Soforthilfen in NRW auch für unsere Vereine möglich
DOSB weist auf Antragsmöglichkeiten für Sportvereine hin
In NRW wird am 27.03. das elektronische Antragverfahren gestartet
In einem Schreiben an alle Mitgliedsorganisationen weist der DOSB darauf hin, dass ein im Bundestag beschlossenes Gesetz schnell umgesetzt werden soll. Das Soforthilfepaket für "Kleinstunternehmen und Soloselbstständige" hat ein Gesamtvolumen von derzeit 50 Mrd. €. In NRW sind die Durchführungsbestimmungen bereits erarbeitet worden. Hier werden ausdrücklich auch Sportvereine (die in Folge der Corona-Pandemie in eine existenzbedrohende Wirtschaftslage und/oder in Liquiditätsprobleme geraten sind) als antragsberechtigt und förderfähig eingestuft. Die Soforthilfen können online beantragt werden. Am heutigen Mittag, 27.03.2020, wird das elektronische Antragsverfahren gestartet.
"Den Antrag stellen dürfen gemeinnützige Unternehmen, die unternehmerisch tätig sind. Dies umfasst auch entsprechende Vereine, wenn sie sich zwar wirtschaftlich betätigen, aber eine gemeinnützige Tätigkeit im Vordergrund steht (BGH, Beschl. V. 16.5.2017, Az. II ZB /716)."
Weitere Erklärungen und das Antragsverfahren sind umfangreich auf der Seite des Landes NRW und hier in der aktuellen Pressemitteilung zu finden: Rettungsschirm auch offen für Übungsleiter und Sportvereine.
Aktuell hat der LSB am 08.04. noch einmal auf die Aufstockung für die Übungsleiterförderung hingewiesen und auf das laufendene Antragsverfahren der Soforthilfen des Bundes:
Erhöhte Übungsleiterförderung (3 Millionen Euro)
Das mit 7,56 Millionen Euro ausgestattete Programm zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen („Übungsleiterförderung“), das regelmäßig von 7000 bis 8000 Vereinen in Anspruch genommen wird, wird angesichts der Coronakrise von der Staatskanzlei um 3 Millionen Euro bzw. rund 40 Prozent aufgestockt. Damit soll die Bindung der für den Vereinsbetrieb unerlässlichen (auch nebenberuflich oder als Honorarkräfte tätigen) Übungsleiter*innen unterstützt werden. Ein Vorziehen der Auszahlung (normaler Auszahlungstermin ist Oktober/ November) auf den Sommer wird angestrebt.
Anträge sind online über das Förderporttal des Landessportbundes NRW unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite möglich. Ein entsprechendes Vereinsmailing wird der LSB morgen versenden und bittet vorab darum, unsere Vereine zu informieren.
Unverändert ist außerdem eine Beteiligung von Vereinen, Bünden und Verbänden an folgenden Programmen möglich:
Soforthilfeprogramm des Bundes
Das am 27. März 2020 auf der Website des MWIDE https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 gestartete Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständigesteht auch Sportvereinen grundsätzlich offen, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Auch selbständige Übungsleiter*innen/Trainer*innen können bei Vorliegen der Voraussetzungen Anträge stellen. Genaueres ergibt sich aus den auf der Website des MWIDE veröffentlichten Informationen. Antragstellungen sind ausschließlich online möglich und können bis zum 31.05.2020 gestellt werden. Die Pauschalzuschüsse betragen 9.000,- bis 25.000,- Euro.
Aktuell gibt es hier eine neue Entwicklung (09.04.2020):
Antragsstellungen sind nach wie vor möglich, eine Auszahlung der Soforthilfe ist derzeit gestoppt.
Das NRW-Wirtschaftsministerium informiert:
Die Zahlung der NRW-Soforthilfe 2020 für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe wird vorerst gestoppt. Das entschied das Wirtschaftsministerium (MWIDE) in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt am Mittwochabend. Nach ersten Hinweisen auf Fake-Webseiten, die in Suchergebnissen prominent platziert waren, hatte das MWIDE am Dienstag Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.
Das LKA hatte daraufhin mit der Zentral- und Ansprechstelle für Cyberkriminalität die Ermittlungen aufgenommen und das Ministerium gestern Abend über erste Ergebnisse informiert. Demnach haben Betreiber mit gefälschten Antragsformularen Daten abgefischt und diese mutmaßlich für kriminelle Machenschaften genutzt. Daraufhin hatte das Land die Bezirksregierungen angewiesen, die weitere Auszahlung der Gelder auszusetzen. In den kommenden Tagen wird die Ermittlergruppe ihre Recherchen fortsetzen, um betrügerische Anträge zu identifizieren.
Die Antragstellung ist davon nicht berührt: Kleinunternehmer und Selbstständige können weiterhin die NRW-Soforthilfe beantragen. Cyberexperten von Wirtschaftsministerium und LKA raten erneut dringend, dafür ausschließlich die offizielle Internetseite zu nutzen: https://soforthilfe-corona.nrw.de. Offizielle Webseiten des Landes enden stets auf der Endung „.nrw“ oder „.nrw.de“.
Antragsteller, die auf Ihre Überweisung warten, bitten wir um Verständnis und etwas Geduld. Das Ministerium wird zeitnah über die weitere Entwicklung informieren.
Das vollständige Anschreiben des DOSB haben wir hier zum Download hinterlegt: