Weiteres Hilfsprogramm für Vereine in NRW angekündigt
Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm für den Sport in NRW
01.04.2020 | Allgemein (LSB)
Ein wichtiges Zeichen für den Sport in Nordrhein-Westfalen: Das Land NRW hat mit einem Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm nun auch gemeinnützige Sportvereine im Blick, die nicht unternehmerisch tätig sind.
In einer zweiten Videobotschaft informieren Sportstaatssekretärin Andrea Milz und Landessportbund-Präsident Stefan Klett über das vom Landtag NRW beschlossene Hilfsprogramm für den Sport in NRW in der Corona-Krise.
Darüber hinaus sagt die Sportstiftung NRW erfreulicherweise die finanzielle Förderung der olympischen und paralympischen Athlet*innen weiterhin bis zum Ende des Jahres zu. Für die paralympischen Trainer*innen, die ebenfalls von der Sportstiftung NRW gefördert werden, gilt dies sogar bis Ende 2021, über den olympischen Zyklus hinaus.
"Der Landessortbund hat zudem in Abstimmung mit der Landesregierung beschlossen, dass auch die Trainer*innen der olympischen Fachverbände über den olympischen Rhythmus hinaus - bis Ende 2021 - gefördert werden", so Stefan Klett.
Alle Infos sind nun hinzugefügt worden und sind ab dem 09.04. auf der Homepage des LSB nachzulesen:
Soforthilfeprogramm des Landes NRW für Sportvereine (10 Millionen Euro)
Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Coronakrise aktuell eine Zahlungsunfähigkeit droht. Anträge können ausschließlich online ab dem 15.04.2020 bis zum 15.05.2020 im Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite gestellt werden. Hinweise zum Verfahren werden ab dem 09.04.2020 auf der Website des LSB NRW veröffentlicht. Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs. Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro.
Quelle: LSB NRW
Foto/Video: Andrea Bowinkelmann