Neuste Beiträge & DKV News

Weiteres Hilfsprogramm für Vereine in NRW angekündigt

Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm für den Sport in NRW

01.04.2020 | Allgemein (LSB)

Ein wichtiges Zeichen für den Sport in Nordrhein-Westfalen: Das Land NRW hat mit einem Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm nun auch gemeinnützige Sportvereine im Blick, die nicht unternehmerisch tätig sind.

In einer zweiten Videobotschaft informieren Sportstaatssekretärin Andrea Milz und Landessportbund-Präsident Stefan Klett über das vom Landtag NRW beschlossene Hilfsprogramm für den Sport in NRW in der Corona-Krise.

Darüber hinaus sagt die Sportstiftung NRW erfreulicherweise die finanzielle Förderung der olympischen und paralympischen Athlet*innen weiterhin bis zum Ende des Jahres zu. Für die paralympischen Trainer*innen, die ebenfalls von der Sportstiftung NRW gefördert werden, gilt dies sogar bis Ende 2021, über den olympischen Zyklus hinaus.

"Der Landessortbund hat zudem in Abstimmung mit der Landesregierung beschlossen, dass auch die Trainer*innen der olympischen Fachverbände über den olympischen Rhythmus hinaus - bis Ende 2021 - gefördert werden", so Stefan Klett.

Alle Infos sind nun hinzugefügt worden und sind ab dem 09.04. auf der Homepage des LSB nachzulesen:

Soforthilfeprogramm des Landes NRW für Sportvereine (10 Millionen Euro)

Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Coronakrise aktuell eine Zahlungsunfähigkeit droht. Anträge können ausschließlich online ab dem 15.04.2020 bis zum 15.05.2020 im Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite gestellt werden. Hinweise zum Verfahren werden ab dem 09.04.2020 auf der Website des LSB NRW veröffentlicht. Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs. Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro.

Quelle: LSB NRW
Foto/Video: Andrea Bowinkelmann

Unsere Partner

REACT EU LOGO JPG CMYK

Logo Qualitaetsbuendis Wir sind auf dem Weg

Kurse der Kanuschule NRW

Kanusport für Anfänger*innen und geübte Kanut*innen!

Alle Kurse und Lehrgänge der Kanuschule NRW für 2024 werden Anfang des Jahres für Euch auf der Homepage zur Verfügung stehen. 

Wenn Ihr im gesamten Programm blättern möchtet, schaut Euch den gesamten Flyer hier an. Anmeldungen sind über die Homepage möglich.

Ihr habt noch weitere Fragen? Dann meldet Euch gerne bei info@kanuschule-nrw.de.

Alle Termine unter Vorbehalt

Samstag 23.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Sonntag 24.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Montag 25.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Dienstag 26.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Mittwoch 27.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Donnerstag 28.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Freitag 29.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Freitag 29.03.2024
Wied (Burglahr - Roßbach)
Fahrtenprogramm Bezirk 4
Samstag 30.03.2024
Bezirksfahrt Ardeche
Fahrtenprogramm Bezirk 5
Samstag 30.03.2024
Wied (Burglahr - Roßbach)
Fahrtenprogramm Bezirk 4

NRW-Kanu-Testival

Kontakt

Kanu-Verband Nordrhein-Westfalen e. V.
Friedrich-Alfred-Allee 25
47055 Duisburg

con tel +49 203 7381-653
 con fax +49 203 7381-650
 con address www.kanu-nrw.de
 emailButton info@kanu-nrw.de

Der KV-NRW e.V. ist Mitglied im

DKV Fahne farbig weisse schrift  lsb

             
 erecht24 siegel impressum blau    erecht24 siegel datenschutzerklaerung blau    erecht24 siegel disclaimer blau    

Impressum

-

Datenschutzerklärung

-

Disclaimer

-

Login Redakteure