer*innen ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorausgesetzt.
Link zur aktuellen CoronaSchVO
Bitte beachtet außerdem immer die jeweils aktuell gültigen Allgemeinverfügungen der Städte und Kommunen.
Konkretisierung vom 18.12.2020
Auf Grund von einigen Rückmeldungen möchten wir Euch weitere Konkretisierungen zur aktuellen CoronaSchVO übermitteln:
Individuelle Sportausübung weiterhin erlaubt!
In unserer Meldung vom Mittwoch haben uns auf Grund der Kurzfristigkeit zunächst darauf konzentriert die allgemeingültige Verordnung gemäß der neuen CoronaSchVO zu kommunizieren. Hier geht es explizit um der Sportbetrieb auf Sportanlagen. Die individuelle Sportausübung ist nun zwar nicht mehr Teil der Verordnung, aber – gemäß der CoronaSchVO NRW – weiterhin grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist, dass die Sportausübung außerhalb von Sportanlagen geschieht. Vor individueller Kanusportausübung ist also zu überprüfen, ob das Gewässer eine private oder öffentliche Sportanlage ist. Dabei ist auch zu beachten, dass auch die jeweilige Einstiegsstelle eine „Sportanlage“ darstellen kann.
Dazu führt der LSB NRW (gemäß §9 CoronaSchVO) aus:
[…] Das bedeutet, dass seit dem 16.12. auch der (vorher noch erlaubte) Individualsport (z. B. Golf, Tennis) auf öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen verboten ist. Kommunale und vereinseigene Sportplätze müssen schließen:
Möglich bleibt (siehe §§ 2 und 9 der CoronaSchVO)
• Sporttreiben allein oder mit insgesamt maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im öffentlichen Raum bzw. in freier Natur ohne Anleitung (Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt, dürfen aber auch nicht aus mehr als zwei Haushalten stammen).
Kommunale Anordnungen & Verfügungen sind ausschlaggebend!
Wichtig: Nur die kommunalen Behörden (Ordnungsämter) stellen in Bezug auf die Auslegung und Anwendung die entscheidende Instanz dar und können die CoronaSchVO entsprechend lokaler Rahmenbedingungen individuell interpretieren bzw. auslegen. Wir haben zudem festgestellt, dass die Behörden teilweise die Verordnungen auf ihren Internetseiten immer noch nicht allumfassend aktualisiert haben. Aus diesem Grund kann der Kanu-Verband auch keine verbindlichen Empfehlungen abgeben und rät bei Bedarf eine Nachfrage bei den lokalen bzw. kommunalen Einrichtungen wie z.B. Ordnungsamt bzw. Kreis-bzw. Stadtsportbund zu tätigen.
Entnahme von Sportgeräten aus Bootshäusern
In Bezug auf die Fragestellung, ob die im Privatbesitz befindlichen Sportgeräte aus dem Bootshaus entnommen werden dürfen gibt es derzeit keine einheitliche Regelung bzw. Auslegung. Selbst wenn es eine juristische Einschätzung geben würde (parallel läuft unsererseits eine Anfrage beim zuständigen Gesundheitsministerium NRW (MAGS) in Bezug auf die „kontaktlose Inbetriebnahme von Kanusportgeräten zur individuellen Nutzung außerhalb von Sportanlagen.“) wird diese immer den Verweis auf die lokalen Verfügungen beinhalten, da die Kommunen z.B. in Fall einer Steigerung des Inzidenzwertes die Maßnahmen jederzeit ändern können. Daher gilt für diesen Fall eine Auskunft bei der jeweils zuständigen Behörde einzuholen. Schlussendlich stellt sich natürlich die Frage der Haftung z.B. bei Unfällen bei der Bootsentnahme. Das Thema liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Vereinsvorstandes. Dieser steht in der Verantwortung, sobald auf eigentlich gemäß Corona SchVO geschlossen zu gehaltenen Sportanlagen etwas passiert. Eine mögliche kommunale Ausnahme/ Freigabe können aus genannten Gründen nur die kommunalen Behörden erteilen.
Positiv zu erwähnen ist, dass einzelne Kommunen dieses Prozedere bereits erlaubt haben. So hat die Stadt Duisburg über das Ordnungsamt bereits genehmigt, dass das „Herausholen der Sportgeräte für den Individualsport, z.B. Kanu, Rudern, Stand-up-Paddling etc.“ erlaubt ist.
Wir hoffen damit etwas mehr Klarheit in Bezug auf die Auslegung der aktuellen Verordnung bringen zu können.
Einzelmitglieder-Touren in 2021 mit Wolfgang Werner
Frühjahrstour: Agger
Treffpunkt: Vilkerath, zur Kaule (am Sportplatz), So.14.03.2021 10:00 Uhr
Aussetzort: Lohmar Brückenstr. Parkplatz unter der Aggerbrücke, 21 Km,
Meldeschluss: 11.03.2021
Frühlingstour: Wuppersperre
Treffpunkt: Freizeitpark Kräwinklerbrücke Sa. 24.04.2021 10:30Uhr
Rundkurs 17Km, Paddeln ist dort Gebührenpflichtig, 3,00 Euro
pro Boot, bitte Plakette über die Webseite der Freizeitanlagen
erwerben.
Meldeschluss: 21.04.2021
Alpenvorland -Touren-Woche: Auf Seen und Flüssen in Oberbayern und Tirol
Standquartier: Uffing Campingplatz Aichalehof am Staffelsee.
Vom Sa. 19.06.2021 bis Sa. 26.06.2021 Tourenangebot Staffelsee, Kochelsee,
Sylvenstein Stausee, Starnbergersee, Forggensee und Plansee-Heiterwangersee,
Flüsse: Isar ab Bad Tölz, Untere Ammer, Loisach bis Kochelsee. Reservierung des
Campingplatz bitte bis zum 10.02.2021 durchführen. Bis zu diesem Datum habe ich
12 Plätze vorreserviert. Reservierungen bitte mit Vermerk „Kanu Gruppe NRW Wolfgang
Werner“.
Sommerwochenend - Tour: Lippe
Standquartier: Campingparadies Lippstädter Seenplatte 59558 Lippstadt Seeuferstr. 14
Vom Fr. 20.08. bis So. 22.08.2021; Reservierung des Campingplatz bitte bis zum 30.03.2021 durchführen. Bis zu diesem Datum habe ich 12 Plätze vorreserviert. Reservierung bitte mit Vermerk „Kanu Gruppe NRW Wolfgang Werner“.
Meldeschluss ohne Übernachtung auf Campingplatz 10.08.2021.
Herbsttour: Baldeneysee
Treffpunkt: EFF Essener Faltbootfahrer e.V. 45257 Essen Kampmannbrücke 36
So. 31.10.2021 11:00 Uhr Rundkurs 16Km.
Meldeschluss 28.10.2021.
Bei Fragen, immer gerne! Wolfgang Werner, mobil: 0160-5458755, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Samstag 16.01.2021 Filmnachmittag beim MKV Mülheim - abgesagt Fahrtenprogramm Bezirk 8 |
Samstag 23.01.2021 Bezirkstag beim WSV Walsum - abgesagt Fahrtenprogramm Bezirk 7 |
Samstag 23.01.2021 Natursport braucht Naturerlebnis - verschoben Fahrtenprogramm Bezirk 4 |
Sonntag 24.01.2021 2. Bezf. "Eisfahrt" auf der Ems - abgesagt Fahrtenprogramm Bezirk 9 |
Sonntag 24.01.2021 Bezirkstag beim VfL Hüls e. V. Kanu - abgesagt Fahrtenprogramm Bezirk 3 |
Samstag 30.01.2021 Agger (Vilkerath - Delphin Siegburg) Fahrtenprogramm Bezirk 4 |
Sonntag 31.01.2021 Agger (Vilkerath - Delphin Siegburg) Fahrtenprogramm Bezirk 4 |
Sonntag 31.01.2021 Bezirkstag beim KEL Datteln Fahrtenprogramm Bezirk 3 |
Samstag 06.02.2021 Workshop Fahrtenplanung und Navigation Verbandsfahrten |
Sonntag 07.02.2021 Workshop Fahrtenplanung und Navigation Verbandsfahrten |
Es nähert sich die Aus- und Fortbildungzeit, meldet Euch an!
Die Aus- und Fortbildungen der Kanuschule finden derzeit entweder online statt oder sind auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
Aktuelles zum Umgang mit dem Corona-Virus findet Ihr stets hier auf unserer Homepage oder direkt bei der Kanuschule NRW - siehe SportBildungswerk-NRW.
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Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e. V.
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47055 Duisburg
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